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Revitalisierungsansätze innerstädtischer ... - Wu-wien

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Kooperation von Eigentümern: Der nordamerikanische Ansatz der Business Improvement Districts<br />

dungen bezüglich der Ziele des BIDs werden anschließend an eine Trägergesellschaft wei-<br />

tergegeben, die von der Stadtverwaltung vertraglich dazu berechtigt wurde. BRIFFAULT<br />

charakterisiert das Board of Directors als “commonly referred to as ’the BID’ in much the same<br />

way as the municipal government is called ’the city’“ (BRIFFAULT, 1999, S. 409) und hebt so<br />

dessen Bedeutung innerhalb des BID-Prozesses hervor. Der Träger des BIDs ist dann verant-<br />

wortlich für die Umsetzung der im Board getroffenen Entscheidungen. Vor allem in kleineren<br />

BIDs wird die Umsetzung häufig von der Stadtverwaltung oder dem Board selbst durchgeführt.<br />

Der Träger stellt zur Bewältigung der an ihn gerichteten Aufgaben Personal ein und/oder beauf-<br />

tragt Unternehmen diese durchzuführen. Er steht darüber hinaus im Dialog mit den Abteilungen<br />

der Stadtverwaltung zur effizienteren Steuerung dieser Aufgaben, da viele von ihnen in den<br />

Kompetenzbereich der Stadt fallen. Das Verhältnis zwischen Stadt und Board of Directors ist<br />

neben der Gesetzgebung stark von den jeweiligen Interessen der Städte und den verantwortli-<br />

chen Ansprechpersonen in der Verwaltung abhängig. Von Gesetzwegen her, ist die Stadt in der<br />

Lage, in den Entscheidungsprozess des Boards einzugreifen und bestimmte Festlegungen von<br />

ihm zu überstimmen oder mit der Maßgabe der Überarbeitung an das Board zurückzuleiten. In<br />

der Praxis geschieht dies aber selten. Meist wird die Stadtverwaltung nur aktiv, wenn das BID<br />

Basisveränderungen anstrebt, zum Beispiel die Höhe der Sondersteuer oder die Vergrößerung<br />

des Gebietes. Ansonsten, so HOUSTOUN, “[local governments] ignore [BIDs] during the five<br />

years between reauthorization“ (HOUSTOUN 2000, S. 101).<br />

5.6.3 Finanzierung<br />

Mit einem Etat von 252.093 $ im Jahre 2003 liegt die Kapitalausstattung des Madison BID ein<br />

wenig höher als die der von MITCHELL befragten US BIDs, die einen Durchschnittswert von<br />

200.000 $ angaben (vgl. MITCHELL 1999, S. 17). Studien kamen zu dem Ergebnis, dass neben<br />

den Einnahmen aus der BID-Steuer weitere hinzukommen. Die PITTSBURGH PARTNERSHIP<br />

kam in einer Befragung zu dem Ergebnis, dass 16 % der den BIDs zur Verfügung stehenden<br />

Einnahmen aus anderen Quellen stammen als der BID-Steuer (vgl. HOUSTOUN 1997b, S. 37).<br />

In einer Erhebung von LAW zu den BIDs in Wisconsin lag der Wert dieser zusätzlichen Ein-<br />

nahmen sogar bei 23 % (vgl. LAW 1999, S. 3). Diese weiteren Einnahmen beinhalten “public<br />

<strong>Revitalisierungsansätze</strong> <strong>innerstädtischer</strong> Einzelhandelsstandorte<br />

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