SchKG: Zusammenfassung - Studentische Organisationen Uni Luzern
SchKG: Zusammenfassung - Studentische Organisationen Uni Luzern
SchKG: Zusammenfassung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zustellung<br />
Weil der Zahlungsbefehl so gravierende Wirkungen hat (siehe “Wirkung”), werden an die Zustellung in <strong>SchKG</strong> 64/65 einige<br />
Anforderungen gestellt. Der Zahlungsbefehl ist das erste Dokument, welche den Schuldner erreicht. Deswegen muss<br />
sichergestellt werden, dass der Zahlungsbefehl vom Schuldner zur Kenntnis genommen wird.<br />
Wirkung<br />
Ein Zahlungsbefehl hat mehrere Wirkungen:<br />
• Mit dem Zahlungsbefehl beginnt die Betreibung. der Zahlungsbefehl ist die Grundlage der Betreibung; wenn er rechtskräftig<br />
ist, kann man vollstrecken.<br />
• Man wird auch im Betreibungsegister eingetragen (Dies ist problematisch, weil der Zahlungsbefehl ja lediglich auf einer Behauptung<br />
des Gläubigers basiert!)<br />
• Mit dem Zahlungsbefehl ist gleichgesetzt mit der zivilrechtlichen Mahnung gemäss OR 102 ff.. Es werden Verzugszinsen fällig.<br />
Beispiele Seite 28<br />
1. Der Zahlungsbefehl muss grundsätzlich offen (lesbar) übergeben werden. Die Begründung dieser mangelnden Diskretion ist,<br />
dass der Schuldner gleich beim Briefträger Rechtsvorschlag erheben kann.<br />
a) Wenn der Schuldner den Zahlungsbefehl abholt, hat er vom Zahlungsbefehl Kenntnis genommen. Kenntnis heilt den<br />
Mangel der ungenügenden/falschen Zustellung des Briefträgers gemäss <strong>SchKG</strong> 64. <strong>SchKG</strong> 64 wird also relativiert. Ab Kenntnisnahme<br />
beginnt die Frist von <strong>SchKG</strong> 69 II Ziff. 2 zu laufen.<br />
b) Wenn der Schuldner den Zahlungsbefehl nicht abholt, dann wird eine Kaskade in Gang gesetzt (vgl. <strong>SchKG</strong> 64 II). Je nach<br />
Betreibungsamt wird nun versucht, auf vierschiedene Arten den Zahlungsbefehl zuzustellen (Zustellung durch Betreibungsbeamten,<br />
Polizei, schlussendlich gar öffentliche Beurkundung)<br />
2. a) Es besteht wiederum ein klarer Verstoss gegen <strong>SchKG</strong> 64. Bei Kenntnisnahme des Schuldners wird dieser Mangel jedoch<br />
wieder geheilt.<br />
3. a) Im Gesetz steht sehr klar, das man einem vertretungsbefugten Menschen oder einem Angestellten zustellen muss (<strong>SchKG</strong><br />
65). Das Bundesgericht hat eine Zustellung an eine Privatadresse gestützt.<br />
Diese Beispiele demonstrieren, dass <strong>SchKG</strong> 64/65 relativ large ausgelegt werden. Für die Praktibilität lässt man meist die<br />
Kenntnisnahme des Zahlungsbefehls genügen. Das Bundesgericht lässt auch eine Zustellung in den Schonzeiten zu, die Wirkung<br />
beginnt einfach erst nach der Schonzeit. Einzige Ausnahme, wenn die Schonzeit im öffentlichen Interesse ist (z.B. Militärdienst),<br />
dann ist der Zustellungsbefehl nichtig (und müsste erneut zugestellt werden).<br />
Spühler/Gehri/Pfister S. 74 ff.<br />
§ 17 Zahlungsbefehl<br />
I. Allgemeines<br />
Nach Empfang des Betreibungsbehrens erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl (<strong>SchKG</strong> 69 I und 71 I). Es prüft dabei<br />
folgendes:<br />
• Ob das Betreibungsverfahren förmlich korrekt ist<br />
• Ob das angerufene Betreibungsamt örtlich zuständig ist<br />
• Welches Einleitungsverfahren durchzuführen ist: das ordentliche oder ein spezielles.<br />
Nicht geprüft wird hingegen folgendes:<br />
• Bestand, Höhe und Fälligkeit der Forderung<br />
<strong>SchKG</strong>: Vorlesungsnotizen und <strong>Zusammenfassung</strong>en Seite 13