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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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Zu 1. Anforderungen an Betriebe – Anlage 1.2 AVV LmH<br />

(spezifische Anforderungen)<br />

1.2.1 Trennung Rohstoffe und Verarbeitungserzeugnisse<br />

Die Lagerung von Schlachtkörpern, zerlegtem Fleisch und<br />

Fleischerzeugnissen in nur einem Kühlraum sollte für zugelassene<br />

Betriebe wirklich die absolute Ausnahme sein!<br />

Ist denkbar bei selbst schlachtenden Direktvermarktern<br />

(sehr geringe Schlachtzahlen, zeitlich getrennte Beschickung<br />

des Raumes mit schlachtwarmen Tierkörpern<br />

und gekühltem Fleisch/Fleischerzeugnissen)

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