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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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Die Einsicht in die Unterlagen kann von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

dann verweigert werden, wenn zu be<strong>für</strong>chten ist, dass der<br />

Treugeber/Kommanditist sein Einsichtsrecht missbraucht,<br />

was insbesondere bei der Verfolgung gesellschaftsfremder<br />

und/oder geschäftsschädigender Zwecke der Fall ist.<br />

§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die Gründung dieser <strong>Fonds</strong>gesellschaft, <strong>für</strong><br />

diesen Vertrag und dessen Durchführung einschließlich etwa<br />

anfallender Steuern aller Art trägt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

ausgenommen sind die Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten<br />

sowie die Kosten von Handelsregisteränderungen,<br />

die durch Abtretung oder teilweise Abtretung<br />

von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung über<br />

Gesellschaftsanteile mit Ausnahme der Anteilsveräußerungen<br />

durch die KIRTAN Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

begründet werden. Diese Kosten trägt jeweils der Gesellschafter,<br />

der die Änderungen veranlasst, soweit in diesem<br />

Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />

Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz<br />

Mit Annahme der Anteilsübernahmeerklärung wird die<br />

TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH die vom Treugeber/Kommanditisten<br />

in seiner Anteilsübernahmeerklärung getätigten<br />

Angaben ggfs. auch mit sonstigen Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung speichern. Anderen<br />

Personen als der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, dem Treuhandkommanditisten,<br />

dem Verwalter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie dessen<br />

Gesellschafter, den Vertriebspartnern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern<br />

und dem finanzierenden Kreditinstitut darf<br />

die TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH keine Auskünfte über<br />

die Beteiligung erteilen, soweit nicht der Treugeber/Kommanditist<br />

ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.<br />

Der Treugeber/Kommanditist ist verpflichtet, etwaige Änderungen<br />

seiner in der Anteilsübernahmeerklärung getätigten<br />

Angaben der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.<br />

Der Treugeber/Kommanditist hat davon Kenntnis und ist<br />

damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt<br />

werden. Die Daten werden nach Beendigung der Beteiligung<br />

gelöscht.<br />

§ 19<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder<br />

unwirksam ist oder werden sollte, behalten die übrigen<br />

Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit. An die Stelle<br />

der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine<br />

entsprechend gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen<br />

Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung<br />

am nächsten kommt.<br />

Im Fall von Lücken soll die Regelung gelten, die vereinbart<br />

worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein<br />

bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu<br />

diesem Vertrag einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen<br />

der Schriftform, soweit sie nicht durch einen Gesellschafter-<br />

beschluss nach den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />

erfolgen. Auf eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages<br />

mit Änderungsbeschlüssen/-vereinbarungen<br />

oder mit anderen Verträgen und Erklärungen – insbesondere<br />

auch mit solchen, auf die hier Bezug genommen wird – wird<br />

verzichtet.<br />

3. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder<br />

veröffentlicht werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene<br />

Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht<br />

vorgesehen ist, ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

nach Treu und Glauben zu bestimmender Ersatzindex<br />

bzw. -referenzzinssatz.<br />

4. Gerichtsstand ist München.<br />

Dieser Vertrag tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrages<br />

vom 01. 01. 2003.<br />

Grünwald, den 6. Oktober 2003<br />

MMP Munich Movie Production GmbH<br />

KIRTAN Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH<br />

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