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Probekapitel [.pdf - ca. 5233 kb] - Minerva KG Gude

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CAVE<br />

Eine primäre Radiusköpfchenresektion sollte im<br />

Kindesalter vermieden werden, da es im Verlauf zu einem<br />

überschießenden Wachstum des proximalen Endes<br />

kommen kann mit Instabilität im Ellbogen und distalen<br />

Radioulnargelenk. Sekundär notwendige Radiusköpfchenresektionen<br />

sollten immer erst nach Wachstumsabschluss<br />

durchgeführt werden.<br />

Eine sehr seltene Komplikation nach Frakturen des<br />

proximalen Radiusendes im Wachstumsalter ist das<br />

Kompartmentsyndrom mit der entsprechenden Problematik<br />

bei Verpassen der Diagnose.Weiterhin kann es zu<br />

einer Myositis ossifi<strong>ca</strong>ns bei der operativen Versorgung<br />

kommen, welche wiederum die Funktion beeinträchtigen<br />

kann.<br />

Nachbehandlung<br />

Konservativ<br />

Nach einer Ruhigstellung in einer Oberarmgipsschiene<br />

10 bis maximal 14 Tage lang erfolgt die Gipsabnahme.<br />

Die Patienten können und sollen ab diesem Zeitpunkt je<br />

nach Schmerzen spontan bewegen. Eine physiotherapeutische<br />

Nachbehandlung ist zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht notwendig und kann sogar bei unsachgemäßer<br />

Ausführung zu Komplikationen wie eine erneute Epiphysenlösung<br />

führen (v. Laer et al. 1997).<br />

Postoperativ<br />

Bei guter Stabilität kann der Patient entsprechend seiner<br />

Schmerzen den Arm bewegen. Nach offener Repostion<br />

ohne Fixierung und bei Schmerzen erfolgt analog<br />

der konservativen Therapie eine kurzzeitige Gipsruhigstellung.<br />

Ein perkutan eingebrachter Kirschner-Draht<br />

ist nach 10 Tagen zu entfernen, eine belassene intramedulläre<br />

Schienung wird gipsfrei nachbehandelt. Der intramedulläre<br />

Draht kann nach 4 Wochen spätestens jedoch<br />

nach 12 Wochen entfernt werden.<br />

Nach Erlangen der freien Funktion und Schmerzfreiheit<br />

können sportliche Aktivitäten wieder aufgenommen<br />

werden.<br />

Nachkontrollen<br />

Klinisch. Eine Nachkontrolle empfiehlt sich zur<br />

Gipsabnahme, anschließend sind Funktionskontrollen<br />

in 3- bis 4-wöchentlichen Abständen bis zur freien<br />

Funktion notwendig. Üblicherweise sollte die Pro- und<br />

Supination etwa 3–4 Monate nach Trauma seitengleich<br />

frei sein (v. Laer 2001). Ist dies nicht der Fall, sollte eine<br />

radiologische Kontrolle erfolgen. Klinisch sind die Kinder<br />

mindestens bis 2 Jahre nach dem Trauma nachzukontrollieren,<br />

damit evtl. auftretende Wachstumsstörungen<br />

erfasst werden können.<br />

15.1 Proximaler Unterarm 331<br />

Radiologisch.<br />

Operativ: Grundsätzlich wird intraoperativ bzw.<br />

während des stationären Aufenthalts eine radiologische<br />

Kontrolle durchgeführt. Anschließend nach 3–4<br />

Wochen zur Durchbauungskontrolle.<br />

Konservativ:Eine radiologische Kontrolle ist bei dislozierten<br />

reponierten Frakturen, die keinen intramedullären<br />

Draht zur Aufrichtung erhielten, zwischen<br />

dem 5. bis 8. Tag vorgesehen. Unverschobene Frakturen<br />

(Stauchungsfrakturen) werden nur klinisch kontrolliert.<br />

Frakturen mit einer Achsenfehlstellung, bei<br />

welcher eine Spontankorrektur zu erwarten ist, werden<br />

nach 3–4 Wochen zur Gipsabnahme und im weiteren<br />

Verlauf nur bei persistierenden Funktionseinschränkungen<br />

zwingend geröngt.<br />

Wachstumskontrollen<br />

In allen Fällen sollten Wachstumskontrollen in halbjährlichen<br />

Abständen über einen Zeitraum von 2 Jahren<br />

erfolgen. Radiologische Kontrollen sind nur bei zunehmendem<br />

Funktionsverlust oder bei nicht freier Funktion<br />

notwendig.<br />

Posttraumatische Deformitäten<br />

Geht eine persistierende oder sekundäre Fehlstellung<br />

bei vorzeitigem Fugenschluss mit einem massiven<br />

Funktionsdefizit einher, so kann nach Abschluss des<br />

Wachstums eine subkapitale Korrekturosteotomie<br />

durchgeführt werden (v. Laer et al. 1997) mit dem Ziel<br />

der Beweglichkeitsverbesserung. Größere Studien über<br />

die Ergebnisse hierzu liegen jedoch nicht vor.<br />

Bei einer Radiusköpfchenverplumpung mit konsekutiver<br />

persistierender erheblicher Bewegungseinschränkung<br />

kann nach Wachstumsabschluss die Resektion<br />

des Radiusköpfchens notwendig werden. Zu beachten<br />

ist, dass dieses Procedere erst nach Verschluss der<br />

distalen Fuge durchgeführt werden darf, da es sonst zu<br />

erheblichen Alterationen des Ellbogengelenks durch<br />

den weiterwachsenden Radiusstumpf kommen kann<br />

(Herndon et al. 1990; Keyl et al. 1982; Mikic u.Vukadinovic<br />

1983). Alternativ kann eine Radiusprothese implantiert<br />

werden. Diese verhindert auch sekundäre Probleme<br />

wie Valgisierung des Ellbogengelenks oder Zunahme<br />

der Instabilität. Leider sind die Langzeitergebnisse<br />

und das Auftreten von Komplikationen bei Verwendung<br />

des künstlichen Radiusköpfchenersatzes bisher noch<br />

unbefriedigend (Abb. 15.29 a,b).

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