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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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Dr. Basikow Sachverständigenbüro<br />

Wunschdenken? Oder Realität?<br />

Art 31 der 882/2004<br />

BB FoodControl<br />

Gesellschaft für Lebensmittelsicherheit b. R<br />

Beratung, Planung, Analyse, HACCP, ISO 9001, IFS<br />

e) Die zuständige Behörde überprüft im Rahmen der amtlichen Kontrollen<br />

die <strong>Zulassung</strong> von Betrieben. Stellt sie ernsthafte Mängel fest oder muss<br />

sie die Erzeugung in einem Betrieb wiederholt stilllegen und ist der<br />

Futtermittel- oder Lebensmittelunternehmer nicht in der Lage, hinsichtlich<br />

der künftigen Erzeugung angemessene Garantien zu bieten, so leitet die<br />

zuständige Behörde entsprechende Verfahren ein, um dem Betrieb die<br />

<strong>Zulassung</strong> zu entziehen. Die zuständige Behörde kann jedoch die <strong>Zulassung</strong><br />

eines Betriebs aussetzen, wenn der Futtermittel- oder Lebensmittelunternehmer<br />

die Gewähr geben kann, dass er die Mängel innerhalb einer<br />

vertretbaren Frist behebt.<br />

Der Entzug der <strong>Zulassung</strong> oder deren „ruhen“ bedeuten<br />

für den Lebensmittelunternehmer das Materielle aus, da<br />

er nicht wie „früher“ noch national handeln kann.

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