Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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11. Die Steuerliche Beurteilung<br />
Die steuerrechtliche Beurteilung beruht auf den derzeit<br />
gültigen gesetzlichen Regelungen einschließlich des<br />
Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG) vom<br />
16. 05. 2003 und beschränkt sich auf in der BRD unbeschränkt<br />
steuerpflichtige natürliche Personen. Der Prognoserechnung<br />
wurden deshalb folgende Einkommensteuersätze<br />
jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe<br />
von 5,5 % bezogen auf die Einkommensteuerschuld zu<br />
Grunde gelegt:<br />
Jahr 2003: 48,5 %<br />
Jahr 2004: 47,0 %<br />
ab Jahr 2005: 42,0 %<br />
Für die Besteuerung des Aufgabegewinns wurden ebenfalls<br />
42,0 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %<br />
bezogen auf die Einkommensteuerschuld unterstellt.<br />
Die im Rahmen des Steuersenkungsergänzungsgesetzes<br />
(StSenkErgG) erfolgte Wiedereinführung des halben<br />
durchschnittlichen Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen/-aufgaben<br />
(§§ 16 und 34 EStG) wurde im<br />
Rahmen der Prognoserechnung außer Betracht gelassen,<br />
da diese Vergünstigung nur unter gewissen Einschränkungen<br />
von den jeweiligen Mitunternehmern in<br />
Anspruch genommen werden kann. Der Solidaritätszuschlag<br />
wurde durchgehend bis zum Ende der Laufzeit<br />
der Beteiligung angesetzt.<br />
Berücksichtigt wurden zudem die veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />
der Finanzverwaltung, insbesondere<br />
der Erlass zur „Ertragsteuerrechtlichen Behandlung<br />
von <strong>Film</strong>- und Fernsehfonds” („Medienerlass” vom<br />
23. 02. 2001, BStBl. I 2001, S. 175), die Änderung des Medienerlasses<br />
vom 05.08.2003 (BStBl. I 2003, S. 406), das BMF-<br />
Schreiben zu § 2b EStG vom 22.08.2001 (BStBl. I 2001,<br />
S. 588), das neue Berechnungsmodul zu § 2b EStG<br />
(BStBl. I 2002, S. 338), das BMF-Schreiben vom 24. 10. 2001<br />
betreffend Eigenkapitalvermittlungsprovisionen und andere<br />
Gebühren bei geschlossenen <strong>Fonds</strong> (BStBl. I 2001,<br />
S. 780) und das BMF-Schreiben vom 29. 11. 2002 betreffend<br />
Erwerbereigenschaft von <strong>Fonds</strong>gesellschaftern,<br />
Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />
und anderer Gebühren (BStBl. I<br />
2002, S. 1388).<br />
Das Bundeskabinett hat am 13. 08. 2003 Gesetzentwürfe<br />
zur Reform der Gewerbesteuer, zum Haushaltsbegleitgesetz<br />
2004 und zur Umsetzung der Protokollerklärung<br />
der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum<br />
StVergAbG sowie am 02. 09. 2003 zum Steueränderungsgesetz<br />
2003 beschlossen. Sofern diese Gesetzesvorhaben<br />
so umgesetzt werden sollten, hätte dies auch Auswirkungen<br />
auf vorliegendes Beteiligungsangebot. Die<br />
endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />
bleibt der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />
vorbehalten (vgl. hierzu „Die Risikohinweise“, S. 56 ff.).<br />
<strong>Film</strong>-/ Fernseh-<strong>Produktions</strong>-<strong>Fonds</strong><br />
Bei dem vorliegenden Engagement handelt es sich um<br />
die Herstellung und Verwertung nicht aktivierungsfähiger,<br />
selbst erstellter immaterieller Wirtschaftsgüter des<br />
Anlagevermögens durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Daneben<br />
gewährt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft dem Lizenznehmer<br />
gegebenenfalls Vermarktungskostenzuschüsse.<br />
Die steuerliche Beurteilung beruht im Wesentlichen darauf,<br />
dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und ihre Gesellschafter<br />
steuerlich als Hersteller der <strong>Film</strong>rechte angesehen werden<br />
(Herstellereigenschaft), der <strong>Fonds</strong>gesellschaft die <strong>Film</strong>rechte<br />
während der Lizenzlaufzeit auch als wirtschaftliches<br />
Eigentum zugerechnet werden und die Herstellungskosten<br />
sowie eventuell geleistete Vermarktungskostenzuschüsse<br />
sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.<br />
Herstellereigenschaft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft/<br />
Gesellschafter<br />
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder<br />
haben allgemein verbindliche Grundsätze zur ertragsteuerrechtlichen<br />
Behandlung von <strong>Film</strong>- und Fernsehfonds<br />
erlassen (Medienerlass). Mit o.a. BMF-Schreiben<br />
vom 05. 08. 2003 wurde der Medienerlass in seinen Textziffern<br />
(Tzn.) 9-11 ergänzt bzw. geändert.<br />
Im Medienerlass werden u.a. die steuerlichen Anforderungen<br />
an die Herstellereigenschaft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und deren Gesellschafter in den Fällen konkretisiert,<br />
in denen vom Initiator ein <strong>Fonds</strong>-Vertragswerk<br />
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