Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft oder da<strong>für</strong> übernimmt,<br />
dass die Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft die eingegangenen<br />
vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere<br />
haftet der Treuhandkommanditist nicht <strong>für</strong> den Eintritt<br />
der vom Treugeber oder der <strong>Fonds</strong>gesellschaft verfolgten sonstigen<br />
wirtschaftlichen Ziele.<br />
§ 12<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
Der Treuhandkommanditist erhält <strong>für</strong> die Bereitschaft zur<br />
Übernahme der Treuhandschaft und der damit verbundenen<br />
Tätigkeiten und <strong>für</strong> die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft<br />
eine Vergütung gemäß § 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Darüber hinaus werden<br />
zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten zugunsten<br />
eines einzelnen Treugebers diesem Treugeber gesondert<br />
in Rechnung gestellt.<br />
§ 13<br />
Beteiligungsregister, Datenschutz<br />
Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber<br />
vom Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes<br />
Register eingetragen. Dieses Register enthält Namen und<br />
Anschrift des Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie<br />
eventuelle sonstige Angaben im unmittelbaren Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung. Die Eintragung in das Register wird dem<br />
Treugeber mit Annahme des Treuhandvertrages bestätigt.<br />
Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register<br />
oder auf Angaben über die übrigen Treugeber. Anderen Personen<br />
als der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, dem Verwalter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sowie dessen Muttergesellschaft, den Vertriebspartnern, Steuerberatern,<br />
Wirtschaftsprüfern und dem finanzierenden Kreditinstitut<br />
darf der Treuhandkommanditist keine Auskünfte über<br />
die Beteiligung und die Eintragung in das Register erteilen,<br />
soweit nicht der Treugeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt<br />
hat.<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />
der Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />
dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />
auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden. Die Daten<br />
werden nach Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />
§ 14<br />
Schlussbestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein<br />
oder werden, wird dadurch der Vertrag mit seinem übrigen<br />
Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr<br />
als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt,<br />
die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich<br />
zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt,<br />
soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />
Gerichtsstand ist München.<br />
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