Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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Die Renditeberechnungsmethode des Internen Zinsfußes<br />
(IRR-Methode)<br />
Die bisherige Liquiditätsbetrachtung und der dadurch<br />
beschriebene Anlageerfolg der Beteiligung ist ein rein<br />
statisches Verfahren, bei dem die zeitliche Komponente,<br />
d.h. wann die Liquiditätsströme auftreten, außer Acht<br />
gelassen wird.<br />
Die nachfolgend beschriebene Renditeberechnungsmethode<br />
berücksichtigt diese zeitliche Komponente.<br />
Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Renditebegriff<br />
drückt die Verzinsung des rechnerisch<br />
gebundenen Kapitals aus. Berücksichtigt wird neben<br />
der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher<br />
Bezug. Diese Rendite ist mit den Renditen anderer<br />
Kapitalanlagen, bei denen keine Änderung des gebundenen<br />
Kapitals eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere),<br />
nicht unmittelbar vergleichbar. Ein Vergleich<br />
ist nur unter Einbezug des jeweilig durchschnittlich<br />
gebundenen Kapitals (bezogen auf die nichtfinanzierte<br />
Einlage), des Gesamtertrages und der Anlagedauer<br />
der jeweiligen Investition möglich. Bei der vorliegenden<br />
Kapitalanlage ist das durchschnittlich gebundene<br />
Kapital geringer als die nichtfinanzierte Einlage.<br />
Die nachfolgend dargestellte Renditeberechnung beruht<br />
auf der Internen Zinsfußmethode (IRR-Methode).<br />
Bei dieser Methode wird ein Abzinsungssatz (Interner<br />
Zinsfuß, IRR-Rendite) ermittelt, bei dem die Summen<br />
der Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich groß sind<br />
und der damit zu einem Kapitalwert von null führt.<br />
Wirtschaftlich gesehen misst die IRR-Methode die Ertragskraft<br />
der Beteiligung unter Einbeziehung der gewählten<br />
Kalkulationsprämissen. Die vorliegenden Zahlungsströme<br />
(vgl. hierzu „Liquiditätsrechnung <strong>für</strong> eine<br />
Beteiligung in Höhe von EUR 25.000“, S. 40 f.) werden<br />
zu einer einzigen Zahl, dem Internen Zinsfuß, verdichtet.<br />
Es werden keinerlei Annahmen darüber getroffen,<br />
wie Auszahlungen vom Anleger verwendet werden oder<br />
aus welchen Mitteln der Anleger die erforderlichen Einzahlungen<br />
erbringt.<br />
Im Falle einer Freisetzung des rein rechnerisch ermittelten<br />
jeweilig gebundenen Kapitals unterstellt die IRR-<br />
Methode eine Verzinsung des dann freigesetzten Kapitals<br />
mit dem Internen Zinsfuß.<br />
Bei der IRR-Methode handelt es sich um eine <strong>für</strong> geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> und ähnliche Kapitalanlageformen<br />
üblicherweise verwendete Renditeberechnungsmethode.<br />
Zahlungszeitpunkte<br />
Bei der Renditeberechnung der Treugeber/Kommanditisten<br />
werden folgende Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />
Die Einzahlung der nichtfinanzierten Kommanditeinlage<br />
wird per 10. 12. 2003 angesetzt. Die Ausschüttungen/<br />
Entnahmen nach Bedienung der Anteilsfinanzierung<br />
werden jährlich, zum 22. 12. eines jeden Jahres, erstmals<br />
zum 22. 12. 2004, berücksichtigt. Die Ausschüttung/ Entnahme<br />
des Jahres 2019 abzüglich Resttilgung der Anteilsfinanzierung<br />
und des Darlehens des Lizenznehmers<br />
erfolgt in einem Betrag zum 22. 06. 2019.<br />
Die Steuererstattung aus dem steuerlichen Ergebnis des<br />
Jahres 2003 wird am 22. 12. 2003 liquiditätswirksam<br />
berücksichtigt. Die Steuerzahlungen auf das laufende<br />
Jahresergebnis (Jahre 2004-2019) werden zu einem<br />
Viertel jeweils am 10. 03., 10. 06., 10. 09. und 10. 12.<br />
angenommen. Die Steuerzahlung auf den Aufgabegewinn<br />
(die Einmalzahlungen) wurde zum 30. 06. 2020<br />
unterstellt.<br />
Die der Renditeberechnung zugrunde liegenden Zeitpunkte<br />
der Steuerwirkungen unterstellen vierteljährliche<br />
Einkommensteuervorauszahlungen. Der gewählte<br />
Zeitpunkt der Steuererstattung des Jahres 2003 geht<br />
von der Möglichkeit aus, die Einkommensteuervorauszahlungen<br />
des Jahres 2003 zum 22. 12. 2003 herabzusetzen.<br />
Hierzu ist insbesondere ein frühzeitiger Beitritt<br />
zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft notwendig. Von den getroffenen<br />
Annahmen abweichende Termine der Steuerwirkungen<br />
haben Einfluss auf die Nachsteuerrendite des Anlegers.<br />
Gebundenes Kapital<br />
Die Höhe der Rendite hängt neben dem Liquiditätsüberschuss<br />
auch maßgeblich vom Verlauf des Rückflusses<br />
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