Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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Die Einsicht in die Unterlagen kann von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
dann verweigert werden, wenn zu be<strong>für</strong>chten ist, dass der<br />
Treugeber/Kommanditist sein Einsichtsrecht missbraucht,<br />
was insbesondere bei der Verfolgung gesellschaftsfremder<br />
und/oder geschäftsschädigender Zwecke der Fall ist.<br />
§ 17<br />
Kosten des Vertrages<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Gründung dieser <strong>Fonds</strong>gesellschaft, <strong>für</strong><br />
diesen Vertrag und dessen Durchführung einschließlich etwa<br />
anfallender Steuern aller Art trägt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
ausgenommen sind die Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten<br />
sowie die Kosten von Handelsregisteränderungen,<br />
die durch Abtretung oder teilweise Abtretung<br />
von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung über<br />
Gesellschaftsanteile mit Ausnahme der Anteilsveräußerungen<br />
durch die KIRTAN Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
begründet werden. Diese Kosten trägt jeweils der Gesellschafter,<br />
der die Änderungen veranlasst, soweit in diesem<br />
Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />
Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />
§ 18<br />
Datenschutz<br />
Mit Annahme der Anteilsübernahmeerklärung wird die<br />
TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH die vom Treugeber/Kommanditisten<br />
in seiner Anteilsübernahmeerklärung getätigten<br />
Angaben ggfs. auch mit sonstigen Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung speichern. Anderen<br />
Personen als der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, dem Treuhandkommanditisten,<br />
dem Verwalter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie dessen<br />
Gesellschafter, den Vertriebspartnern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern<br />
und dem finanzierenden Kreditinstitut darf<br />
die TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH keine Auskünfte über<br />
die Beteiligung erteilen, soweit nicht der Treugeber/Kommanditist<br />
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.<br />
Der Treugeber/Kommanditist ist verpflichtet, etwaige Änderungen<br />
seiner in der Anteilsübernahmeerklärung getätigten<br />
Angaben der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.<br />
Der Treugeber/Kommanditist hat davon Kenntnis und ist<br />
damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />
Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt<br />
werden. Die Daten werden nach Beendigung der Beteiligung<br />
gelöscht.<br />
§ 19<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder<br />
unwirksam ist oder werden sollte, behalten die übrigen<br />
Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit. An die Stelle<br />
der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine<br />
entsprechend gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen<br />
Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung<br />
am nächsten kommt.<br />
Im Fall von Lücken soll die Regelung gelten, die vereinbart<br />
worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein<br />
bedacht.<br />
2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu<br />
diesem Vertrag einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen<br />
der Schriftform, soweit sie nicht durch einen Gesellschafter-<br />
beschluss nach den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />
erfolgen. Auf eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages<br />
mit Änderungsbeschlüssen/-vereinbarungen<br />
oder mit anderen Verträgen und Erklärungen – insbesondere<br />
auch mit solchen, auf die hier Bezug genommen wird – wird<br />
verzichtet.<br />
3. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />
Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder<br />
veröffentlicht werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene<br />
Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht<br />
vorgesehen ist, ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />
nach Treu und Glauben zu bestimmender Ersatzindex<br />
bzw. -referenzzinssatz.<br />
4. Gerichtsstand ist München.<br />
Dieser Vertrag tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrages<br />
vom 01. 01. 2003.<br />
Grünwald, den 6. Oktober 2003<br />
MMP Munich Movie Production GmbH<br />
KIRTAN Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH<br />
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