Revitalisierungsansätze innerstädtischer ... - Wu-wien
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Kooperation von Eigentümern: Der nordamerikanische Ansatz der Business Improvement Districts<br />
dungen bezüglich der Ziele des BIDs werden anschließend an eine Trägergesellschaft wei-<br />
tergegeben, die von der Stadtverwaltung vertraglich dazu berechtigt wurde. BRIFFAULT<br />
charakterisiert das Board of Directors als “commonly referred to as ’the BID’ in much the same<br />
way as the municipal government is called ’the city’“ (BRIFFAULT, 1999, S. 409) und hebt so<br />
dessen Bedeutung innerhalb des BID-Prozesses hervor. Der Träger des BIDs ist dann verant-<br />
wortlich für die Umsetzung der im Board getroffenen Entscheidungen. Vor allem in kleineren<br />
BIDs wird die Umsetzung häufig von der Stadtverwaltung oder dem Board selbst durchgeführt.<br />
Der Träger stellt zur Bewältigung der an ihn gerichteten Aufgaben Personal ein und/oder beauf-<br />
tragt Unternehmen diese durchzuführen. Er steht darüber hinaus im Dialog mit den Abteilungen<br />
der Stadtverwaltung zur effizienteren Steuerung dieser Aufgaben, da viele von ihnen in den<br />
Kompetenzbereich der Stadt fallen. Das Verhältnis zwischen Stadt und Board of Directors ist<br />
neben der Gesetzgebung stark von den jeweiligen Interessen der Städte und den verantwortli-<br />
chen Ansprechpersonen in der Verwaltung abhängig. Von Gesetzwegen her, ist die Stadt in der<br />
Lage, in den Entscheidungsprozess des Boards einzugreifen und bestimmte Festlegungen von<br />
ihm zu überstimmen oder mit der Maßgabe der Überarbeitung an das Board zurückzuleiten. In<br />
der Praxis geschieht dies aber selten. Meist wird die Stadtverwaltung nur aktiv, wenn das BID<br />
Basisveränderungen anstrebt, zum Beispiel die Höhe der Sondersteuer oder die Vergrößerung<br />
des Gebietes. Ansonsten, so HOUSTOUN, “[local governments] ignore [BIDs] during the five<br />
years between reauthorization“ (HOUSTOUN 2000, S. 101).<br />
5.6.3 Finanzierung<br />
Mit einem Etat von 252.093 $ im Jahre 2003 liegt die Kapitalausstattung des Madison BID ein<br />
wenig höher als die der von MITCHELL befragten US BIDs, die einen Durchschnittswert von<br />
200.000 $ angaben (vgl. MITCHELL 1999, S. 17). Studien kamen zu dem Ergebnis, dass neben<br />
den Einnahmen aus der BID-Steuer weitere hinzukommen. Die PITTSBURGH PARTNERSHIP<br />
kam in einer Befragung zu dem Ergebnis, dass 16 % der den BIDs zur Verfügung stehenden<br />
Einnahmen aus anderen Quellen stammen als der BID-Steuer (vgl. HOUSTOUN 1997b, S. 37).<br />
In einer Erhebung von LAW zu den BIDs in Wisconsin lag der Wert dieser zusätzlichen Ein-<br />
nahmen sogar bei 23 % (vgl. LAW 1999, S. 3). Diese weiteren Einnahmen beinhalten “public<br />
<strong>Revitalisierungsansätze</strong> <strong>innerstädtischer</strong> Einzelhandelsstandorte<br />
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