BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Filter für Filtergeräte ohne Gebläse sind nach ihrem Partikelabscheide- bzw.<br />
Gasaufnahmevermögen in drei Klassen unterteilt und müssen entsprechend der<br />
Umgebungsatmosphäre benutzt werden.<br />
Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikeln in die<br />
Partikelfilterklassen<br />
– P1 (geringes Abscheidevermögen),<br />
– P2 (mittleres Abscheidevermögen)<br />
und<br />
– P3 (hohes Abscheidevermögen)<br />
eingeteilt (siehe A 1.2.1).<br />
Die höhere Partikelfilterklasse schließt bei gleicher Art des Atemanschlusses das<br />
Anwendungsgebiet der niedrigeren Partikelfilterklasse ein. Üblicherweise ist der<br />
Atemwiderstand und damit die Belastung des Gerätträgers für die höhere<br />
Partikelfilterklasse größer als für die niedrigere.<br />
Ältere Partikelfilter mit Kennzeichnung S "Nur zur <strong>Benutzung</strong> gegen feste Aerosole<br />
bestimmt" dürfen nur gegen Feststoffpartikeln (Staub, Rauch) eingesetzt werden. Sie<br />
dürfen auch gegen wässrige Aerosole eingesetzt werden, die aus Lösungen oder<br />
Dispersionen <strong>von</strong> Feststoffpartikeln in Wasser beim Zerstäuben entstehen, wenn<br />
dabei die Luftverunreinigung lediglich diesen Feststoffpartikeln zuzuschreiben ist.<br />
Gasfilter werden entsprechend ihrem Aufnahmevermögen für die verschiedenen<br />
Gase/Dämpfe jeweils in 3 Klassen<br />
– Klasse 1 (geringe Kapazität)<br />
– Klasse 2 (mittlere Kapazität)<br />
– Klasse 3 (hohe Kapazität)<br />
und je nach Art des Gases/Dampfes in die Typen A, B, E, K, AX, SX, CO und<br />
Mehrbereichsfilter z.B. ABEK eingeteilt (siehe A 1.2.2).<br />
Kombinationsfilter schützen vor Gasen/Dämpfen und Partikeln.<br />
Es sind nur Filtergeräte zu benutzen, deren Einsatzbereitschaft gewährleistet ist.<br />
Filter mit mehr als 300 g Gewicht dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit<br />
Mundstückgarnituren, Halb- und Viertelmasken, Filter <strong>von</strong> mehr als 500 g Gewicht<br />
nicht in unmittelbarer Verbindung mit Vollmasken der Klassen 2 und 3 verwendet<br />
werden. Mit Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen<br />
Filter verwendet werden. Schwerere Filter können mit den jeweils genannten<br />
Atemanschlüssen verwendet werden, wenn sie mittels eines Atemschlauches<br />
angeschlossen werden und eine eigene entlastende Tragevorrichtung besitzen.<br />
3.2.9.2 Partikel- und gasfiltrierende Halbmaske<br />
Hinsichtlich der Dichtheit haben partikel- und gasfiltrierende Halbmasken das gleiche<br />
Schutzniveau wie Halb- oder Viertelmasken. Sie werden in gleicher Weise wie Filter<br />
für Filtergeräte ohne Gebläse nach ihrem Partikelabscheide- bzw.<br />
Gasaufnahmevermögen in 3 Klassen unterteilt und müssen entsprechend der<br />
Umgebungsatmosphäre benutzt werden.<br />
Für partikelfiltrierende Halbmasken sind die Einsatzgebiete der Klassen FFP1, FFP2,<br />
FFP3 die gleichen, wie in Abschnitt 3.2.9.1 für Halbmasken mit P1-, P2-, oder P3-<br />
Filtern, da bei Erfüllen der sicherheitstechnischen Anforderungen <strong>von</strong> DIN EN 149 die<br />
gleiche Atemschutzfunktion wie <strong>von</strong> Halbmasken mit den entsprechenden<br />
Partikelfilterklassen gegeben ist.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.