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Familienplanung bei Migrantinnen in Graz - Wissen ... - Public Health

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3- Ar<strong>bei</strong>tsmigration<br />

Der Begriff Ar<strong>bei</strong>tsmigration bezeichnet die Auswanderung zwecks Aufnahme e<strong>in</strong>er<br />

Ar<strong>bei</strong>tstätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Land (IOM, 2010b). Ar<strong>bei</strong>tsmigrantInnen kommen meist nur<br />

für e<strong>in</strong>e befristete Zeit, manche bleiben jedoch, z.B. mit dem Nachzug der Familie, dauerhaft im<br />

Aufnahmeland (Kirchner & Pöllmann, 2008).<br />

4- Migration von Familienangehörigen<br />

Unter dieser Form von Migration versteht man den Nachzug der/s Ehefrau/Ehemannes und der<br />

m<strong>in</strong>derjährigen K<strong>in</strong>der von MigrantInnen. Dieser ist gesetzlich geregelt, das heißt die Familie<br />

darf unter bestimmten Umständen <strong>in</strong>s Ausland emigrieren (Han, 2005, S. 97).<br />

5- Migration von Studierenden<br />

Diese Form der Migration betrifft Personen die für e<strong>in</strong>e Ausbildung <strong>in</strong>s Ausland gehen. So stieg<br />

<strong>in</strong> Österreich seit den 1970er Jahren die Zahl der ausländischen StudentInnen kont<strong>in</strong>uierlich an<br />

(Statistik Austria, 2010a, S. 44).<br />

6- Migration ethnischer M<strong>in</strong>derheiten<br />

Unter ethnischen M<strong>in</strong>oritäten versteht man e<strong>in</strong>e Gruppe, die sich <strong>in</strong> Sprache, Religion, Kultur,<br />

räumlichen Strukturen (Territorium), sozialer Identität oder Geschichte von der<br />

Bevölkerungsmehrheit unterscheidet und sich bewusst von anderen abgrenzt. Sie migrieren<br />

aufgrund von Vertreibung, Flucht oder staatlich erzwungenem Austausch der Bevölkerung<br />

(Han, 2005, S. 110 ff.). In Österreich genießen Kroaten, Slowenen, Ungarn, Tschechen,<br />

Slowaken, S<strong>in</strong>ti und Roma als anerkannte M<strong>in</strong>derheiten e<strong>in</strong>en besonderen Schutz (Purkarthofer<br />

et al., 2005).<br />

7- EU- B<strong>in</strong>nenmigration<br />

Als EU-B<strong>in</strong>nenmigration bezeichnet man die freie Wanderungsbewegung von EU-BürgerInnen<br />

zwischen Staaten der Europäischen Union, d.h. sie brauchen ke<strong>in</strong> Visum oder ke<strong>in</strong>e<br />

Aufenthaltserlaubnis für ihre E<strong>in</strong>reise sowie den Aufenthalt <strong>in</strong> EU-Länder. Die Gründe dafür<br />

s<strong>in</strong>d Ar<strong>bei</strong>tsmobilität, Mobilität <strong>in</strong> Bildung und Forschung, Schulpartnerschaften sowie<br />

Familiengründung oder Familienzusammenführung (BM.I, 2007).<br />

8- Illegale Migration<br />

E<strong>in</strong>/e illegale/r Migrant/<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e Person, die ohne rechtliche Erlaubnis <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Land e<strong>in</strong>reist<br />

oder sich <strong>in</strong> diesem Land aufhält (Mayer, 2005). Österreich schloss zwischen 2000 und 2008 im<br />

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