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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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Für Arbeiten in Behältern und engen Räumen gelten besondere Bestimmungen; siehe<br />

BG-Regel "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" (<strong>BGR</strong> 117).<br />

3.2.6 Kombination <strong>von</strong> mehreren persönlichen Schutzausrüstungen<br />

Beim Einsatz <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> zusammen mit anderen persönlichen<br />

Schutzausrüstungen darf nach § 2 Abs. 3 PSA-<strong>Benutzung</strong>sverordnung keine<br />

gegenseitige Beeinträchtigung der jeweiligen Schutzwirkung eintreten. Zusätzlich sind<br />

die ergonomischen Besonderheiten der kombinierten persönlichen<br />

Schutzausrüstungen in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um eine Überbelastung des<br />

Trägers, z.B. durch das Gewicht der gesamten persönlichen Schutzausrüstung, das<br />

Umgebungsklima oder die Arbeitschwere, zu vermeiden. Bei Kombination <strong>von</strong><br />

<strong>Atemschutzgeräten</strong> mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen können<br />

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen erforderlich werden.<br />

3.2.7 Ordnungsgemäßer Zustand<br />

Der Unternehmer hat ein einwandfreies Funktionieren der Atemschutzgeräte zu<br />

gewährleisten und für gute hygienische Bedingungen zu sorgen. Dies setzt eine<br />

zweckmäßige Lagerung und Instandhaltung voraus. Er kann diese Aufgaben – unter<br />

Berücksichtigung <strong>von</strong> Art und Zahl der Atemschutzgeräte – verantwortlich übertragen,<br />

z.B. an den Leiter des Atemschutzes.<br />

Die Gerätträger haben vor Gebrauch die Atemschutzgeräte auf erkennbare Mängel<br />

zu kontrollieren und diese dem Unternehmer unverzüglich zu melden. Sie dürfen<br />

Atemschutzgeräte mit festgestellten Mängeln nicht benutzen oder sie manipulieren.<br />

3.2.8 <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> Filtern<br />

3.2.8.1 Partikelfilter und partikelfiltrierende Halbmasken<br />

In den meisten Fällen ist Reinigen oder Desinfizieren eines Partikelfilters oder einer<br />

partikelfiltrierenden Halbmaske nicht möglich bzw. nicht vorgesehen (mögliche<br />

Infektionsgefahr). Daher darf ein Partikelfilter oder eine partikelfiltrierende Halbmaske<br />

nicht <strong>von</strong> mehreren Personen benutzt werden. Gegen radioaktive Stoffe und<br />

luftgetragene biologische Arbeitsstoffe dürfen Partikelfilter nur einmal eingesetzt<br />

werden. Mikroorganismen können möglicherweise das Material <strong>von</strong> Partikelfiltern<br />

durchwachsen.<br />

Am Arbeitsplatz bereitgestellte oder zeitweise abgelegte Filter bzw. Geräte müssen<br />

gegen Verschmutzung, Feuchtigkeit und andere Beeinträchtigungen geschützt<br />

werden.<br />

Wird der Atemwiderstand z.B. durch Staubeinspeicherung oder Feuchtigkeit<br />

(Atemfeuchte, Schweiß) zu hoch, erhöht sich auch die physiologische Belastung des<br />

Gerätträgers und das Partikelfilter oder die partikelfiltrierende Halbmaske ist zu<br />

wechseln.<br />

Erfahrungen haben gezeigt, dass sich mit zunehmendem Atemwiderstand die<br />

Leckage zwischen Gesicht und Maske erhöht.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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