Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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zelnen <strong>Film</strong>en und Abrechnungszeiträumen jeweils<br />
miteinander verrechnet. Ein zu Gunsten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
verbleibender Saldo wird am Ende der Vertragslaufzeit<br />
bzw. im Zeitpunkt der Ausübung des vorzeitigen<br />
Ankaufsrechts in US-Dollar ausbezahlt (vgl.<br />
hierzu S. 59 „Währungsrisiko“).<br />
Ablauf der Lizenzverträge<br />
Nach Ablauf der Lizenzverträge am 22. 06. 2019 hat der<br />
Lizenznehmer, sofern er seine Kaufoption nicht ausübt,<br />
die <strong>Film</strong>e inklusive aller Kopien und zugehöriger Materialien<br />
an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zurückzugeben.<br />
Der Lizenznehmer hat zum 22. 06. 2019 pro <strong>Film</strong> eine Einmalzahlung<br />
in Höhe von 90,0 % der Projektkosten zu<br />
leisten.<br />
Die jeweiligen Einmalzahlungen dienen der Tilgung der<br />
Restvaluta der Anteilsfinanzierung, im Falle einer Inanspruchnahme<br />
eines Darlehens des Lizenznehmers der<br />
Tilgung der Restvaluta dieses Darlehens und der Schlussausschüttung/Entnahme<br />
an die Anleger im Jahr 2019.<br />
Wie bei den festen Lizenzgebühren verpflichtet sich die<br />
Bank zur Zahlung der Teile der Einmalzahlungen, die<br />
nicht zur Tilgung des etwaigen Darlehens des Lizenznehmers<br />
vorgesehen sind.<br />
Der Lizenznehmer hat darüber hinaus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
anschließend etwaige bis zum 22. 06. 2019 aufgelaufene<br />
variable Lizenzgebühren zu bezahlen.<br />
Sollte der Lizenznehmer zum 22.06.2019 seine nachstehend<br />
beschriebenen Ankaufsrechte nicht ausüben, ist<br />
vorgesehen, die <strong>Film</strong>e an Dritte zu verkaufen. In diesem<br />
Fall wird der erzielte Nettoverkaufserlös, nach Abzug<br />
einer Marketing- und Vertriebsgebühr in Höhe von 35,0 %<br />
der Bruttoeinnahmen, die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus einem<br />
Drittverkauf zufließen, sowie der Begleichung der Auslagen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft <strong>für</strong> Marketing und Vertrieb,<br />
bis zur Höhe der geleisteten Einmalzahlungen an den<br />
Lizenznehmer ausgezahlt.<br />
Sollten die <strong>Film</strong>e weniger als die vereinbarten Einmalzahlungen<br />
erbringen, trägt der Lizenznehmer insoweit<br />
das Risiko eines Mindererlöses.<br />
Zum 22. 06. 2019 hat der Lizenznehmer, der aufgrund seiner<br />
Vertriebstätigkeit an einem wirtschaftlichen Erfolg<br />
der Verwertung der <strong>Film</strong>e einen entscheidenden Anteil<br />
trägt, jedoch das Recht, die <strong>Film</strong>e in ihrer Gesamtheit<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu erwerben. Der dann fällige<br />
Ankaufspreis je <strong>Film</strong> setzt sich aus einem festen Betrag,<br />
der der Höhe der Einmalzahlung entspricht, sowie<br />
einem etwaigen Marktwertzuschlag und etwaigen bis<br />
zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen variablen Lizenzgebühren<br />
zusammen.<br />
Der etwaige Marktwertzuschlag, der 25,0 % der positiven<br />
Differenz zwischen den zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />
festzustellenden Marktwerten (die sich nach einer<br />
zwischen dem Lizenznehmer und der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
bereits in den Lizenzverträgen vereinbarten Formel ermitteln)<br />
und den vereinbarten Einmalzahlungen entspricht,<br />
wurde in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />
Eine Aussage darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit<br />
ein Marktwertzuschlag zu erwarten ist, kann nicht getroffen<br />
werden.<br />
Mehrerlösbeteiligung/Marktwertzuschlag<br />
Im Falle der Ausübung des Ankaufsrechts durch den Lizenz-<br />
nehmer erhält die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum 22.06.2019<br />
zusätzlich zu den Einmalzahlungen 25,0 % des Betrages,<br />
um den der dann gegebene Marktwert der <strong>Film</strong>e die Einmalzahlungen<br />
<strong>für</strong> die <strong>Film</strong>e übersteigt (sog. „Mehrerlösbeteiligung/Marktwertzuschlag“).<br />
Der Marktwert wird dabei auf Basis folgender Grundlagen<br />
berechnet:<br />
Die Schätzung der zukünftigen Einnahmen auf Basis der<br />
in der Vergangenheit erwirtschafteten Einnahmen erfolgt<br />
verbindlich durch den Lizenznehmer. Die so <strong>für</strong> die<br />
Zukunft prognostizierten Einnahmen werden zur Marktwertermittlung<br />
über einen Prognosezeitraum von 5 Jahren<br />
unter Ansatz eines Abzinsungssatzes von 10,0 % jährlich<br />
bewertet.<br />
Die Angaben des Lizenznehmers werden vom Wirtschaftsprüfer<br />
des Lizenznehmers nur auf mathematische Richtigkeit<br />
und die Richtigkeit der Angaben über die zu<br />
Grunde gelegten, in der Vergangenheit erwirtschafteten<br />
Einnahmen geprüft.