Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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(p) die dem Beirat gemäß § 11 Ziffer 4 zugewiesenen Angelegenheiten,<br />
falls ein Beirat nicht bestellt wurde oder alle<br />
Beiratsmitglieder an einer Entscheidung gehindert sind.<br />
8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
gültigen Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag<br />
oder aufgrund zwingender Gesetzesvorschriften nichts anderes<br />
bestimmt ist. Enthaltungen, nicht und verspätet abgegebene<br />
(§ 12 Ziffer 4 Absatz 2) sowie sonst ungültige Stimmen<br />
werden nicht gewertet und gelten als nicht vorhanden.<br />
9. Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur durch 3/4-Mehrheit und<br />
mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
beschlossen werden, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund<br />
zwingender Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist.<br />
10.Änderungsbeschlüsse, die nicht alle Gesellschafter formell<br />
und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern zusätzliche<br />
Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen Nachteil<br />
verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
Für die Abberufung und Neuaufnahme von persönlich<br />
haftenden Gesellschaftern bedarf es einer qualifizierten<br />
Mehrheit von 90 % der Stimmen. § 12 Ziffer 8 Satz 2 gilt<br />
entsprechend.<br />
11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />
gefassten Beschlüsse können nur binnen einer<br />
Ausschlussfrist von einem Monat seit Zugang einer Mitteilung<br />
über das Ergebnis der Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls<br />
angefochten werden. Nach Ablauf<br />
der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />
§ 13<br />
Außerordentliche Initialgesellschafterversammlung am<br />
15. Dezember 2003<br />
1. Am 15. Dezember 2003 findet um 11.00 Uhr, im Kempinski<br />
Hotel Airport München, Terminalstraße Mitte 20 in München/Flughafen<br />
eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />
der Gesellschaft statt, zu der alle Treugeber/<br />
Kommanditisten eingeladen sind. Neben der Möglichkeit<br />
der persönlichen Teilnahme oder Vertretung soll die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
die technischen Voraussetzungen da<strong>für</strong> schaffen,<br />
dass die Treugeber/Kommanditisten auch über das Internet<br />
an der Beschlussfassung teilnehmen können. Diese außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung ist immer beschlussfähig;<br />
die Kommanditisten/Treugeber verzichten auf die<br />
Einhaltung der Form- und Fristvorschriften <strong>für</strong> die Ladung<br />
und aller übrigen gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen<br />
Formalien der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung.<br />
2. Auf dieser Gesellschafterversammlung soll über folgende<br />
Beschlussgegenstände entschieden werden:<br />
(a) Auswahl von <strong>Film</strong>projekten zur Produktion durch die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft in dem den Gesellschaftern vorgestellten<br />
wirtschaftlichen und kreativen Rahmen;<br />
(b) Kapitalerhöhung oder Aufnahme von Darlehen durch<br />
die Gesellschaft, sofern das zur Verfügung stehende<br />
Kommanditkapital zur Durchführung der ausgewählten<br />
<strong>Film</strong>projekte nicht hinreichend ist bzw. Herabsetzung des<br />
Kommanditkapitals oder Gewährung eines Vermarktungskostenzuschusses<br />
an den Lizenznehmer, sofern die zur<br />
Durchführung der ausgewählten <strong>Film</strong>projekte erforderlichen<br />
finanziellen Mittel das zur Verfügung stehende<br />
Kommanditkapital nicht ausschöpfen;<br />
(c) Einrichtung eines Beirats und Wahl der Beiratsmitglieder<br />
gemäß § 14 und<br />
(d) alle weiteren zur Durchführung dieser Beschlüsse erforderlichen<br />
Entscheidungen.<br />
3. Ungeachtet der Bestimmungen in § 12 Ziffer 3 Absatz 1 wird<br />
<strong>für</strong> diese Gesellschafterversammlung keine separate schriftliche<br />
Einladung versandt werden. Die Gesellschafter können<br />
ab dem 10. Dezember 2003 alle zur Teilnahme und<br />
Abstimmung erforderlichen Informationen und Dokumente<br />
einschließlich der aktualisierten Tagesordnung von einer<br />
<strong>für</strong> diesen Zweck eingerichteten Internetseite abrufen.<br />
§ 12 Ziffer 8 gilt entsprechend.<br />
4. Sofern Treugeber/Kommanditisten nicht persönlich, durch<br />
einen anderen Vertreter oder per Internet an der Beschlussfassung<br />
teilnehmen, können sie nach Maßgabe dieses<br />
Gesellschaftsvertrages den Treuhandkommanditisten bevollmächtigen.<br />
Der Treuhandkommanditist wird diese Vollmacht nur nach<br />
besonderer Weisung der vertretenen Gesellschafter ausüben<br />
und sich ansonsten der Stimme enthalten.<br />
5. Die Gesellschafter stimmen bereits mit ihrem Beitritt zur<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft der Abhaltung dieser außerordentlichen<br />
Initialgesellschafterversammlung in der hier beschriebenen<br />
Form zu.<br />
6. Macht ein Gesellschafter nach der Abstimmung noch wirksam<br />
von seinem Recht zum Widerruf seiner Beitrittserklärung<br />
Gebrauch, so bleibt seine Stimmabgabe wirksam.<br />
§ 14<br />
Beirat<br />
1. Die Treugeber/Kommanditisten entscheiden, ob sie zur Wahrnehmung<br />
ihrer Interessen einen Beirat wählen. Ein solcher<br />
Beirat soll durch drei natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige<br />
Personen gebildet werden. Keine dieser Personen<br />
darf als Gesellschafter, Geschäftsführer oder Angestellter<br />
zur ALCAS GmbH oder zum geschäftsführenden Gesellschafter<br />
gehören, oder aus dem Umfeld dieser Gesellschaften<br />
stammen. Die Personen brauchen nicht Gesellschafter der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu sein. Sie müssen über einschlägige<br />
Kenntnisse im Bereich der <strong>internationale</strong>n <strong>Film</strong>produktion<br />
und/oder dem <strong>internationale</strong>n <strong>Film</strong>vertrieb verfügen, nachgewiesen<br />
durch eine mindestens fünfjährige Tätigkeit im<br />
<strong>Film</strong>geschäft und in der Lage sein, Verhandlungen in deutscher<br />
und englischer Sprache zu führen. Eine Tätigkeit als<br />
Beirat ist ausgeschlossen, wenn die Person haupt- oder<br />
nebenberuflich oder beratend <strong>für</strong> ein Unternehmen tätig<br />
ist, das auf dem US-amerikanischen Markt im Wettbewerb<br />
mit Viacom Inc. oder auf dem deutschen Markt im Wettbewerb<br />
mit der ALCAS GmbH oder mit diesen Unternehmen<br />
verbundenen Unternehmen steht. Im Einzelfall kann der<br />
geschäftsführende Gesellschafter Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot<br />
zulassen.