Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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benen Stoffrechte und die Freiheit von Konflikten mit<br />
den Rechten Dritter sowie durch einen in den Lizenzverträgen<br />
geregelten Einredeverzicht des Lizenznehmers<br />
eingeschränkt.<br />
Der <strong>Produktions</strong>dienstleister ist gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
über die im Rahmen der Herstellung der einzelnen<br />
<strong>Film</strong>e tatsächlich angefallenen Kosten nachweispflichtig.<br />
Nach Fertigstellung des <strong>Film</strong>s und Übergabe<br />
an den Lizenznehmer muss der <strong>Produktions</strong>dienstleister<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eine entsprechende Schlusskostenabrechnung<br />
vorlegen.<br />
Kostenunterschreitungen der Schlusskostenabrechnungen<br />
gegenüber dem vereinbarten Budget einer <strong>Film</strong>produktion<br />
sind zunächst mit etwaigen Mehrkosten weiterer<br />
durch den <strong>Fonds</strong> produzierter <strong>Film</strong>e zu verrechnen.<br />
Dann noch verbleibende Kostenunterschreitungen stehen<br />
in Höhe von bis zu 50,0 % aller budgetierten Überschreitungsreserven<br />
zunächst der Paramount Pictures<br />
Corporation als Anreiz <strong>für</strong> eine kosteneffiziente Herstellung<br />
zu. Ein darüber hinausgehender Betrag aus den<br />
Kostenunterschreitungen steht der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu<br />
und wird entsprechend dem Lizenzvertrag an den Lizenznehmer<br />
als zusätzlicher Vermarktungskostenzuschuss bezahlt.<br />
Für den Fall, dass der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ausreichende<br />
Finanzierungsmittel zur Durchführung der ausgewählten<br />
Projekte zur Verfügung stehen, hat der<br />
Lizenznehmer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ein zweckgebundenes<br />
Darlehen zur Finanzierung der <strong>Film</strong>produktionen<br />
in Höhe von bis zu 25,0 % der Gesamtinvestitionskosten<br />
angeboten.<br />
Versicherungen/Freistellungen<br />
Die Paramount Pictures Corporation ist verpflichtet, gegen<br />
die sich aus der Produktion und der Verwertung ergebenden<br />
Risiken unter anderem so genannte Errors- and<br />
Omissions-Versicherungen abzuschließen. Diese decken<br />
im Rahmen vereinbarter Deckungssummen (i.d.R. US-<br />
Dollar 10 Mio. je <strong>Film</strong>) Risiken aus möglichen Verletzungen<br />
immaterieller Rechte Dritter ab. Des Weiteren<br />
sind <strong>für</strong> die einzelnen <strong>Film</strong>produktionen jeweils u.a. folgende<br />
Versicherungen abzuschließen: Haftpflichtversicherungen,<br />
eine so genannte Negative Insurance, mit der<br />
die <strong>Film</strong>negative gegen Zerstörung und zufälligen Untergang<br />
versichert werden, und eine Cast Insurance,<br />
d.h. eine Versicherung <strong>für</strong> die an der <strong>Film</strong>herstellung<br />
beteiligten Personen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft muss als<br />
zusätzlich Versicherte in diese Versicherungen aufgenommen<br />
werden.<br />
Art und Umfang der Versicherungen müssen dem Standardprozedere<br />
des <strong>Produktions</strong>dienstleisters entsprechen.