Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022 - Stadt Wermelskirchen
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4. Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzübersicht über den<br />
Zeitraum des <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>es<br />
Auf den folgenden Seiten sind eine Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzübersicht von 2011<br />
bis <strong>2022</strong> dargestellt. Dabei sind im oberen Teil (bis zum „Ordentlichen Ergebnis“ bzw. „Saldo<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit“) die Maßnahmen gemäß Ziffer 2.1 („Im Haushaltsplan<br />
<strong>2012</strong> berücksichtigte Maßnahmen“) eingeplant. Im unteren Teil sind die Maßnahmen nach<br />
Ziffer 2.2 („Maßnahmen, die im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> berücksichtigt sind“) dargestellt.<br />
Diese Maßnahmen sind noch keinem konkretem Produkt bzw. Konto zugeordnet, so dass<br />
die Darstellung hier summarisch unter dem Gesamtergebnisplan erfolgt.<br />
Das <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> ist mit Berücksichtigung dieser Maßnahmen im Jahr 2021<br />
strukturell ausgeglichen, d. h. die Erträge sind höher als die Aufwendungen. Damit ist das<br />
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> grundsätzlich genehmigungsfähig.<br />
Bei der Gesamtfinanzübersicht ist bei den Maßnahmen O03 „Gebäudekonzept“, O51<br />
„Überprüfung von Schulstandorten“ und O65 „Anpassung Straßenausbaubeitragssatzung“<br />
jeweils die Hälfte der ergebniswirksamen Verbesserung eingeplant, da hier Auswirkungen<br />
auf Sonderposten und Abschreibungen zu berücksichtigen sind.<br />
Unter Berücksichtigung der HSK-Maßnahmen ergibt sich ab 2015 ein positiver Saldo aus lfd.<br />
Verwaltungstätigkeit. Unter Berücksichtigung von Tilgungen (rd. 1 Mio. € je Jahr) und<br />
Investitionen (der Investitionssaldo soll möglichst 0 sein, d. h. die investiven Einzahlungen<br />
die investiven Auszahlungen decken) ist zu erwarten, dass bei der Liquiditätsentwicklung<br />
spätestens 2018/2019 die Trendwende geschafft wird.<br />
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