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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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Filter für Filtergeräte ohne Gebläse sind nach ihrem Partikelabscheide- bzw.<br />

Gasaufnahmevermögen in drei Klassen unterteilt und müssen entsprechend der<br />

Umgebungsatmosphäre benutzt werden.<br />

Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikeln in die<br />

Partikelfilterklassen<br />

– P1 (geringes Abscheidevermögen),<br />

– P2 (mittleres Abscheidevermögen)<br />

und<br />

– P3 (hohes Abscheidevermögen)<br />

eingeteilt (siehe A 1.2.1).<br />

Die höhere Partikelfilterklasse schließt bei gleicher Art des Atemanschlusses das<br />

Anwendungsgebiet der niedrigeren Partikelfilterklasse ein. Üblicherweise ist der<br />

Atemwiderstand und damit die Belastung des Gerätträgers für die höhere<br />

Partikelfilterklasse größer als für die niedrigere.<br />

Ältere Partikelfilter mit Kennzeichnung S "Nur zur <strong>Benutzung</strong> gegen feste Aerosole<br />

bestimmt" dürfen nur gegen Feststoffpartikeln (Staub, Rauch) eingesetzt werden. Sie<br />

dürfen auch gegen wässrige Aerosole eingesetzt werden, die aus Lösungen oder<br />

Dispersionen <strong>von</strong> Feststoffpartikeln in Wasser beim Zerstäuben entstehen, wenn<br />

dabei die Luftverunreinigung lediglich diesen Feststoffpartikeln zuzuschreiben ist.<br />

Gasfilter werden entsprechend ihrem Aufnahmevermögen für die verschiedenen<br />

Gase/Dämpfe jeweils in 3 Klassen<br />

– Klasse 1 (geringe Kapazität)<br />

– Klasse 2 (mittlere Kapazität)<br />

– Klasse 3 (hohe Kapazität)<br />

und je nach Art des Gases/Dampfes in die Typen A, B, E, K, AX, SX, CO und<br />

Mehrbereichsfilter z.B. ABEK eingeteilt (siehe A 1.2.2).<br />

Kombinationsfilter schützen vor Gasen/Dämpfen und Partikeln.<br />

Es sind nur Filtergeräte zu benutzen, deren Einsatzbereitschaft gewährleistet ist.<br />

Filter mit mehr als 300 g Gewicht dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit<br />

Mundstückgarnituren, Halb- und Viertelmasken, Filter <strong>von</strong> mehr als 500 g Gewicht<br />

nicht in unmittelbarer Verbindung mit Vollmasken der Klassen 2 und 3 verwendet<br />

werden. Mit Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen<br />

Filter verwendet werden. Schwerere Filter können mit den jeweils genannten<br />

Atemanschlüssen verwendet werden, wenn sie mittels eines Atemschlauches<br />

angeschlossen werden und eine eigene entlastende Tragevorrichtung besitzen.<br />

3.2.9.2 Partikel- und gasfiltrierende Halbmaske<br />

Hinsichtlich der Dichtheit haben partikel- und gasfiltrierende Halbmasken das gleiche<br />

Schutzniveau wie Halb- oder Viertelmasken. Sie werden in gleicher Weise wie Filter<br />

für Filtergeräte ohne Gebläse nach ihrem Partikelabscheide- bzw.<br />

Gasaufnahmevermögen in 3 Klassen unterteilt und müssen entsprechend der<br />

Umgebungsatmosphäre benutzt werden.<br />

Für partikelfiltrierende Halbmasken sind die Einsatzgebiete der Klassen FFP1, FFP2,<br />

FFP3 die gleichen, wie in Abschnitt 3.2.9.1 für Halbmasken mit P1-, P2-, oder P3-<br />

Filtern, da bei Erfüllen der sicherheitstechnischen Anforderungen <strong>von</strong> DIN EN 149 die<br />

gleiche Atemschutzfunktion wie <strong>von</strong> Halbmasken mit den entsprechenden<br />

Partikelfilterklassen gegeben ist.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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