Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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14. Die Zeichnung der Beteiligung<br />
64<br />
Der Anleger tritt im Wege des Anteilserwerbs als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten in die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ein. Er kann im Zeichnungsschein die Umwandlung<br />
seiner Beteiligung in eine Beteiligung als<br />
Kommanditist mit Eintragung in das Handelsregister<br />
verlangen. Dazu hat er der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eine auf<br />
eigene Kosten notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zur Verfügung zu stellen, die inhaltlich dem im<br />
Beteiligungsangebot abgedruckten Muster vollständig<br />
entspricht und ggf. von der ALCAS mit der Beitrittsbestätigung<br />
zur Verfügung gestellt wird. Das Umwandlungsverlangen<br />
wird erst mit Eingang der notariell beglaubigten<br />
Vollmacht bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wirksam.<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter wird die entsprechende<br />
Anmeldung zum Handelsregister veranlassen.<br />
Die Umwandlung der Beteiligung in eine Beteiligung<br />
als Kommanditist wird erst mit der Eintragung des<br />
Anlegers im Handelsregister wirksam.<br />
Kosten, die mit dem Eintritt der Kommanditisten in<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft entstehen, mit Ausnahme der zu<br />
beglaubigenden Vollmacht, werden von der ALCAS übernommen<br />
und sind insoweit in der Prognoserechnung<br />
enthalten.<br />
Zeichnung und Kapitaleinzahlung<br />
Zur Zeichnung sind die vollständig ausgefüllten<br />
Zeichnungsunterlagen im Original an die<br />
ALCAS GmbH<br />
Competence Center Investorenbetreuung<br />
Frau Anjane Schieke<br />
Tölzer Straße 30<br />
82031 Grünwald<br />
zu senden.<br />
Die an die ALCAS zu sendenden Zeichnungsunterlagen<br />
sind:<br />
■ Zeichnungsschein/Darlehensvertrag inkl. Legitimationsnachweis<br />
■ Widerrufsbelehrung<br />
■ beglaubigte Kopie des gültigen Personalausweises/<br />
Reisepasses (Vorder- und Rückseite)<br />
■ gegebenenfalls Durchschlag des Abbuchungsauftrages<br />
<strong>für</strong> Lastschrifteinzug (Original bitte direkt an die<br />
kontoführende Bank)<br />
Die Berücksichtigung der Anteilsübernahme erfolgt nach<br />
Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungsunterlagen bei<br />
der ALCAS. Unvollständige Zeichnungsunterlagen oder<br />
nicht vollständig ausgefüllte Zeichungsunterlagen werden<br />
in der Bearbeitung zurückgestellt. Mündliche oder<br />
telefonisch eingehende Zeichnungen können nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Der Anleger kann gemäß Ziff. X des Darlehensvertrages<br />
verpflichtet sein, die gemäß § 18 des Kreditwesengesetzes<br />
erforderlichen Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse<br />
zu erteilen.<br />
Die Anteilsübernahme erfolgt mit Wirkung zum<br />
12.12. 2003. Der Anleger erhält, soweit abwicklungstechnisch<br />
möglich, eine Benachrichtigung über die<br />
Bestätigung der Anteilsübernahme vor dem Zahlungstermin.<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt grundsätzlich EUR 25.000.<br />
Die Einlagen der Treugeber/Kommanditisten werden<br />
mit Ausnahme der durch die Anteilsfinanzierung finanzierten<br />
Beträge am 10. 12. 2003 in der im Zeichnungsschein<br />
angegebenen Höhe fällig und werden bei vorliegendem<br />
Abbuchungsauftrag zu diesem Zeitpunkt von dem im<br />
Zeichnungsschein des jeweiligen Treugebers/Kommanditisten<br />
bezeichneten Konto eingezogen. Die Treugeber/Kommanditisten<br />
verpflichten sich, die Einzahlungsbeträge<br />
rechtzeitig auf dem vorgenannten, im<br />
Zeichnungsschein und dem Abbuchungsauftrag angeführten<br />
Konto bereitzustellen. Wenn die Zeichnungsunterlagen<br />
nach dem im Zeichnungsschein angegebenen<br />
Termin bei der ALCAS eingehen, ist eine Teilnahme am<br />
Abbuchungsverfahren nicht möglich. Für diesen Fall<br />
muss der nichtfinanzierte Beteiligungsbetrag unverzüglich<br />
per Überweisung auf das im Zeichnungsschein<br />
genannte Konto überwiesen werden.<br />
Die Einhaltung des Zahlungstermins <strong>für</strong> den nichtfinanzierten<br />
Beteiligungsbetrag ist von erheblicher<br />
Bedeutung, da von ihr die planmäßige Bezahlung der<br />
<strong>Film</strong>produktionen abhängt. Eine verspätete Einzahlung<br />
kann zum Ausschluss des Anlegers und/oder zur Verpflichtung<br />
zum Schadensersatz führen.