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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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2. Wesentliche Chancen und Risiken der Beteiligung<br />

Der Anleger beteiligt sich an einem leasingähnlich konzipierten <strong>Fonds</strong> und hat bei einem prognosegemäßen Verlauf<br />

die Chance, unabhängig von Marktschwankungen einen Liquiditätsüberschuss (nach Steuern) von 36,1 % der nichtfinanzierten<br />

Einlage und eine Rendite (IRR nach Steuern) von 7,2 % p.a. zu erzielen. Als Treugeber/ Kommanditist<br />

geht der Anleger unternehmerische Risiken ein, insbesondere können unvorhergesehene zukünftige Entwicklungen<br />

die prognostizierten Ergebnisse nachteilig beeinflussen. Zu den wirtschaftlichen Risiken zählen vor allem:<br />

■ Die Risiken aus der <strong>Film</strong>produktion: Für über die Deckung der <strong>Produktions</strong>versicherungen hinausgehende<br />

Ansprüche von Dritten, die von dem <strong>Produktions</strong>dienstleister trotz der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen<br />

nicht erfüllt werden, kann eine Haftung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Des<br />

Weiteren ist die Fertigstellungsgarantie auf die Summe der Herstellungskosten und Vermarktungskostenzuschüsse<br />

begrenzt. Dies könnte im Falle des Abbruches eines oder mehrerer geplanter <strong>Film</strong>e einen Verlust in<br />

Höhe der entsprechenden Anlaufkosten bedeuten.<br />

■ Die Risiken aus dem Stoffrechteerwerb, die durch Einstandsverpflichtungen bzw. Einredeverzicht abgedeckt<br />

sind. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus Ansprüchen Dritter in<br />

Anspruch genommen werden könnte.<br />

■ Falls die Initialgesellschafterversammlung <strong>Film</strong>projekte mit Projektkosten außerhalb der durch den Business-<br />

Plan gesetzten Grenzen auswählt, werden hierdurch Zahlungsströme, Ergebnis und Rendite der Beteiligung<br />

beeinflusst. Insbesondere bei Abweichungen nach unten können Verluste in Höhe u.a. der Anlaufkosten, der<br />

Optionsgebühr, der Kosten im Zusammenhang mit der Rückabwicklung der Schuldübernahme und eines<br />

pauschalierten Schadensersatzes an Columbus Circle <strong>Film</strong>s Inc. in Höhe von ca. 3,7 % der Eigenmittel bzw. in<br />

Höhe der anteiligen Beträge entstehen.<br />

■ Unternehmerische Entscheidungen der Gesellschafterversammlung bzw. des Beirates können zu erheblichen<br />

Verzögerungen im <strong>Produktions</strong>ablauf führen und die rechtzeitige Fertigstellung der ausgewählten <strong>Film</strong>e gefährden.<br />

■ Die Bonität des Fertigstellungsgaranten (bzw. der rückdeckenden Viacom Inc.) und des Lizenznehmers (bzw.<br />

der rückdeckenden Viacom International Inc.).<br />

■ Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung.<br />

Die steuerlichen Risiken bestehen insbesondere in der Nichtanerkennung der <strong>Fonds</strong>konzeption durch die<br />

Finanzverwaltung. Dies kann im Wesentlichen gelten <strong>für</strong>:<br />

■ Das Aberkennen der Herstellereigenschaft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bzw. des Anlegers unter Anwendung des<br />

Medienerlasses (Erlass zur „Ertragssteuerlichen Behandlung von <strong>Film</strong>- und Fernsehfonds“). In diesem Fall<br />

würden die prognostizierten steuerlichen Wirkungen <strong>für</strong> das Jahr 2003 nicht eintreten, sondern es könnten<br />

in den Folgejahren lediglich zeitanteilige Abschreibungen (nach dem Medienerlass grundsätzlich Abschreibungen<br />

über 50 Jahre) vorgenommen werden.<br />

■ Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums der <strong>Film</strong>produktionen an den Lizenznehmer. Die <strong>Film</strong>produktionen<br />

würden dann nicht zum Anlagevermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gehören, und insbesondere Verluste<br />

aus der <strong>Produktions</strong>phase könnten nicht mit steuerlicher Wirkung an die Anleger verteilt werden.<br />

■ Die Anwendbarkeit des § 2b EStG. Dies hätte entsprechend den in diesem Beteiligungsangebot dargestellten<br />

Annahmen zur Folge, dass negative Einkünfte aus der Beteiligung nicht mit anderen positiven Einkünften<br />

ausgeglichen werden könnten.<br />

Diese und weitere Risiken können zu einem Wegfall der Vorteilhaftigkeit der Beteiligung, zu einem teilweisen<br />

Verlust und in Einzelfällen sogar zum Totalverlust der Einlage des Kommanditisten/Treugebers führen. Darüber<br />

hinaus kann der Anleger persönlich zur Rückführung der Anteilsfinanzierung in Anspruch genommen werden<br />

(vgl. hierzu ausführlicher Seite 56 ff. „Die Risikohinweise“).<br />

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