Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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4. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
MMDP Munich Movie Development & Production<br />
GmbH & Co. Project 1 KG<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wurde am 15. 01. 2003 im Handelsregister<br />
München unter der Handelsregisternummer<br />
HRA 81385 eingetragen. Der Gesellschaftszweck besteht<br />
in der Entwicklung, Produktion und Verwertung von Kinound<br />
Fernsehproduktionen, zu deren Vertrieb sich Global<br />
<strong>Film</strong> Distributors B.V. oder ein damit verbundenes<br />
Unternehmen verpflichtet hat, und damit in Verbindung<br />
stehender Tätigkeiten (vgl. hierzu § 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist die MMP Munich Movie<br />
Production GmbH, Grünwald künftig firmierend unter<br />
MMDP Munich Movie Development & Production GmbH<br />
(nachfolgend „Komplementär GmbH“ genannt), die berechtigt<br />
ist, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen<br />
und weitere Komplementärfunktionen bei Gesellschaften<br />
mit gleichem Gesellschaftszweck zu übernehmen.<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine Einlage<br />
und ist am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft<br />
nicht beteiligt.<br />
Die Komplementär GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft<br />
der KGAL (vgl. hierzu S. 66 „Die Übersicht zu den<br />
Vertragspartnern“).<br />
Die KIRTAN Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
ist mit einer Einlage von derzeit EUR 10.000 an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft als Kommanditist beteiligt. Die Einlage<br />
ist voll einbezahlt. Der Kommanditanteil der KIRTAN<br />
Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH kann durch<br />
die Komplementär GmbH erhöht werden. Die Komplementär<br />
GmbH wird eine Erhöhung nur im Rahmen vorliegender<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantien vornehmen.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist auf unbestimmte<br />
Zeit errichtet. Die jeweilige Beteiligung kann von den<br />
Anlegern erstmals zum 22. 06. 2019 gekündigt werden.<br />
Eine Auflösung der Gesellschaft zum 22. 06. 2019 bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
Die Möglichkeiten zur Übertragung und Belastung der<br />
Beteiligung sind weitgehend eingeschränkt (vgl. hierzu<br />
§ 6 Gesellschaftsvertrag bzw. § 6 Treuhandvertrag). Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur durch 3/4-Mehrheit der<br />
Stimmen und mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters beschlossen werden. Dieser wird seine<br />
Zustimmung zur Änderung von § 2 Gesellschaftsvertrag<br />
(Gegenstand des Unternehmens) nicht erteilen. Je volle<br />
EUR 1.000 der Einlage der Treugeber/Kommanditisten<br />
gewähren eine Stimme. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
verfügt über 20 Stimmen. Die Treugeber haben<br />
gemäß ihrer Einlage ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist<br />
hat kein eigenes Stimmrecht.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist Bestandteil<br />
dieses Beteiligungsangebotes. Er ist auf Seite<br />
72 ff. abgedruckt.<br />
Treugeber/Kommanditisten<br />
Die Anleger beteiligen sich im Wege der Anteilsübernahme<br />
ausschließlich als Treugeber über die TERTIA Beteiligungstreuhand<br />
GmbH (nachfolgend „Treuhandkommanditist“<br />
genannt) an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Es<br />
besteht die Möglichkeit, die Beteiligung in eine direkte<br />
Beteiligung als Kommanditist umzuwandeln. Die Rechte<br />
der Treugeber bzw. der Kommanditisten einschließlich<br />
der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte sind im Gesellschafts-<br />
und Treuhandvertrag festgelegt.<br />
Der Treuhandkommanditist führt ein Register <strong>für</strong> die Treugeber,<br />
in dem die jeweilige Beteiligungshöhe der Treugeber<br />
verzeichnet ist. Nach außen tritt der Treuhandkommanditist<br />
im eigenen Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis<br />
zu der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist<br />
zustehenden Gesellschafterrechte mit<br />
Ausnahme des Stimmrechts im eigenen Namen, jedoch<br />
ausschließlich gemäß der Weisung der Treugeber aus.<br />
Dem Treugeber sind Weisungsrechte gegenüber dem<br />
Treuhandkommanditisten eingeräumt, die dem Treugeber<br />
die Ausübung von Gesellschafterrechten wie einem Kommanditisten<br />
ermöglichen.<br />
Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />
sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />
Kontrollrechte bevollmächtigen lassen, soweit diese durch<br />
den Gesellschaftsvertrag nicht eingeschränkt sind. Der<br />
Treuhandvertrag ist Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes.<br />
Er ist auf Seite 84 ff. abgedruckt.<br />
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