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Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022 - Stadt Wermelskirchen

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2. Darstellung der Maßnahmen der Konsolidierungsliste im<br />

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> (HSK)<br />

Wie bereits dargestellt, hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wermelskirchen</strong> mit dem Ältestenrat ein<br />

Konsolidierungsgremium bestimmt. Hierfür hat die Kämmerei eine Konsolidierungsliste<br />

erstellt, welche alle denkbaren Vorschläge zur Erhöhung der Erträge und zur Reduzierung<br />

der Aufwendungen enthält. Die in der Konsolidierungsliste enthaltenen Maßnahmen wurden<br />

mit einer Ordnungsziffer versehen, auf welche im Folgenden verwiesen wird. Ein Teil dieser<br />

Maßnahmen wurde bereits im Haushaltsplanentwurf <strong>2012</strong> berücksichtigt. Die Planung für die<br />

Jahre <strong>2012</strong> und den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte auf Basis der<br />

Anmeldungen der Fachämter unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten bzw. der<br />

Steuerschätzung von November 2011. Für die Planung über den Zeitraum der mittelfristigen<br />

Finanzplanung (also ab 2016) hinaus wurde der Runderlass des Ministeriums für Inneres<br />

und Kommunales NRW vom 09.08.2011 zur Änderung des § 76 GO NRW angewendet.<br />

Hierbei sind für die Steuern Wachstumsraten auf Grundlage des geometrischen Mittels der<br />

letzten 10 Jahre zu ermitteln. Hierbei wurden die Einzahlungen für die Jahre 2002 bis 2011<br />

zugrunde gelegt. Da es in 2007 den Wechsel von der Kameralistik auf das NKF gab, wurden<br />

die Einzahlungen und nicht die Erträge berücksichtigt.<br />

Auf dieser Grundlage wurden folgende Wachstumsraten für die Jahre ab 2016 berücksichtigt:<br />

Gewerbesteuer, Gewerbesteuerumlage, Fonds Deutsche Einheit: 4,59 %<br />

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 1,95 %<br />

Grundsteuer A: 0,83 %<br />

Grundsteuer B: 1,18 %<br />

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 2,32 %<br />

Hundesteuer: 1,15 %<br />

Vergnügungssteuer: 1,91 %<br />

Familienleistungsausgleich: 3,52 %<br />

Die Kreisumlage wurde aufgrund der errechneten Steuereinnahmen auf Grundlage des für<br />

<strong>2012</strong> erwarteten Umlagesatzes von 44 v. H. ermittelt. Es wurde keine Senkung der Kreisumlage<br />

eingeplant, obwohl der Kreis dringend gehalten ist, die Effekte aus der höheren<br />

Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft bzw. der Übernahme der Kosten für<br />

die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit durch den Bund an die Kommunen<br />

weiter zu geben. Gleiches gilt selbstverständlich auch für eine etwaige Reduzierung der<br />

Landschaftsverbandsumlage.<br />

Bei den Transferaufwendungen wurde gem. den Orientierungsdaten eine Steigerung von<br />

2 % berücksichtigt. Gleiches gilt für die sonstigen Transfererträge.<br />

Bei den Personal-, Versorgungs- und Sachaufwendungen ist eine Steigerung von 1 % gem.<br />

Orientierungsdaten eingeplant. Gleiches gilt für die Erträge aus Zuwendungen und Zuschüssen,<br />

privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Entgelte sowie Kostenerstattungen von Dritten.<br />

Bei den Abschreibungen bzw. den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten entfällt ab<br />

2017 ein Betrag von 500.000 € bzw. 150.000 €, weil dann die Straßen der schlechtesten<br />

Zustandsklasse (F-Straßen) zum Stichtag der Eröffnungsbilanz abgeschrieben sind.<br />

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