BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Für Arbeiten in Behältern und engen Räumen gelten besondere Bestimmungen; siehe<br />
BG-Regel "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" (<strong>BGR</strong> 117).<br />
3.2.6 Kombination <strong>von</strong> mehreren persönlichen Schutzausrüstungen<br />
Beim Einsatz <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> zusammen mit anderen persönlichen<br />
Schutzausrüstungen darf nach § 2 Abs. 3 PSA-<strong>Benutzung</strong>sverordnung keine<br />
gegenseitige Beeinträchtigung der jeweiligen Schutzwirkung eintreten. Zusätzlich sind<br />
die ergonomischen Besonderheiten der kombinierten persönlichen<br />
Schutzausrüstungen in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um eine Überbelastung des<br />
Trägers, z.B. durch das Gewicht der gesamten persönlichen Schutzausrüstung, das<br />
Umgebungsklima oder die Arbeitschwere, zu vermeiden. Bei Kombination <strong>von</strong><br />
<strong>Atemschutzgeräten</strong> mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen können<br />
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen erforderlich werden.<br />
3.2.7 Ordnungsgemäßer Zustand<br />
Der Unternehmer hat ein einwandfreies Funktionieren der Atemschutzgeräte zu<br />
gewährleisten und für gute hygienische Bedingungen zu sorgen. Dies setzt eine<br />
zweckmäßige Lagerung und Instandhaltung voraus. Er kann diese Aufgaben – unter<br />
Berücksichtigung <strong>von</strong> Art und Zahl der Atemschutzgeräte – verantwortlich übertragen,<br />
z.B. an den Leiter des Atemschutzes.<br />
Die Gerätträger haben vor Gebrauch die Atemschutzgeräte auf erkennbare Mängel<br />
zu kontrollieren und diese dem Unternehmer unverzüglich zu melden. Sie dürfen<br />
Atemschutzgeräte mit festgestellten Mängeln nicht benutzen oder sie manipulieren.<br />
3.2.8 <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> Filtern<br />
3.2.8.1 Partikelfilter und partikelfiltrierende Halbmasken<br />
In den meisten Fällen ist Reinigen oder Desinfizieren eines Partikelfilters oder einer<br />
partikelfiltrierenden Halbmaske nicht möglich bzw. nicht vorgesehen (mögliche<br />
Infektionsgefahr). Daher darf ein Partikelfilter oder eine partikelfiltrierende Halbmaske<br />
nicht <strong>von</strong> mehreren Personen benutzt werden. Gegen radioaktive Stoffe und<br />
luftgetragene biologische Arbeitsstoffe dürfen Partikelfilter nur einmal eingesetzt<br />
werden. Mikroorganismen können möglicherweise das Material <strong>von</strong> Partikelfiltern<br />
durchwachsen.<br />
Am Arbeitsplatz bereitgestellte oder zeitweise abgelegte Filter bzw. Geräte müssen<br />
gegen Verschmutzung, Feuchtigkeit und andere Beeinträchtigungen geschützt<br />
werden.<br />
Wird der Atemwiderstand z.B. durch Staubeinspeicherung oder Feuchtigkeit<br />
(Atemfeuchte, Schweiß) zu hoch, erhöht sich auch die physiologische Belastung des<br />
Gerätträgers und das Partikelfilter oder die partikelfiltrierende Halbmaske ist zu<br />
wechseln.<br />
Erfahrungen haben gezeigt, dass sich mit zunehmendem Atemwiderstand die<br />
Leckage zwischen Gesicht und Maske erhöht.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.