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Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022 - Stadt Wermelskirchen

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Einführung von Hallenbenutzungsgebühren<br />

Kurzbezeichnung der Maßnahme Jahr Produkt lfd. Nr.<br />

Einführung von Hallenbenutzungsgebühren 008.001.001 O38<br />

Verantwortliche Organisationseinheit Verantwortliche Person:<br />

61, 65,<br />

AL Lesske<br />

51<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

Hallenbenutzungsgebühren sind erforderlich zur Finanzierung der städt. Sporthallen. Diese unterliegen enormen Bewirtschaftungskosten. Eine<br />

Lenkungsfunktion zur Optimierung der Auslastung ist erforderlich, da auf Dauer nicht alle Sporthallen unterhalten werden können.<br />

Probleme, Risiken, Nachteile:<br />

Vereine werden mit Kosten belastet. Diese können teilweise durch Werbung refinanziert werden.<br />

Beschreibung der wesentlichen erwarteten ergebniswirksamen Folgen der Konsolidierungsmaßnahme einmalig dauerhaft<br />

Erhöhung Erträge, Reduktion Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand 70.000<br />

Auswirkung auf den Gesamtergebnisplan (+ = Verbesserung; - = Verschlechterung):<br />

2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015 2016<br />

35.000 70.000 70.000 70.000 70.000<br />

2017 2018 2019 2020 2021 <strong>2022</strong> 2011 - <strong>2022</strong><br />

70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 735.000<br />

Weitere Erläuterung:<br />

33

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