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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft oder da<strong>für</strong> übernimmt,<br />

dass die Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft die eingegangenen<br />

vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere<br />

haftet der Treuhandkommanditist nicht <strong>für</strong> den Eintritt<br />

der vom Treugeber oder der <strong>Fonds</strong>gesellschaft verfolgten sonstigen<br />

wirtschaftlichen Ziele.<br />

§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält <strong>für</strong> die Bereitschaft zur<br />

Übernahme der Treuhandschaft und der damit verbundenen<br />

Tätigkeiten und <strong>für</strong> die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft<br />

eine Vergütung gemäß § 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Darüber hinaus werden<br />

zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten zugunsten<br />

eines einzelnen Treugebers diesem Treugeber gesondert<br />

in Rechnung gestellt.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber<br />

vom Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes<br />

Register eingetragen. Dieses Register enthält Namen und<br />

Anschrift des Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie<br />

eventuelle sonstige Angaben im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung. Die Eintragung in das Register wird dem<br />

Treugeber mit Annahme des Treuhandvertrages bestätigt.<br />

Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register<br />

oder auf Angaben über die übrigen Treugeber. Anderen Personen<br />

als der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, dem Verwalter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sowie dessen Muttergesellschaft, den Vertriebspartnern, Steuerberatern,<br />

Wirtschaftsprüfern und dem finanzierenden Kreditinstitut<br />

darf der Treuhandkommanditist keine Auskünfte über<br />

die Beteiligung und die Eintragung in das Register erteilen,<br />

soweit nicht der Treugeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt<br />

hat.<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />

der Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />

auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden. Die Daten<br />

werden nach Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />

§ 14<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, wird dadurch der Vertrag mit seinem übrigen<br />

Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr<br />

als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt,<br />

die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich<br />

zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt,<br />

soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Gerichtsstand ist München.<br />

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