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Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022 - Stadt Wermelskirchen

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2.2 Maßnahmen, die im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> berücksichtigt sind<br />

Über die im Haushaltsplan bereits berücksichtigten Maßnahmen hinaus sind weitere<br />

Maßnahmen im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> eingeplant. Es sind hierbei Maßnahmen<br />

berücksichtigt, für die sich eine politische Mehrheit abzeichnet. Eine Darstellung erfolgt hier<br />

allerdings nur auf Ebene der Gesamtergebnisplanung.<br />

Personalwirtschaftliche Maßnahmen<br />

Über die im Finanzplanungszeitraum bis 2015 eingeplanten Verbesserungen hinaus sollen<br />

ab 2016 und 2017 jeweils weitere 150.000 € bei den Personalaufwendungen eingespart<br />

werden (insgesamt damit 900.000 €). Jeweils gegengerechnet ist eine<br />

Personalkostensteigerung von 1 % pro Jahr gemäß den Orientierungsdaten.<br />

Erstellung eines Gebäudekonzeptes<br />

Es ist mit höchster Priorität erforderlich, ein Gebäudekonzept aufzustellen, um zu<br />

entscheiden, wie mit dem hohen Gebäudebestand weiter umgegangen werden soll. Der<br />

Gebäudebestand ist auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Für den Verwaltungsbetrieb<br />

nicht erforderliche Gebäude sollen veräußert werden. Durch die Erstellung eines<br />

Gebäudekonzeptes soll auch vermieden werden, dass kurzfristig Gebäude saniert werden,<br />

die mittelfristig für eine Veräußerung in Frage kommen. Das ordentliche Ergebnis im Bereich<br />

der Gebäudewirtschaft beläuft sich auf ein Defizit zwischen 7,5 und 8 Mio. €. In Anbetracht<br />

dessen liegt in der konsequenten Reduzierung des Gebäudebestandes ein erhebliches<br />

Potenzial. Durch eine Verringerung des Gebäudebestandes können Abschreibungen<br />

reduziert und Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand optimiert werden. Mit der<br />

Veräußerung von Gebäuden können auch stille Reserven aufgelöst werden. Eine<br />

Haushaltsverbesserung in Höhe von 500.000 € ist vor diesem Hintergrund als realistisch zu<br />

betrachten.<br />

Schließung von Sportanlagen<br />

Der Bestand der Sportanlagen ist zu überprüfen. Am Beispiel des Sportplatzes Tente wurde<br />

ein Einsparvolumen von 50.000 € ermittelt. Möglicherweise sind auch andere Lösungen z. B.<br />

in Zusammenarbeit mit den Vereinen möglich. Ein Einsparvolumen von 50.000 € ist aber auf<br />

jeden Fall zu erreichen.<br />

Darüber hinaus werden im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> Maßnahmen berücksichtigt, die in<br />

der bisherigen Konsolidierungsliste nicht beziffert wurden:<br />

Überprüfung von Schulstandorten<br />

Im Bereich der Schullandschaft wird es in <strong>Wermelskirchen</strong> erhebliche Veränderungen geben.<br />

So sollen Haupt- und Realschule zu einer Sekundarschule zusammengefasst werden.<br />

Hierfür werden Investitionen erforderlich sein. Da aber der bisherige Schulstandort<br />

Realschule aufgrund der PCB-Belastung aufgegeben wird, sind hier dauerhaft Einsparungen<br />

im Bereich der Gebäudekosten zu erzielen, zumal der Haushaltsplan und die Fortschreibung<br />

im HSK-Zeitraum für die PCB-Belastung ein finanzielles Volumen von jährlich rd. 550.000 €<br />

berücksichtigt (200.000 € Sachaufwand und 350.000 € höherer Abschreibungsbedarf wegen<br />

geringerer Restnutzungsdauer). Darüber hinaus ist die Schulentwicklungsplanung<br />

insbesondere bezüglich der Entwicklung der Grundschulen regelmäßig zu überprüfen. Bei<br />

einem weiter sinkenden Anmeldeverhalten sind Standorte (z. B. Hünger und Dhünn) in Frage<br />

zu stellen). Insgesamt ist ein Einsparvolumen von 200.000 € jährlich als realistisch zu<br />

betrachten.<br />

Überprüfung Straßenbeleuchtung<br />

Der Umfang der Straßenbeleuchtung ist auf den Prüfstand zu stellen. Die jährlichen Kosten<br />

hierfür belaufen sich auf 475.000 €. Das Baudezernat ist gehalten, ein Konzept zu erstellen,<br />

um hier ein Einsparpotenzial von mindestens 100.000 € zu erzielen.<br />

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