BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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3.3.1 Überwachung der Atemgasflaschen<br />
Atemgasflaschen <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> müssen bei Ablauf der Wiederholprüffrist<br />
gemäß der Betriebssicherheitsverordnung vor dem Wiederbefüllen durch eine<br />
zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden.<br />
Zugelassene Überwachungsstellen gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind Stellen<br />
nach § 14 Abs. 1 und 2 Gerätesicherheitsgesetz.<br />
Wird bei der Prüfung eine Wasserdruckprobe durchgeführt, ist unmittelbar vor dem<br />
Einschrauben der Flaschenventile die Flasche ausreichend zu trocknen.<br />
Eine ausreichende Trocknung kann z.B. erreicht werden, wenn die entleerte und<br />
ausgetropfte Flasche 30 Minuten lang mit einem auf 90 bis 100 °C erwärmten<br />
Luftstrom <strong>von</strong> 200 l/min gespült wird. Zur Verdrängung der noch vorhandenen<br />
feuchten Luft sind anschließend die Flaschen unmittelbar vor dem Einschrauben der<br />
Flaschenventile 30 Minuten lang mit getrockneter Luft zu spülen.<br />
3.3.2 Instandhaltungs- und Prüffristen<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltungsarbeiten und die Prüfung<br />
<strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> nach den Benutzerinformationen (Gebrauchsanleitungen)<br />
des Herstellers ausgeführt werden.<br />
Zu beachten sind insbesondere<br />
– das Verfallsdatum unbenutzter Filter,<br />
– die Wiederverwendbarkeit bereits benutzter Filter,<br />
– die Funktionsfähigkeit der elektrischen Versorgungseinrichtung, z.B. Batterien<br />
oder Sensoren,<br />
– die Prüffristen <strong>von</strong> Druckbehältern.<br />
Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Beachtung der in den folgenden<br />
Tabellen aufgeführten Arbeiten und Fristen eine einwandfreie Funktion gewährleistet<br />
ist.<br />
Gibt der Hersteller in der Benutzerinformation gegenüber den Vorgaben der Tabellen<br />
4 bis 11 strengere oder für Fluchtgeräte abweichende Vorgaben an, sind diese zu<br />
beachten.<br />
Werden Geräte unter extremen Einsatzbedingungen verwendet, z.B. in aggressiven<br />
Medien oder bei hohen Umgebungstemperaturen, kann ein Austausch <strong>von</strong><br />
Komponenten nach dem Einsatz erforderlich werden.<br />
Für die nicht in den Tabellen behandelten Atemschutzgeräte sind die<br />
Instandhaltungsarbeiten entsprechend der Angaben der Hersteller durchzuführen.<br />
Die in den folgenden Tabellen verwendete Symbolik bedeutet:<br />
durchzuführende Arbeiten und einzuhaltende Fristen,<br />
bei luftdicht verpackten Geräten, sonst halbjährlich<br />
bei luftdicht verpackten Geräten alle zwei Jahre<br />
nur Lungenautomaten, die nicht zur Reinigung und Desinfektion zerlegt<br />
werden können – sonst vier Jahre<br />
Geräte mit eingebauter Regenerationspatrone und verschlossenem<br />
Anschlussstück auf Fahrzeug und im Depot – sonst jährlich<br />
Geräte mit eingebauter Regenerationspatrone und verschlossenem<br />
Anschlussstück auf Fahrzeug und im Depot – sonst nach<br />
Herstellerangaben<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.