Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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insoweit in Anspruch genommen wird oder die Produktionen<br />
bis hin zu einem Abbruch beeinträchtigt werden.<br />
Dies kann unter Umständen zum Verlust der Einlage<br />
der Anleger führen.<br />
<strong>Film</strong>produktion<br />
Für über die Deckung der <strong>Produktions</strong>versicherungen<br />
hinausgehende Ansprüche von Dritten, die von dem<br />
<strong>Produktions</strong>dienstleister trotz der bestehenden vertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht erfüllt werden, kann<br />
eine Haftung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ausgeschlossen<br />
werden. Der Anleger kann dann gemäß seiner Stellung<br />
als Treugeber/Kommanditist nach deutschem Recht<br />
unmittelbar in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu<br />
S. 62 „Haftung des Gesellschafters“).<br />
Ist es dem <strong>Produktions</strong>dienstleister nicht möglich, einen<br />
oder mehrere der geplanten <strong>Film</strong>e oder einen Ersatzfilm,<br />
wie auf Seite 19 ff. näher dargestellt, fertig zu<br />
stellen, so erhält die <strong>Fonds</strong>gesellschaft alle Beträge, die<br />
diese im Rahmen des <strong>Produktions</strong>dienstleistungsvertrages,<br />
des Stoffrechtevertrages, des Lizenzvertrages und<br />
der Fertigstellungsgarantie in Bezug auf diese <strong>Film</strong>e<br />
gezahlt hat, durch den Fertigstellungsgaranten rückvergütet,<br />
jedoch abzüglich eventueller Kosten der Bank<br />
aufgrund der Rückabwicklung der Schuldübernahme.<br />
Dies würde zu einem Verlust der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />
Höhe der auf das entsprechende Finanzierungsvolumen<br />
entfallenden Anlaufkosten und damit zu einem teilweisen<br />
Verlust der nichtfinanzierten Einlage der Anleger<br />
führen.<br />
Erstattet der Fertigstellungsgarant die in eine <strong>Film</strong>produktion<br />
investierten Gelder zurück, so erhält er im<br />
Gegenzug die Ansprüche der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus<br />
dem jeweiligen Schuldübernahmevertrag abzüglich der<br />
zum 22.12. 2004 <strong>für</strong> diesen <strong>Film</strong> fälligen Lizenzgebühren<br />
abgetreten.<br />
Im Hinblick auf eine durch den Fertigstellungsgaranten<br />
geschuldete Rückvergütung kann ausschließlich auf die<br />
Bonität des Fertigstellungsgaranten und im Rahmen<br />
der Einstandsverpflichtung auf die Bonität der Viacom<br />
Inc. abgestellt werden (vgl. hierzu S. 19 ff. „Maßnahmen<br />
zur Beschränkung von <strong>Produktions</strong>risiken“).<br />
Rechteverwertung<br />
Etwaige Risiken aus der Rechteverwertung, z. B. die<br />
Verletzung von Rechten Dritter, sind in vollem Umfang<br />
vom Lizenznehmer bzw. dessen Sublizenznehmern zu<br />
tragen. Die <strong>Produktions</strong>dienstleistungsverträge verpflichten<br />
den <strong>Produktions</strong>dienstleister zum Abschluss der bereits<br />
genannten Errors- and Omissions-Versicherungen,<br />
die im Rahmen ihrer Haftungsgrenzen auch Risiken aus<br />
der Auswertung der Produktionen abdecken. Für darüber<br />
hinausgehende Ansprüche von Dritten, die vom Lizenznehmer<br />
trotz der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen<br />
nicht erfüllt werden, haftet der Anleger gemäß<br />
seiner Stellung als Treugeber/Kommanditist nach<br />
deutschem Recht (vgl. hierzu S. 62 „Haftung des Gesellschafters“).<br />
Lizenznehmer<br />
Während der gesamten Laufzeit der Lizenzverträge<br />
besteht <strong>für</strong> die Zahlung der etwaigen Mehrerlöse und<br />
der etwaigen variablen Lizenzzahlungen sowie <strong>für</strong><br />
sämtliche Nebenkosten, Haftungs- und Freistellungsansprüche<br />
unter den Lizenzverträgen das Bonitätsrisiko<br />
des Lizenznehmers bzw. der rückdeckenden Viacom<br />
International, Inc.<br />
Schuldübernehmer<br />
Für die unter den Schuldübernahmeverträgen von der<br />
Bank übernommenen Zahlungsverpflichtungen (vgl.<br />
hierzu S. 25 „Lizenzgebühren“) trägt der Anleger das<br />
Bonitätsrisiko der Bank.<br />
Da aufgrund der Schuldübernahmeverträge der Lizenznehmer<br />
von dieser Schuld befreit ist und eine Nichtzahlung<br />
durch die schuldübernehmende Bank dem<br />
Lizenznehmer gegenüber keine Wirkung hat, besitzt<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keine Möglichkeit zur Verwertung<br />
oder zum Zugriff auf die <strong>Film</strong>rechte, wenn die Bank<br />
ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies kann dazu<br />
führen, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht über ausreichend<br />
Liquidität verfügt, um die Fremdmittel der Anleger<br />
(Anteilsfinanzierung) und deren nichtfinanzierte Einlage<br />
zurückzuführen.<br />
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