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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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(p) die dem Beirat gemäß § 11 Ziffer 4 zugewiesenen Angelegenheiten,<br />

falls ein Beirat nicht bestellt wurde oder alle<br />

Beiratsmitglieder an einer Entscheidung gehindert sind.<br />

8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag<br />

oder aufgrund zwingender Gesetzesvorschriften nichts anderes<br />

bestimmt ist. Enthaltungen, nicht und verspätet abgegebene<br />

(§ 12 Ziffer 4 Absatz 2) sowie sonst ungültige Stimmen<br />

werden nicht gewertet und gelten als nicht vorhanden.<br />

9. Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur durch 3/4-Mehrheit und<br />

mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

beschlossen werden, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund<br />

zwingender Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist.<br />

10.Änderungsbeschlüsse, die nicht alle Gesellschafter formell<br />

und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern zusätzliche<br />

Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen Nachteil<br />

verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

Für die Abberufung und Neuaufnahme von persönlich<br />

haftenden Gesellschaftern bedarf es einer qualifizierten<br />

Mehrheit von 90 % der Stimmen. § 12 Ziffer 8 Satz 2 gilt<br />

entsprechend.<br />

11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur binnen einer<br />

Ausschlussfrist von einem Monat seit Zugang einer Mitteilung<br />

über das Ergebnis der Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls<br />

angefochten werden. Nach Ablauf<br />

der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

§ 13<br />

Außerordentliche Initialgesellschafterversammlung am<br />

15. Dezember 2003<br />

1. Am 15. Dezember 2003 findet um 11.00 Uhr, im Kempinski<br />

Hotel Airport München, Terminalstraße Mitte 20 in München/Flughafen<br />

eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschaft statt, zu der alle Treugeber/<br />

Kommanditisten eingeladen sind. Neben der Möglichkeit<br />

der persönlichen Teilnahme oder Vertretung soll die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

die technischen Voraussetzungen da<strong>für</strong> schaffen,<br />

dass die Treugeber/Kommanditisten auch über das Internet<br />

an der Beschlussfassung teilnehmen können. Diese außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung ist immer beschlussfähig;<br />

die Kommanditisten/Treugeber verzichten auf die<br />

Einhaltung der Form- und Fristvorschriften <strong>für</strong> die Ladung<br />

und aller übrigen gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen<br />

Formalien der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung.<br />

2. Auf dieser Gesellschafterversammlung soll über folgende<br />

Beschlussgegenstände entschieden werden:<br />

(a) Auswahl von <strong>Film</strong>projekten zur Produktion durch die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft in dem den Gesellschaftern vorgestellten<br />

wirtschaftlichen und kreativen Rahmen;<br />

(b) Kapitalerhöhung oder Aufnahme von Darlehen durch<br />

die Gesellschaft, sofern das zur Verfügung stehende<br />

Kommanditkapital zur Durchführung der ausgewählten<br />

<strong>Film</strong>projekte nicht hinreichend ist bzw. Herabsetzung des<br />

Kommanditkapitals oder Gewährung eines Vermarktungskostenzuschusses<br />

an den Lizenznehmer, sofern die zur<br />

Durchführung der ausgewählten <strong>Film</strong>projekte erforderlichen<br />

finanziellen Mittel das zur Verfügung stehende<br />

Kommanditkapital nicht ausschöpfen;<br />

(c) Einrichtung eines Beirats und Wahl der Beiratsmitglieder<br />

gemäß § 14 und<br />

(d) alle weiteren zur Durchführung dieser Beschlüsse erforderlichen<br />

Entscheidungen.<br />

3. Ungeachtet der Bestimmungen in § 12 Ziffer 3 Absatz 1 wird<br />

<strong>für</strong> diese Gesellschafterversammlung keine separate schriftliche<br />

Einladung versandt werden. Die Gesellschafter können<br />

ab dem 10. Dezember 2003 alle zur Teilnahme und<br />

Abstimmung erforderlichen Informationen und Dokumente<br />

einschließlich der aktualisierten Tagesordnung von einer<br />

<strong>für</strong> diesen Zweck eingerichteten Internetseite abrufen.<br />

§ 12 Ziffer 8 gilt entsprechend.<br />

4. Sofern Treugeber/Kommanditisten nicht persönlich, durch<br />

einen anderen Vertreter oder per Internet an der Beschlussfassung<br />

teilnehmen, können sie nach Maßgabe dieses<br />

Gesellschaftsvertrages den Treuhandkommanditisten bevollmächtigen.<br />

Der Treuhandkommanditist wird diese Vollmacht nur nach<br />

besonderer Weisung der vertretenen Gesellschafter ausüben<br />

und sich ansonsten der Stimme enthalten.<br />

5. Die Gesellschafter stimmen bereits mit ihrem Beitritt zur<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft der Abhaltung dieser außerordentlichen<br />

Initialgesellschafterversammlung in der hier beschriebenen<br />

Form zu.<br />

6. Macht ein Gesellschafter nach der Abstimmung noch wirksam<br />

von seinem Recht zum Widerruf seiner Beitrittserklärung<br />

Gebrauch, so bleibt seine Stimmabgabe wirksam.<br />

§ 14<br />

Beirat<br />

1. Die Treugeber/Kommanditisten entscheiden, ob sie zur Wahrnehmung<br />

ihrer Interessen einen Beirat wählen. Ein solcher<br />

Beirat soll durch drei natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige<br />

Personen gebildet werden. Keine dieser Personen<br />

darf als Gesellschafter, Geschäftsführer oder Angestellter<br />

zur ALCAS GmbH oder zum geschäftsführenden Gesellschafter<br />

gehören, oder aus dem Umfeld dieser Gesellschaften<br />

stammen. Die Personen brauchen nicht Gesellschafter der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu sein. Sie müssen über einschlägige<br />

Kenntnisse im Bereich der <strong>internationale</strong>n <strong>Film</strong>produktion<br />

und/oder dem <strong>internationale</strong>n <strong>Film</strong>vertrieb verfügen, nachgewiesen<br />

durch eine mindestens fünfjährige Tätigkeit im<br />

<strong>Film</strong>geschäft und in der Lage sein, Verhandlungen in deutscher<br />

und englischer Sprache zu führen. Eine Tätigkeit als<br />

Beirat ist ausgeschlossen, wenn die Person haupt- oder<br />

nebenberuflich oder beratend <strong>für</strong> ein Unternehmen tätig<br />

ist, das auf dem US-amerikanischen Markt im Wettbewerb<br />

mit Viacom Inc. oder auf dem deutschen Markt im Wettbewerb<br />

mit der ALCAS GmbH oder mit diesen Unternehmen<br />

verbundenen Unternehmen steht. Im Einzelfall kann der<br />

geschäftsführende Gesellschafter Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot<br />

zulassen.

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