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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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<strong>Zulassung</strong>spflicht<br />

<strong>Zulassung</strong>spflichtige Betriebe<br />

<strong>Zulassung</strong>spflicht für alle Betriebe, die mit<br />

Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, für die<br />

Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang III<br />

der VO (EG) Nr. 853/2004 festgelegt sind, dürfen erst<br />

nach der <strong>Zulassung</strong> ihre Tätigkeit aufnehmen.<br />

„Betrieb“ ist jede Einheit eines Lebensmittel-<br />

unternehmens (Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c der VO (EG)<br />

Nr. 852/2004 (z. B. Filialen)<br />

Ausnahmen: Verkaufsfahrzeuge

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