Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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schem Recht oder US-amerikanischem Bundes- oder<br />
Staatenrecht <strong>für</strong> den Lizenznehmer oder die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ungesetzlich wird.<br />
Mit Ausübung einer außerordentlichen Kauf-/ Verkaufsoption<br />
erfolgt die Übertragung aller <strong>Film</strong>rechte auf den<br />
Lizenznehmer. Im Fall der außerordentlichen Beendigung<br />
der Lizenzverträge durch den Lizenznehmer verbleiben<br />
die Rechte bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die diese <strong>für</strong> eigene<br />
Rechnung verwerten kann.<br />
Die Bank bleibt in allen genannten Fällen weiter verpflichtet,<br />
die festen Lizenzgebühren und die Einmalzahlung<br />
gemäß den im jeweiligen Lizenzvertrag festgelegten<br />
Bedingungen zu entrichten. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
kann jedoch gegen Zahlung einer etwa anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung<br />
die Auszahlung dieser Beträge<br />
in einer Summe verlangen. Diese Beträge sind so<br />
kalkuliert, dass sie bei Auszahlung in einer Summe grundsätzlich<br />
die Rückführung der Anteilsfinanzierung, jedoch<br />
nicht die vollständige Rückführung des nichtfinanzierten<br />
Eigenkapitals ermöglichen. Sollten bis zum Zeitpunkt<br />
der Ausübung der außerordentlichen Kauf-/ Verkaufs-<br />
optionen variable Lizenzgebühren angefallen sein, sind<br />
diese vom Lizenznehmer an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuzahlen.<br />
Im Falle der außerordentlichen Beendigung<br />
durch den Lizenznehmer sind keine variablen Lizenzgebühren<br />
geschuldet (vgl. hierzu S. 27 „Außerordentliche<br />
Vertragsbeendigung“).<br />
Sublizenzen<br />
Um eine kontinuierliche Verwertung der <strong>Film</strong>e zu gewährleisten,<br />
wurde dem Lizenznehmer das Recht eingeräumt,<br />
die <strong>Film</strong>e an Dritte in Sublizenz auch über die<br />
Dauer der Lizenzverträge hinaus zu lizenzieren.<br />
Die Verpflichtungen des Lizenznehmers gegenüber der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft werden durch die Vergabe von Sublizen-<br />
zen jedoch nicht berührt.<br />
Alle Rechte und Pflichten der vom Lizenznehmer eingeräumten<br />
Sublizenzverträge, die über die Dauer der Lizenzverträge<br />
hinausgehen, gehen am Ende der Lizenzverträge<br />
bei Nichtankauf der <strong>Film</strong>rechte durch den Lizenznehmer<br />
auf die <strong>Fonds</strong>gesellschaft über.<br />
Vereinfachte Darstellung der Vertragsstruktur des <strong>Film</strong>fonds<br />
Verkäufer der<br />
<strong>Film</strong>rechte<br />
(Columbus Circle<br />
<strong>Film</strong>s Inc.)<br />
Fertigstellungsgarant<br />
(Worldwide<br />
Productions Inc.)<br />
<strong>Produktions</strong>dienstleister<br />
(Paramount Pictures<br />
Corporation)<br />
Lizenznehmer<br />
(Global <strong>Film</strong><br />
Distributors B. V.)<br />
Verträge über den Erwerb<br />
von Stoffrechten<br />
Optionsvertrag<br />
Fertigstellungsgarantien<br />
<strong>Produktions</strong>dienstleistungsverträge<br />
Lizenzverträge<br />
ggf. Darlehen<br />
Schuldübernahmevertrag<br />
Gesellschaftsvertrag/<br />
Treuhandvertrag<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
(MMDP Munich Movie<br />
Development & Production<br />
GmbH & Co. Project 1 KG)<br />
Dienstleistungsvertrag<br />
<strong>Produktions</strong>berater<br />
Investoren<br />
Anteilsfinanzierungsverträge<br />
HSH Nordbank AG