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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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11. Die Steuerliche Beurteilung<br />

Die steuerrechtliche Beurteilung beruht auf den derzeit<br />

gültigen gesetzlichen Regelungen einschließlich des<br />

Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG) vom<br />

16. 05. 2003 und beschränkt sich auf in der BRD unbeschränkt<br />

steuerpflichtige natürliche Personen. Der Prognoserechnung<br />

wurden deshalb folgende Einkommensteuersätze<br />

jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe<br />

von 5,5 % bezogen auf die Einkommensteuerschuld zu<br />

Grunde gelegt:<br />

Jahr 2003: 48,5 %<br />

Jahr 2004: 47,0 %<br />

ab Jahr 2005: 42,0 %<br />

Für die Besteuerung des Aufgabegewinns wurden ebenfalls<br />

42,0 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %<br />

bezogen auf die Einkommensteuerschuld unterstellt.<br />

Die im Rahmen des Steuersenkungsergänzungsgesetzes<br />

(StSenkErgG) erfolgte Wiedereinführung des halben<br />

durchschnittlichen Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen/-aufgaben<br />

(§§ 16 und 34 EStG) wurde im<br />

Rahmen der Prognoserechnung außer Betracht gelassen,<br />

da diese Vergünstigung nur unter gewissen Einschränkungen<br />

von den jeweiligen Mitunternehmern in<br />

Anspruch genommen werden kann. Der Solidaritätszuschlag<br />

wurde durchgehend bis zum Ende der Laufzeit<br />

der Beteiligung angesetzt.<br />

Berücksichtigt wurden zudem die veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />

der Finanzverwaltung, insbesondere<br />

der Erlass zur „Ertragsteuerrechtlichen Behandlung<br />

von <strong>Film</strong>- und Fernsehfonds” („Medienerlass” vom<br />

23. 02. 2001, BStBl. I 2001, S. 175), die Änderung des Medienerlasses<br />

vom 05.08.2003 (BStBl. I 2003, S. 406), das BMF-<br />

Schreiben zu § 2b EStG vom 22.08.2001 (BStBl. I 2001,<br />

S. 588), das neue Berechnungsmodul zu § 2b EStG<br />

(BStBl. I 2002, S. 338), das BMF-Schreiben vom 24. 10. 2001<br />

betreffend Eigenkapitalvermittlungsprovisionen und andere<br />

Gebühren bei geschlossenen <strong>Fonds</strong> (BStBl. I 2001,<br />

S. 780) und das BMF-Schreiben vom 29. 11. 2002 betreffend<br />

Erwerbereigenschaft von <strong>Fonds</strong>gesellschaftern,<br />

Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

und anderer Gebühren (BStBl. I<br />

2002, S. 1388).<br />

Das Bundeskabinett hat am 13. 08. 2003 Gesetzentwürfe<br />

zur Reform der Gewerbesteuer, zum Haushaltsbegleitgesetz<br />

2004 und zur Umsetzung der Protokollerklärung<br />

der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum<br />

StVergAbG sowie am 02. 09. 2003 zum Steueränderungsgesetz<br />

2003 beschlossen. Sofern diese Gesetzesvorhaben<br />

so umgesetzt werden sollten, hätte dies auch Auswirkungen<br />

auf vorliegendes Beteiligungsangebot. Die<br />

endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />

bleibt der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />

vorbehalten (vgl. hierzu „Die Risikohinweise“, S. 56 ff.).<br />

<strong>Film</strong>-/ Fernseh-<strong>Produktions</strong>-<strong>Fonds</strong><br />

Bei dem vorliegenden Engagement handelt es sich um<br />

die Herstellung und Verwertung nicht aktivierungsfähiger,<br />

selbst erstellter immaterieller Wirtschaftsgüter des<br />

Anlagevermögens durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Daneben<br />

gewährt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft dem Lizenznehmer<br />

gegebenenfalls Vermarktungskostenzuschüsse.<br />

Die steuerliche Beurteilung beruht im Wesentlichen darauf,<br />

dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und ihre Gesellschafter<br />

steuerlich als Hersteller der <strong>Film</strong>rechte angesehen werden<br />

(Herstellereigenschaft), der <strong>Fonds</strong>gesellschaft die <strong>Film</strong>rechte<br />

während der Lizenzlaufzeit auch als wirtschaftliches<br />

Eigentum zugerechnet werden und die Herstellungskosten<br />

sowie eventuell geleistete Vermarktungskostenzuschüsse<br />

sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.<br />

Herstellereigenschaft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft/<br />

Gesellschafter<br />

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder<br />

haben allgemein verbindliche Grundsätze zur ertragsteuerrechtlichen<br />

Behandlung von <strong>Film</strong>- und Fernsehfonds<br />

erlassen (Medienerlass). Mit o.a. BMF-Schreiben<br />

vom 05. 08. 2003 wurde der Medienerlass in seinen Textziffern<br />

(Tzn.) 9-11 ergänzt bzw. geändert.<br />

Im Medienerlass werden u.a. die steuerlichen Anforderungen<br />

an die Herstellereigenschaft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und deren Gesellschafter in den Fällen konkretisiert,<br />

in denen vom Initiator ein <strong>Fonds</strong>-Vertragswerk<br />

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