Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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5. Die Initialgesellschafterversammlung<br />
Ort und Zeit<br />
Am 15. 12. 2003 wird die Initialgesellschafterversammlung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft voraussichtlich im Kempinski Hotel<br />
Airport München, Terminalstraße Mitte 20 in München/<br />
Flughafen um 11.00 Uhr stattfinden.<br />
An dieser Initialgesellschafterversammlung können Anleger<br />
entweder persönlich oder über Internet teilnehmen.<br />
Informationen zur Teilnahme über Internet können<br />
ab Anfang November unter http://www.alcas-152.de<br />
abgerufen werden.<br />
Auf der Initialgesellschafterversammlung wird voraussichtlich<br />
über Folgendes zu beschließen sein:<br />
■ Auswahl von <strong>Film</strong>projekten aus den von Columbus<br />
Circle <strong>Film</strong>s, Inc. unterbreiteten qualifizierten <strong>Film</strong>projekten;<br />
■ Entscheidung über die wirtschaftlichen und kreativen<br />
Rahmenbedingungen der ausgewählten <strong>Film</strong>projekte;<br />
■ Entscheidung über die Gewährung von Vermarktungskostenzuschüssen<br />
an den Lizenznehmer;<br />
■ Beschlussfassung über die der Produktion und dem Vertrieb<br />
zu Grunde liegenden Verträge;<br />
■ Kapitalerhöhung oder Aufnahme von Darlehen durch<br />
die Gesellschaft (auch Darlehen des Lizenznehmers),<br />
sofern das zur Verfügung stehende Kommanditkapital<br />
zur Durchführung der ausgewählten <strong>Film</strong>projekte<br />
nicht hinreichend ist, bzw. Herabsetzung des Kommanditkapitals<br />
bzw. alternative Mittelverwendung, sofern<br />
die zur Durchführung der ausgewählten <strong>Film</strong>projekte<br />
erforderlichen finanziellen Mittel das zur Verfügung<br />
stehende Kommanditkapital nicht ausschöpfen;<br />
■ Entscheidung über die Einrichtung und gegebenenfalls<br />
die Wahl eines Beirats gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages;<br />
■ alle weiteren zur Durchführung dieser Beschlüsse erforderlichen<br />
Entscheidungen.<br />
Der Beirat<br />
Die Initialgesellschafterversammlung entscheidet darüber,<br />
ob ein Beirat zur Wahrnehmung der produktionsrelevanten<br />
Einflussnahme der Gesellschafter gewählt wird,<br />
und gegebenenfalls über dessen Zusammensetzung. Der<br />
Beirat soll durch drei natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige<br />
Personen gebildet werden. Keine dieser Personen<br />
darf zur ALCAS gehören oder aus dem Umfeld dieser<br />
Gesellschaft stammen. Die Personen brauchen nicht<br />
Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu sein. Sie müssen<br />
aber über einschlägige Kenntnisse im Bereich der<br />
<strong>internationale</strong>n <strong>Film</strong>produktion und/oder des <strong>internationale</strong>n<br />
<strong>Film</strong>vertriebes verfügen (nachgewiesen durch<br />
mindestens fünfjährige Tätigkeit im <strong>Film</strong>geschäft) sowie<br />
in der Lage sein, Verhandlungen in deutscher und englischer<br />
Sprache zu führen. Eine Tätigkeit als Beirat ist<br />
ausgeschlossen, wenn die Person haupt- oder nebenberuflich<br />
oder beratend <strong>für</strong> ein Unternehmen tätig ist,<br />
das auf dem US-amerikanischen Markt im Wettbewerb<br />
mit Viacom Inc. oder auf dem deutschen Markt im<br />
Wettbewerb mit der ALCAS oder mit diesen Unternehmen<br />
verbundenen Unternehmen steht.<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter wird im Rahmen der<br />
Initialgesellschafterversammlung mindestens drei geeignete<br />
natürliche Personen vorstellen. Jeder Gesellschafter<br />
kann zudem eigene Kandidaten benennen, wenn diese<br />
gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft schriftlich erklärt haben,<br />
dass sie das Beiratsmandat im Falle der Wahl annehmen<br />
und die in § 14 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />
Voraussetzungen erfüllen.<br />
Der Beirat überwacht die Durchführung der Beschlüsse<br />
der Gesellschafterversammlung. Der Beirat wird <strong>für</strong> die<br />
Wahrnehmung produktionsrelevanter Entscheidungen<br />
des <strong>Fonds</strong> verantwortlich sein. Diese umfassen:<br />
■ wesentliche Budgetänderungen;<br />
■ Auswahl und Austausch des Regisseurs;<br />
■ wesentliche Änderungen des Drehbuchs;<br />
■ endgültige Festlegung des Drehplans;