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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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zelnen <strong>Film</strong>en und Abrechnungszeiträumen jeweils<br />

miteinander verrechnet. Ein zu Gunsten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

verbleibender Saldo wird am Ende der Vertragslaufzeit<br />

bzw. im Zeitpunkt der Ausübung des vorzeitigen<br />

Ankaufsrechts in US-Dollar ausbezahlt (vgl.<br />

hierzu S. 59 „Währungsrisiko“).<br />

Ablauf der Lizenzverträge<br />

Nach Ablauf der Lizenzverträge am 22. 06. 2019 hat der<br />

Lizenznehmer, sofern er seine Kaufoption nicht ausübt,<br />

die <strong>Film</strong>e inklusive aller Kopien und zugehöriger Materialien<br />

an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zurückzugeben.<br />

Der Lizenznehmer hat zum 22. 06. 2019 pro <strong>Film</strong> eine Einmalzahlung<br />

in Höhe von 90,0 % der Projektkosten zu<br />

leisten.<br />

Die jeweiligen Einmalzahlungen dienen der Tilgung der<br />

Restvaluta der Anteilsfinanzierung, im Falle einer Inanspruchnahme<br />

eines Darlehens des Lizenznehmers der<br />

Tilgung der Restvaluta dieses Darlehens und der Schlussausschüttung/Entnahme<br />

an die Anleger im Jahr 2019.<br />

Wie bei den festen Lizenzgebühren verpflichtet sich die<br />

Bank zur Zahlung der Teile der Einmalzahlungen, die<br />

nicht zur Tilgung des etwaigen Darlehens des Lizenznehmers<br />

vorgesehen sind.<br />

Der Lizenznehmer hat darüber hinaus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

anschließend etwaige bis zum 22. 06. 2019 aufgelaufene<br />

variable Lizenzgebühren zu bezahlen.<br />

Sollte der Lizenznehmer zum 22.06.2019 seine nachstehend<br />

beschriebenen Ankaufsrechte nicht ausüben, ist<br />

vorgesehen, die <strong>Film</strong>e an Dritte zu verkaufen. In diesem<br />

Fall wird der erzielte Nettoverkaufserlös, nach Abzug<br />

einer Marketing- und Vertriebsgebühr in Höhe von 35,0 %<br />

der Bruttoeinnahmen, die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus einem<br />

Drittverkauf zufließen, sowie der Begleichung der Auslagen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft <strong>für</strong> Marketing und Vertrieb,<br />

bis zur Höhe der geleisteten Einmalzahlungen an den<br />

Lizenznehmer ausgezahlt.<br />

Sollten die <strong>Film</strong>e weniger als die vereinbarten Einmalzahlungen<br />

erbringen, trägt der Lizenznehmer insoweit<br />

das Risiko eines Mindererlöses.<br />

Zum 22. 06. 2019 hat der Lizenznehmer, der aufgrund seiner<br />

Vertriebstätigkeit an einem wirtschaftlichen Erfolg<br />

der Verwertung der <strong>Film</strong>e einen entscheidenden Anteil<br />

trägt, jedoch das Recht, die <strong>Film</strong>e in ihrer Gesamtheit<br />

von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu erwerben. Der dann fällige<br />

Ankaufspreis je <strong>Film</strong> setzt sich aus einem festen Betrag,<br />

der der Höhe der Einmalzahlung entspricht, sowie<br />

einem etwaigen Marktwertzuschlag und etwaigen bis<br />

zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen variablen Lizenzgebühren<br />

zusammen.<br />

Der etwaige Marktwertzuschlag, der 25,0 % der positiven<br />

Differenz zwischen den zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />

festzustellenden Marktwerten (die sich nach einer<br />

zwischen dem Lizenznehmer und der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

bereits in den Lizenzverträgen vereinbarten Formel ermitteln)<br />

und den vereinbarten Einmalzahlungen entspricht,<br />

wurde in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />

Eine Aussage darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit<br />

ein Marktwertzuschlag zu erwarten ist, kann nicht getroffen<br />

werden.<br />

Mehrerlösbeteiligung/Marktwertzuschlag<br />

Im Falle der Ausübung des Ankaufsrechts durch den Lizenz-<br />

nehmer erhält die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum 22.06.2019<br />

zusätzlich zu den Einmalzahlungen 25,0 % des Betrages,<br />

um den der dann gegebene Marktwert der <strong>Film</strong>e die Einmalzahlungen<br />

<strong>für</strong> die <strong>Film</strong>e übersteigt (sog. „Mehrerlösbeteiligung/Marktwertzuschlag“).<br />

Der Marktwert wird dabei auf Basis folgender Grundlagen<br />

berechnet:<br />

Die Schätzung der zukünftigen Einnahmen auf Basis der<br />

in der Vergangenheit erwirtschafteten Einnahmen erfolgt<br />

verbindlich durch den Lizenznehmer. Die so <strong>für</strong> die<br />

Zukunft prognostizierten Einnahmen werden zur Marktwertermittlung<br />

über einen Prognosezeitraum von 5 Jahren<br />

unter Ansatz eines Abzinsungssatzes von 10,0 % jährlich<br />

bewertet.<br />

Die Angaben des Lizenznehmers werden vom Wirtschaftsprüfer<br />

des Lizenznehmers nur auf mathematische Richtigkeit<br />

und die Richtigkeit der Angaben über die zu<br />

Grunde gelegten, in der Vergangenheit erwirtschafteten<br />

Einnahmen geprüft.

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