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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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14<br />

5. Die Initialgesellschafterversammlung<br />

Ort und Zeit<br />

Am 15. 12. 2003 wird die Initialgesellschafterversammlung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft voraussichtlich im Kempinski Hotel<br />

Airport München, Terminalstraße Mitte 20 in München/<br />

Flughafen um 11.00 Uhr stattfinden.<br />

An dieser Initialgesellschafterversammlung können Anleger<br />

entweder persönlich oder über Internet teilnehmen.<br />

Informationen zur Teilnahme über Internet können<br />

ab Anfang November unter http://www.alcas-152.de<br />

abgerufen werden.<br />

Auf der Initialgesellschafterversammlung wird voraussichtlich<br />

über Folgendes zu beschließen sein:<br />

■ Auswahl von <strong>Film</strong>projekten aus den von Columbus<br />

Circle <strong>Film</strong>s, Inc. unterbreiteten qualifizierten <strong>Film</strong>projekten;<br />

■ Entscheidung über die wirtschaftlichen und kreativen<br />

Rahmenbedingungen der ausgewählten <strong>Film</strong>projekte;<br />

■ Entscheidung über die Gewährung von Vermarktungskostenzuschüssen<br />

an den Lizenznehmer;<br />

■ Beschlussfassung über die der Produktion und dem Vertrieb<br />

zu Grunde liegenden Verträge;<br />

■ Kapitalerhöhung oder Aufnahme von Darlehen durch<br />

die Gesellschaft (auch Darlehen des Lizenznehmers),<br />

sofern das zur Verfügung stehende Kommanditkapital<br />

zur Durchführung der ausgewählten <strong>Film</strong>projekte<br />

nicht hinreichend ist, bzw. Herabsetzung des Kommanditkapitals<br />

bzw. alternative Mittelverwendung, sofern<br />

die zur Durchführung der ausgewählten <strong>Film</strong>projekte<br />

erforderlichen finanziellen Mittel das zur Verfügung<br />

stehende Kommanditkapital nicht ausschöpfen;<br />

■ Entscheidung über die Einrichtung und gegebenenfalls<br />

die Wahl eines Beirats gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages;<br />

■ alle weiteren zur Durchführung dieser Beschlüsse erforderlichen<br />

Entscheidungen.<br />

Der Beirat<br />

Die Initialgesellschafterversammlung entscheidet darüber,<br />

ob ein Beirat zur Wahrnehmung der produktionsrelevanten<br />

Einflussnahme der Gesellschafter gewählt wird,<br />

und gegebenenfalls über dessen Zusammensetzung. Der<br />

Beirat soll durch drei natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige<br />

Personen gebildet werden. Keine dieser Personen<br />

darf zur ALCAS gehören oder aus dem Umfeld dieser<br />

Gesellschaft stammen. Die Personen brauchen nicht<br />

Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu sein. Sie müssen<br />

aber über einschlägige Kenntnisse im Bereich der<br />

<strong>internationale</strong>n <strong>Film</strong>produktion und/oder des <strong>internationale</strong>n<br />

<strong>Film</strong>vertriebes verfügen (nachgewiesen durch<br />

mindestens fünfjährige Tätigkeit im <strong>Film</strong>geschäft) sowie<br />

in der Lage sein, Verhandlungen in deutscher und englischer<br />

Sprache zu führen. Eine Tätigkeit als Beirat ist<br />

ausgeschlossen, wenn die Person haupt- oder nebenberuflich<br />

oder beratend <strong>für</strong> ein Unternehmen tätig ist,<br />

das auf dem US-amerikanischen Markt im Wettbewerb<br />

mit Viacom Inc. oder auf dem deutschen Markt im<br />

Wettbewerb mit der ALCAS oder mit diesen Unternehmen<br />

verbundenen Unternehmen steht.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter wird im Rahmen der<br />

Initialgesellschafterversammlung mindestens drei geeignete<br />

natürliche Personen vorstellen. Jeder Gesellschafter<br />

kann zudem eigene Kandidaten benennen, wenn diese<br />

gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft schriftlich erklärt haben,<br />

dass sie das Beiratsmandat im Falle der Wahl annehmen<br />

und die in § 14 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />

Voraussetzungen erfüllen.<br />

Der Beirat überwacht die Durchführung der Beschlüsse<br />

der Gesellschafterversammlung. Der Beirat wird <strong>für</strong> die<br />

Wahrnehmung produktionsrelevanter Entscheidungen<br />

des <strong>Fonds</strong> verantwortlich sein. Diese umfassen:<br />

■ wesentliche Budgetänderungen;<br />

■ Auswahl und Austausch des Regisseurs;<br />

■ wesentliche Änderungen des Drehbuchs;<br />

■ endgültige Festlegung des Drehplans;

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