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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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Die Renditeberechnungsmethode des Internen Zinsfußes<br />

(IRR-Methode)<br />

Die bisherige Liquiditätsbetrachtung und der dadurch<br />

beschriebene Anlageerfolg der Beteiligung ist ein rein<br />

statisches Verfahren, bei dem die zeitliche Komponente,<br />

d.h. wann die Liquiditätsströme auftreten, außer Acht<br />

gelassen wird.<br />

Die nachfolgend beschriebene Renditeberechnungsmethode<br />

berücksichtigt diese zeitliche Komponente.<br />

Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Renditebegriff<br />

drückt die Verzinsung des rechnerisch<br />

gebundenen Kapitals aus. Berücksichtigt wird neben<br />

der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher<br />

Bezug. Diese Rendite ist mit den Renditen anderer<br />

Kapitalanlagen, bei denen keine Änderung des gebundenen<br />

Kapitals eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere),<br />

nicht unmittelbar vergleichbar. Ein Vergleich<br />

ist nur unter Einbezug des jeweilig durchschnittlich<br />

gebundenen Kapitals (bezogen auf die nichtfinanzierte<br />

Einlage), des Gesamtertrages und der Anlagedauer<br />

der jeweiligen Investition möglich. Bei der vorliegenden<br />

Kapitalanlage ist das durchschnittlich gebundene<br />

Kapital geringer als die nichtfinanzierte Einlage.<br />

Die nachfolgend dargestellte Renditeberechnung beruht<br />

auf der Internen Zinsfußmethode (IRR-Methode).<br />

Bei dieser Methode wird ein Abzinsungssatz (Interner<br />

Zinsfuß, IRR-Rendite) ermittelt, bei dem die Summen<br />

der Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich groß sind<br />

und der damit zu einem Kapitalwert von null führt.<br />

Wirtschaftlich gesehen misst die IRR-Methode die Ertragskraft<br />

der Beteiligung unter Einbeziehung der gewählten<br />

Kalkulationsprämissen. Die vorliegenden Zahlungsströme<br />

(vgl. hierzu „Liquiditätsrechnung <strong>für</strong> eine<br />

Beteiligung in Höhe von EUR 25.000“, S. 40 f.) werden<br />

zu einer einzigen Zahl, dem Internen Zinsfuß, verdichtet.<br />

Es werden keinerlei Annahmen darüber getroffen,<br />

wie Auszahlungen vom Anleger verwendet werden oder<br />

aus welchen Mitteln der Anleger die erforderlichen Einzahlungen<br />

erbringt.<br />

Im Falle einer Freisetzung des rein rechnerisch ermittelten<br />

jeweilig gebundenen Kapitals unterstellt die IRR-<br />

Methode eine Verzinsung des dann freigesetzten Kapitals<br />

mit dem Internen Zinsfuß.<br />

Bei der IRR-Methode handelt es sich um eine <strong>für</strong> geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> und ähnliche Kapitalanlageformen<br />

üblicherweise verwendete Renditeberechnungsmethode.<br />

Zahlungszeitpunkte<br />

Bei der Renditeberechnung der Treugeber/Kommanditisten<br />

werden folgende Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />

Die Einzahlung der nichtfinanzierten Kommanditeinlage<br />

wird per 10. 12. 2003 angesetzt. Die Ausschüttungen/<br />

Entnahmen nach Bedienung der Anteilsfinanzierung<br />

werden jährlich, zum 22. 12. eines jeden Jahres, erstmals<br />

zum 22. 12. 2004, berücksichtigt. Die Ausschüttung/ Entnahme<br />

des Jahres 2019 abzüglich Resttilgung der Anteilsfinanzierung<br />

und des Darlehens des Lizenznehmers<br />

erfolgt in einem Betrag zum 22. 06. 2019.<br />

Die Steuererstattung aus dem steuerlichen Ergebnis des<br />

Jahres 2003 wird am 22. 12. 2003 liquiditätswirksam<br />

berücksichtigt. Die Steuerzahlungen auf das laufende<br />

Jahresergebnis (Jahre 2004-2019) werden zu einem<br />

Viertel jeweils am 10. 03., 10. 06., 10. 09. und 10. 12.<br />

angenommen. Die Steuerzahlung auf den Aufgabegewinn<br />

(die Einmalzahlungen) wurde zum 30. 06. 2020<br />

unterstellt.<br />

Die der Renditeberechnung zugrunde liegenden Zeitpunkte<br />

der Steuerwirkungen unterstellen vierteljährliche<br />

Einkommensteuervorauszahlungen. Der gewählte<br />

Zeitpunkt der Steuererstattung des Jahres 2003 geht<br />

von der Möglichkeit aus, die Einkommensteuervorauszahlungen<br />

des Jahres 2003 zum 22. 12. 2003 herabzusetzen.<br />

Hierzu ist insbesondere ein frühzeitiger Beitritt<br />

zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft notwendig. Von den getroffenen<br />

Annahmen abweichende Termine der Steuerwirkungen<br />

haben Einfluss auf die Nachsteuerrendite des Anlegers.<br />

Gebundenes Kapital<br />

Die Höhe der Rendite hängt neben dem Liquiditätsüberschuss<br />

auch maßgeblich vom Verlauf des Rückflusses<br />

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