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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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In Anhang III der VO (EG) Nr. 853/2004<br />

sind Anforderungen festgelegt für:<br />

05.11. 2007 Dr. Karin Schindler<br />

<strong>Zulassung</strong>spflicht<br />

• Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, von Geflügel und<br />

Hasentieren<br />

• Farmwildfleisch und Fleisch von frei lebendem Wild<br />

• Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch<br />

sowie Fleischerzeugnisse<br />

• Lebende Muscheln und Fischereierzeugnisse<br />

• Rohmilch und verarbeitete Milcherzeugnisse<br />

• Eier und Eiprodukte<br />

• Froschschenkel und Schnecken<br />

• Ausgeschmolzene tierische Fette und Grieben<br />

• Bearbeitete Mägen, Därme und Blasen<br />

• Gelatine und Kollagen

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