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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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05.11. 2007 Dr. Karin Schindler<br />

Schlachtung<br />

<strong>Zulassung</strong>spflicht<br />

Ausnahme für Geflügelfleisch und Kaninchen im Erzeugerbetrieb:<br />

Tierische Lebensmittel -Hygieneverordnung vom 8. August<br />

2007, § 3 und Anlage 3<br />

• Kleine Menge: 10.000 Stück pro Jahr<br />

• Hygienische Anforderungen zusätzlich zur VO (EG) Nr. 852/2004:<br />

– Beschaffenheit und Ausstattung von Räumen<br />

– Personal- und Arbeitshygiene<br />

• Tiergesundheitsüberwachung nach § 7 der Tierische<br />

Lebensmittel-Überwachungsverordnung<br />

• Abgabe nur an Verbraucher und örtliche Betriebe des<br />

Einzelhandels

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