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EU-Zulassung - Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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Notizen vom Symposium „<strong>EU</strong>-<strong>Zulassung</strong>“<br />

vom 05. und 06.11.2007 in FBG-Reinhardsbrunn<br />

sei möglich, eine alte <strong>Zulassung</strong>snummer zu behalten. Durch eine Auflistung im Internet<br />

soll jeder Verbraucher die Möglichkeit erhalten, zu erkennen aus welchem Betrieb welche<br />

Produkte stammen. Ausnahmen von der <strong>Zulassung</strong> beständen dann, wenn ein Betrieb<br />

höchstens ein Drittel der Produktionsmenge an andere Betriebsteile, zu denen auch<br />

Filialen gehören, liefere und dies in einem Umkreis von weniger als 100 km. Wenn eine<br />

der beiden Kriterien nicht erfüllt sei, bestehe <strong>Zulassung</strong>spflicht. Eine weitere Ausnahme<br />

beträfe die Verkaufswagen, diese würden nicht als Filiale angesehen und es bestehe<br />

daher keine <strong>Zulassung</strong>spflicht. Frau Dr. Schindler betonte, dass bei nicht<br />

zulassungspflichtigen Betrieben ein vergleichbares Hygieneniveau gefordert würde, weil<br />

Anforderungen aus den <strong>EU</strong>-Hygieneverordnungen 852 und 853 weitestgehend<br />

vergleichbar seien. Die <strong>Zulassung</strong> von Handwerksbetrieben sei eher der Regelfall mit den<br />

vorstehend lediglich exemplarisch genannten Ausnahmen. Welche Behörde für die<br />

<strong>Zulassung</strong> zuständig sei, würde vom Landesrecht geregelt, insofern könnten<br />

untergeordneten Behörden bestimmte Tätigkeiten zugewiesen werden, was z.B. in Baden-<br />

Württemberg und Brandenburg so gehandhabt und in Thüringen in Vorbereitung sei.<br />

In der dem Vortrag folgenden Diskussion fragte Obermeister Gerlach aus Berlin an, ob ein<br />

Betrieb, der nicht zulassungspflichtig sei, dennoch die <strong>Zulassung</strong> beantragen könne, weil<br />

dies teilweise von Kunden gefordert würde. Frau Dr. Schindler sagte zu, bei der nächsten<br />

Sitzung der Länderarbeitsgruppe diese Frage zu diskutieren. Was die Überwachung<br />

angehe, könne diese im Schlachtbereich nur von Tierärzten vorgenommen werden, im<br />

Verarbeitungsbereich dürften dies auch Lebensmittelkontrolleure ausführen. Was die<br />

Überwachungsfrequenzen angehe, gebe es keine feste zeitliche Regelung mehr, es würde<br />

nach einem Risikobewertungsschema vorgegangen. Hierbei würde berücksichtigt,<br />

inwiefern es Beanstandungen von Proben gegeben habe, ob die Eigenkontrolle gut<br />

durchgeführt würde und ob Hygienemängel bekannt seien. Bei der<br />

Schlachttierbeschauung und der Fleischuntersuchung müsse ein Arzt auch bei einer<br />

handwerklichen Schlachtung anwesend sein. Das <strong>Zulassung</strong>sverfahren müsse nach<br />

Antragstellung von der Behörde innerhalb von einem halben Jahr abgewickelt werden.<br />

In seinem Vortrag unterstrich Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband, dass<br />

sein Verband die <strong>Zulassung</strong> aktiv unterstütze und die Betriebe fortlaufend motiviere und<br />

informiere. Seinen Berechnungen nach sind mindestens 9.000 Betriebe (ca. die Hälfte<br />

aller Betriebe) zulassungspflichtig, derzeit seien erst 1.648 Unternehmen zugelassen. Da<br />

die <strong>Zulassung</strong>sfrist Ende 2009 ablaufe, frage er sich, wie derart viele <strong>Zulassung</strong>sverfahren<br />

in der zur Verfügung stehenden Zeit abgeschlossen werden können. Für die schleppende<br />

<strong>Zulassung</strong> der Handwerksbetriebe machte Dr. Lutz betrieblicherseits Unklarheiten bei der<br />

Umsetzung, eine intuitive Vorsicht sowie die Arbeitsbelastung verantwortlich. Auf der<br />

anderen Seite wären auch Veterinäre bislang verunsichert gewesen oder würden noch<br />

alte Vorschriften im Hinterkopf haben. Er wies auf die Unterstützungsmöglichkeiten des<br />

DFV und der Landesinnungsverbände hin und sprach dabei den gelben Ordner mit den<br />

DFV-Leitlinien, Hygieneposter, Checklisten und Stempel an, sowie Seminare und<br />

Beratungen vor Ort oder per Telefon. Nach einer Erläuterung häufiger Knackpunkte bei<br />

der <strong>Zulassung</strong> mahnte er in seinem Ausblick ein vereinfachtes Antragsverfahren, eine<br />

schnellere Bearbeitung und eine höhere Flexibilität der Behörden an. In Richtung der<br />

Betriebe empfahl er die Gewohnheiten und Strukturen zu überdenken und die Vernetzung<br />

der Betriebe voranzutreiben. Es sei wichtig, Beispielbetriebe zu finden und bekannt zu<br />

machen, an denen sich andere Betriebe orientieren könnten. Unterstützungsangebote<br />

sollten stärker angenommen und Rückmeldungen der Obermeister an den Verband<br />

erfolgen.

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