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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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14. Die Zeichnung der Beteiligung<br />

64<br />

Der Anleger tritt im Wege des Anteilserwerbs als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten in die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ein. Er kann im Zeichnungsschein die Umwandlung<br />

seiner Beteiligung in eine Beteiligung als<br />

Kommanditist mit Eintragung in das Handelsregister<br />

verlangen. Dazu hat er der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eine auf<br />

eigene Kosten notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zur Verfügung zu stellen, die inhaltlich dem im<br />

Beteiligungsangebot abgedruckten Muster vollständig<br />

entspricht und ggf. von der ALCAS mit der Beitrittsbestätigung<br />

zur Verfügung gestellt wird. Das Umwandlungsverlangen<br />

wird erst mit Eingang der notariell beglaubigten<br />

Vollmacht bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wirksam.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter wird die entsprechende<br />

Anmeldung zum Handelsregister veranlassen.<br />

Die Umwandlung der Beteiligung in eine Beteiligung<br />

als Kommanditist wird erst mit der Eintragung des<br />

Anlegers im Handelsregister wirksam.<br />

Kosten, die mit dem Eintritt der Kommanditisten in<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft entstehen, mit Ausnahme der zu<br />

beglaubigenden Vollmacht, werden von der ALCAS übernommen<br />

und sind insoweit in der Prognoserechnung<br />

enthalten.<br />

Zeichnung und Kapitaleinzahlung<br />

Zur Zeichnung sind die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Original an die<br />

ALCAS GmbH<br />

Competence Center Investorenbetreuung<br />

Frau Anjane Schieke<br />

Tölzer Straße 30<br />

82031 Grünwald<br />

zu senden.<br />

Die an die ALCAS zu sendenden Zeichnungsunterlagen<br />

sind:<br />

■ Zeichnungsschein/Darlehensvertrag inkl. Legitimationsnachweis<br />

■ Widerrufsbelehrung<br />

■ beglaubigte Kopie des gültigen Personalausweises/<br />

Reisepasses (Vorder- und Rückseite)<br />

■ gegebenenfalls Durchschlag des Abbuchungsauftrages<br />

<strong>für</strong> Lastschrifteinzug (Original bitte direkt an die<br />

kontoführende Bank)<br />

Die Berücksichtigung der Anteilsübernahme erfolgt nach<br />

Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungsunterlagen bei<br />

der ALCAS. Unvollständige Zeichnungsunterlagen oder<br />

nicht vollständig ausgefüllte Zeichungsunterlagen werden<br />

in der Bearbeitung zurückgestellt. Mündliche oder<br />

telefonisch eingehende Zeichnungen können nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Der Anleger kann gemäß Ziff. X des Darlehensvertrages<br />

verpflichtet sein, die gemäß § 18 des Kreditwesengesetzes<br />

erforderlichen Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse<br />

zu erteilen.<br />

Die Anteilsübernahme erfolgt mit Wirkung zum<br />

12.12. 2003. Der Anleger erhält, soweit abwicklungstechnisch<br />

möglich, eine Benachrichtigung über die<br />

Bestätigung der Anteilsübernahme vor dem Zahlungstermin.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt grundsätzlich EUR 25.000.<br />

Die Einlagen der Treugeber/Kommanditisten werden<br />

mit Ausnahme der durch die Anteilsfinanzierung finanzierten<br />

Beträge am 10. 12. 2003 in der im Zeichnungsschein<br />

angegebenen Höhe fällig und werden bei vorliegendem<br />

Abbuchungsauftrag zu diesem Zeitpunkt von dem im<br />

Zeichnungsschein des jeweiligen Treugebers/Kommanditisten<br />

bezeichneten Konto eingezogen. Die Treugeber/Kommanditisten<br />

verpflichten sich, die Einzahlungsbeträge<br />

rechtzeitig auf dem vorgenannten, im<br />

Zeichnungsschein und dem Abbuchungsauftrag angeführten<br />

Konto bereitzustellen. Wenn die Zeichnungsunterlagen<br />

nach dem im Zeichnungsschein angegebenen<br />

Termin bei der ALCAS eingehen, ist eine Teilnahme am<br />

Abbuchungsverfahren nicht möglich. Für diesen Fall<br />

muss der nichtfinanzierte Beteiligungsbetrag unverzüglich<br />

per Überweisung auf das im Zeichnungsschein<br />

genannte Konto überwiesen werden.<br />

Die Einhaltung des Zahlungstermins <strong>für</strong> den nichtfinanzierten<br />

Beteiligungsbetrag ist von erheblicher<br />

Bedeutung, da von ihr die planmäßige Bezahlung der<br />

<strong>Film</strong>produktionen abhängt. Eine verspätete Einzahlung<br />

kann zum Ausschluss des Anlegers und/oder zur Verpflichtung<br />

zum Schadensersatz führen.

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