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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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05.11. 2007 Dr. Karin Schindler<br />

Begriffsbestimmung<br />

Verarbeitungserzeugnisse<br />

nach Anhang I Nr. 7 der VO (EG) Nr. 853/2004:<br />

• Fleischerzeugnisse<br />

<strong>Zulassung</strong>spflicht<br />

– aus der Verarbeitung von Fleisch so gewonnen, dass im Kern die<br />

Merkmale von frischem Fleisch nicht mehr vorhanden sind<br />

• Ausgelassene tierische Fette<br />

• Grieben<br />

• Bearbeitete Mägen, Blasen und Därme<br />

– nach Gewinnung und Reinigung gesalzen, erhitzt oder getrocknet

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