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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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05.11. 2007 Dr. Karin Schindler<br />

Übergangsbestimmungen<br />

<strong>Zulassung</strong>spflicht<br />

Verordnung (EG) Nr. 2076/2005<br />

• Betriebe, die vor dem 01.01.2006 tätig und nicht<br />

zulassungspflichtig waren, dürfen bis 31.12.2009 ohne<br />

<strong>Zulassung</strong> arbeiten<br />

• Fleisch aus nicht zugelassenen Schlachtbetrieben ist bis dahin<br />

mit dem runden Stempel zu kennzeichnen<br />

• Neue Betrieb müssen sofort zugelassen werden<br />

• Frist für die Vorbereitung der Betrieb auf die <strong>Zulassung</strong> nutzen<br />

• Behörde kann nicht alle Betriebe erst in den letzten Monaten<br />

zulassen

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