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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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28<br />

schem Recht oder US-amerikanischem Bundes- oder<br />

Staatenrecht <strong>für</strong> den Lizenznehmer oder die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ungesetzlich wird.<br />

Mit Ausübung einer außerordentlichen Kauf-/ Verkaufsoption<br />

erfolgt die Übertragung aller <strong>Film</strong>rechte auf den<br />

Lizenznehmer. Im Fall der außerordentlichen Beendigung<br />

der Lizenzverträge durch den Lizenznehmer verbleiben<br />

die Rechte bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die diese <strong>für</strong> eigene<br />

Rechnung verwerten kann.<br />

Die Bank bleibt in allen genannten Fällen weiter verpflichtet,<br />

die festen Lizenzgebühren und die Einmalzahlung<br />

gemäß den im jeweiligen Lizenzvertrag festgelegten<br />

Bedingungen zu entrichten. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

kann jedoch gegen Zahlung einer etwa anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung<br />

die Auszahlung dieser Beträge<br />

in einer Summe verlangen. Diese Beträge sind so<br />

kalkuliert, dass sie bei Auszahlung in einer Summe grundsätzlich<br />

die Rückführung der Anteilsfinanzierung, jedoch<br />

nicht die vollständige Rückführung des nichtfinanzierten<br />

Eigenkapitals ermöglichen. Sollten bis zum Zeitpunkt<br />

der Ausübung der außerordentlichen Kauf-/ Verkaufs-<br />

optionen variable Lizenzgebühren angefallen sein, sind<br />

diese vom Lizenznehmer an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuzahlen.<br />

Im Falle der außerordentlichen Beendigung<br />

durch den Lizenznehmer sind keine variablen Lizenzgebühren<br />

geschuldet (vgl. hierzu S. 27 „Außerordentliche<br />

Vertragsbeendigung“).<br />

Sublizenzen<br />

Um eine kontinuierliche Verwertung der <strong>Film</strong>e zu gewährleisten,<br />

wurde dem Lizenznehmer das Recht eingeräumt,<br />

die <strong>Film</strong>e an Dritte in Sublizenz auch über die<br />

Dauer der Lizenzverträge hinaus zu lizenzieren.<br />

Die Verpflichtungen des Lizenznehmers gegenüber der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft werden durch die Vergabe von Sublizen-<br />

zen jedoch nicht berührt.<br />

Alle Rechte und Pflichten der vom Lizenznehmer eingeräumten<br />

Sublizenzverträge, die über die Dauer der Lizenzverträge<br />

hinausgehen, gehen am Ende der Lizenzverträge<br />

bei Nichtankauf der <strong>Film</strong>rechte durch den Lizenznehmer<br />

auf die <strong>Fonds</strong>gesellschaft über.<br />

Vereinfachte Darstellung der Vertragsstruktur des <strong>Film</strong>fonds<br />

Verkäufer der<br />

<strong>Film</strong>rechte<br />

(Columbus Circle<br />

<strong>Film</strong>s Inc.)<br />

Fertigstellungsgarant<br />

(Worldwide<br />

Productions Inc.)<br />

<strong>Produktions</strong>dienstleister<br />

(Paramount Pictures<br />

Corporation)<br />

Lizenznehmer<br />

(Global <strong>Film</strong><br />

Distributors B. V.)<br />

Verträge über den Erwerb<br />

von Stoffrechten<br />

Optionsvertrag<br />

Fertigstellungsgarantien<br />

<strong>Produktions</strong>dienstleistungsverträge<br />

Lizenzverträge<br />

ggf. Darlehen<br />

Schuldübernahmevertrag<br />

Gesellschaftsvertrag/<br />

Treuhandvertrag<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

(MMDP Munich Movie<br />

Development & Production<br />

GmbH & Co. Project 1 KG)<br />

Dienstleistungsvertrag<br />

<strong>Produktions</strong>berater<br />

Investoren<br />

Anteilsfinanzierungsverträge<br />

HSH Nordbank AG

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