Probekapitel [.pdf - ca. 5233 kb] - Minerva KG Gude
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CAVE<br />
Eine primäre Radiusköpfchenresektion sollte im<br />
Kindesalter vermieden werden, da es im Verlauf zu einem<br />
überschießenden Wachstum des proximalen Endes<br />
kommen kann mit Instabilität im Ellbogen und distalen<br />
Radioulnargelenk. Sekundär notwendige Radiusköpfchenresektionen<br />
sollten immer erst nach Wachstumsabschluss<br />
durchgeführt werden.<br />
Eine sehr seltene Komplikation nach Frakturen des<br />
proximalen Radiusendes im Wachstumsalter ist das<br />
Kompartmentsyndrom mit der entsprechenden Problematik<br />
bei Verpassen der Diagnose.Weiterhin kann es zu<br />
einer Myositis ossifi<strong>ca</strong>ns bei der operativen Versorgung<br />
kommen, welche wiederum die Funktion beeinträchtigen<br />
kann.<br />
Nachbehandlung<br />
Konservativ<br />
Nach einer Ruhigstellung in einer Oberarmgipsschiene<br />
10 bis maximal 14 Tage lang erfolgt die Gipsabnahme.<br />
Die Patienten können und sollen ab diesem Zeitpunkt je<br />
nach Schmerzen spontan bewegen. Eine physiotherapeutische<br />
Nachbehandlung ist zu diesem Zeitpunkt<br />
nicht notwendig und kann sogar bei unsachgemäßer<br />
Ausführung zu Komplikationen wie eine erneute Epiphysenlösung<br />
führen (v. Laer et al. 1997).<br />
Postoperativ<br />
Bei guter Stabilität kann der Patient entsprechend seiner<br />
Schmerzen den Arm bewegen. Nach offener Repostion<br />
ohne Fixierung und bei Schmerzen erfolgt analog<br />
der konservativen Therapie eine kurzzeitige Gipsruhigstellung.<br />
Ein perkutan eingebrachter Kirschner-Draht<br />
ist nach 10 Tagen zu entfernen, eine belassene intramedulläre<br />
Schienung wird gipsfrei nachbehandelt. Der intramedulläre<br />
Draht kann nach 4 Wochen spätestens jedoch<br />
nach 12 Wochen entfernt werden.<br />
Nach Erlangen der freien Funktion und Schmerzfreiheit<br />
können sportliche Aktivitäten wieder aufgenommen<br />
werden.<br />
Nachkontrollen<br />
Klinisch. Eine Nachkontrolle empfiehlt sich zur<br />
Gipsabnahme, anschließend sind Funktionskontrollen<br />
in 3- bis 4-wöchentlichen Abständen bis zur freien<br />
Funktion notwendig. Üblicherweise sollte die Pro- und<br />
Supination etwa 3–4 Monate nach Trauma seitengleich<br />
frei sein (v. Laer 2001). Ist dies nicht der Fall, sollte eine<br />
radiologische Kontrolle erfolgen. Klinisch sind die Kinder<br />
mindestens bis 2 Jahre nach dem Trauma nachzukontrollieren,<br />
damit evtl. auftretende Wachstumsstörungen<br />
erfasst werden können.<br />
15.1 Proximaler Unterarm 331<br />
Radiologisch.<br />
Operativ: Grundsätzlich wird intraoperativ bzw.<br />
während des stationären Aufenthalts eine radiologische<br />
Kontrolle durchgeführt. Anschließend nach 3–4<br />
Wochen zur Durchbauungskontrolle.<br />
Konservativ:Eine radiologische Kontrolle ist bei dislozierten<br />
reponierten Frakturen, die keinen intramedullären<br />
Draht zur Aufrichtung erhielten, zwischen<br />
dem 5. bis 8. Tag vorgesehen. Unverschobene Frakturen<br />
(Stauchungsfrakturen) werden nur klinisch kontrolliert.<br />
Frakturen mit einer Achsenfehlstellung, bei<br />
welcher eine Spontankorrektur zu erwarten ist, werden<br />
nach 3–4 Wochen zur Gipsabnahme und im weiteren<br />
Verlauf nur bei persistierenden Funktionseinschränkungen<br />
zwingend geröngt.<br />
Wachstumskontrollen<br />
In allen Fällen sollten Wachstumskontrollen in halbjährlichen<br />
Abständen über einen Zeitraum von 2 Jahren<br />
erfolgen. Radiologische Kontrollen sind nur bei zunehmendem<br />
Funktionsverlust oder bei nicht freier Funktion<br />
notwendig.<br />
Posttraumatische Deformitäten<br />
Geht eine persistierende oder sekundäre Fehlstellung<br />
bei vorzeitigem Fugenschluss mit einem massiven<br />
Funktionsdefizit einher, so kann nach Abschluss des<br />
Wachstums eine subkapitale Korrekturosteotomie<br />
durchgeführt werden (v. Laer et al. 1997) mit dem Ziel<br />
der Beweglichkeitsverbesserung. Größere Studien über<br />
die Ergebnisse hierzu liegen jedoch nicht vor.<br />
Bei einer Radiusköpfchenverplumpung mit konsekutiver<br />
persistierender erheblicher Bewegungseinschränkung<br />
kann nach Wachstumsabschluss die Resektion<br />
des Radiusköpfchens notwendig werden. Zu beachten<br />
ist, dass dieses Procedere erst nach Verschluss der<br />
distalen Fuge durchgeführt werden darf, da es sonst zu<br />
erheblichen Alterationen des Ellbogengelenks durch<br />
den weiterwachsenden Radiusstumpf kommen kann<br />
(Herndon et al. 1990; Keyl et al. 1982; Mikic u.Vukadinovic<br />
1983). Alternativ kann eine Radiusprothese implantiert<br />
werden. Diese verhindert auch sekundäre Probleme<br />
wie Valgisierung des Ellbogengelenks oder Zunahme<br />
der Instabilität. Leider sind die Langzeitergebnisse<br />
und das Auftreten von Komplikationen bei Verwendung<br />
des künstlichen Radiusköpfchenersatzes bisher noch<br />
unbefriedigend (Abb. 15.29 a,b).