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Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022 - Stadt Wermelskirchen

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4. Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzübersicht über den<br />

Zeitraum des <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>es<br />

Auf den folgenden Seiten sind eine Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzübersicht von 2011<br />

bis <strong>2022</strong> dargestellt. Dabei sind im oberen Teil (bis zum „Ordentlichen Ergebnis“ bzw. „Saldo<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit“) die Maßnahmen gemäß Ziffer 2.1 („Im Haushaltsplan<br />

<strong>2012</strong> berücksichtigte Maßnahmen“) eingeplant. Im unteren Teil sind die Maßnahmen nach<br />

Ziffer 2.2 („Maßnahmen, die im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> berücksichtigt sind“) dargestellt.<br />

Diese Maßnahmen sind noch keinem konkretem Produkt bzw. Konto zugeordnet, so dass<br />

die Darstellung hier summarisch unter dem Gesamtergebnisplan erfolgt.<br />

Das <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> ist mit Berücksichtigung dieser Maßnahmen im Jahr 2021<br />

strukturell ausgeglichen, d. h. die Erträge sind höher als die Aufwendungen. Damit ist das<br />

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> grundsätzlich genehmigungsfähig.<br />

Bei der Gesamtfinanzübersicht ist bei den Maßnahmen O03 „Gebäudekonzept“, O51<br />

„Überprüfung von Schulstandorten“ und O65 „Anpassung Straßenausbaubeitragssatzung“<br />

jeweils die Hälfte der ergebniswirksamen Verbesserung eingeplant, da hier Auswirkungen<br />

auf Sonderposten und Abschreibungen zu berücksichtigen sind.<br />

Unter Berücksichtigung der HSK-Maßnahmen ergibt sich ab 2015 ein positiver Saldo aus lfd.<br />

Verwaltungstätigkeit. Unter Berücksichtigung von Tilgungen (rd. 1 Mio. € je Jahr) und<br />

Investitionen (der Investitionssaldo soll möglichst 0 sein, d. h. die investiven Einzahlungen<br />

die investiven Auszahlungen decken) ist zu erwarten, dass bei der Liquiditätsentwicklung<br />

spätestens 2018/2019 die Trendwende geschafft wird.<br />

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