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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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Notizen vom Symposium „<strong>EU</strong>-<strong>Zulassung</strong>“<br />

vom 05. und 06.11.2007 in FBG-Reinhardsbrunn<br />

In seiner Begrüßungsrede betont Hauptgeschäftsführer Burkard Spiegel, dass sich die<br />

<strong>Fleischerei</strong>-<strong>Berufsgenossenschaft</strong> als Dienstleister und fester, untrennbarer Bestandteil<br />

der Fleischwirtschaft versteht und daher gerne die Initiative für die gemeinsam mit dem<br />

Deutschen Fleischer-Verband und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte<br />

ausgerichteten Symposium ergriffen hat. Einer Fusion mit der BGN erklärte Spiegel eine<br />

klare Absage, nachdem die Verhandlungen sowohl im Bereich der Kosten, als auch der<br />

Leistungen ein negatives Ergebnis gebracht hätten. Die <strong>Fleischerei</strong>-BG würde sich mit<br />

dem Thema <strong>EU</strong>-<strong>Zulassung</strong> insbesondere deswegen beschäftigen, weil es<br />

Überschneidungen von Hygiene mit Aspekten des Arbeitsschutzes gebe. Dies beträfe zum<br />

Beispiel den Bereich Fußbodengestaltung sowie Wand- und Deckenausführung und<br />

erfordere Abstimmungsbedarf zwischen FBG und den für die Betriebe zuständigen<br />

Veterinären. Allerdings gebe es auch Synergien zum Beispiel bei der Schulung des<br />

Personals. So wurde erst vor kurzem der 12.000 Teilnehmer an Hygieneschulungen, die<br />

zusammen mit der IKK erfolgen, ausgezeichnet.<br />

Martin Fuchs, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fleischer-Verbandes zeigte sich in<br />

seinem Statement optimistisch, dass durch die <strong>EU</strong>-Hygienepakete eine Wende bei der<br />

Frage der <strong>Zulassung</strong> geschafft worden sei. Nicht der Weg sondern das Ziel sei nun<br />

entscheidend, so dass manche konkreten Vorgaben wegfallen würden und die<br />

<strong>Zulassung</strong>en offensiv angegangen werden könnten. Für das Handwerk fordert er keine<br />

Sonderregelung, lediglich eine Anpassung an das Leistbare. In keinem Fall dürfe von einer<br />

zweiten Klasse Hygiene im Handwerk gesprochen werden. Der Löwenanteil stehe, was<br />

die <strong>Zulassung</strong> angeht noch bevor, insofern hoffe er, dass das Symposium wichtige<br />

Impulse bringe und dankte der FBG für die Initiative alle beteiligten Parteien<br />

zusammenzubringen.<br />

In seinem Statement für den Bundesverband der beamteten Tierärzte unterstützte deren<br />

Präsident Dr. Heinrich Stöppler die Einschätzung von Herrn Fuchs, dass durch die<br />

Vorgabe von Zielen die Anwendbarkeit der <strong>EU</strong>-Hygienepakete in kleinen Betrieben<br />

verbessert würde. Bewusst seien keine Unterschiede in der Hygiene zwischen Industrie<br />

und Handwerk gemacht worden. Allerdings dürften die Ziele durch eine Flexibilisierung<br />

nicht in Frage gestellt werden. Risikobasiertes Vorgehen hätte die überholten<br />

Verfahrensanweisungen abgelöst. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie in eigener<br />

Verantwortung Gefahrenanalysen durchführen und dokumentieren müssten. Die Vorgabe<br />

logischer Schritte zur Durchleuchtung des gesamten Herstellungsprozesses sei für die<br />

Gewährleistung optimaler Lebensmittelsicherheit die Grundlage.<br />

Frau Dr. Karin Schindler vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

ging auf die <strong>EU</strong>-Hygienepakete und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift ein. Neu sei bei<br />

der <strong>Zulassung</strong>, dass es sich um Voraussetzungen für das Inverkehrbringen auch in<br />

Deutschland handele, und nicht wie früher nur für den Vertrieb im europäischen<br />

Binnenmarkt außerhalb von Deutschland. Gegenüber dem <strong>EU</strong>-Recht gäbe es keine<br />

zusätzlichen nationalen Anforderungen, sondern lediglich Hinweise zur Auslegung des<br />

<strong>EU</strong>-Rechtes. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift würde die Behörde zwar nicht binden,<br />

allerdings müssten im Streitfall gute sachliche Gründe für ein Abweichen hiervon<br />

vorgebracht und dokumentiert sein. Wenn ein Betrieb die Anforderungen erfülle, müsse<br />

die <strong>Zulassung</strong> erteilt werden, hier gebe es keinerlei Ermessen der Behörde. Betriebe die<br />

neu bauen, dürften ohne <strong>Zulassung</strong> den Betrieb gar nicht erst aufnehmen, insofern sollten<br />

Behörden möglichst früh eingebunden werden. Eine <strong>Zulassung</strong> würde für bestimmte<br />

Tätigkeiten, d. h. zum Beispiel Schlachten von Schweinen erteilt und nicht für Betriebe. Es

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