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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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3.3.1 Überwachung der Atemgasflaschen<br />

Atemgasflaschen <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> müssen bei Ablauf der Wiederholprüffrist<br />

gemäß der Betriebssicherheitsverordnung vor dem Wiederbefüllen durch eine<br />

zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden.<br />

Zugelassene Überwachungsstellen gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind Stellen<br />

nach § 14 Abs. 1 und 2 Gerätesicherheitsgesetz.<br />

Wird bei der Prüfung eine Wasserdruckprobe durchgeführt, ist unmittelbar vor dem<br />

Einschrauben der Flaschenventile die Flasche ausreichend zu trocknen.<br />

Eine ausreichende Trocknung kann z.B. erreicht werden, wenn die entleerte und<br />

ausgetropfte Flasche 30 Minuten lang mit einem auf 90 bis 100 °C erwärmten<br />

Luftstrom <strong>von</strong> 200 l/min gespült wird. Zur Verdrängung der noch vorhandenen<br />

feuchten Luft sind anschließend die Flaschen unmittelbar vor dem Einschrauben der<br />

Flaschenventile 30 Minuten lang mit getrockneter Luft zu spülen.<br />

3.3.2 Instandhaltungs- und Prüffristen<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltungsarbeiten und die Prüfung<br />

<strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> nach den Benutzerinformationen (Gebrauchsanleitungen)<br />

des Herstellers ausgeführt werden.<br />

Zu beachten sind insbesondere<br />

– das Verfallsdatum unbenutzter Filter,<br />

– die Wiederverwendbarkeit bereits benutzter Filter,<br />

– die Funktionsfähigkeit der elektrischen Versorgungseinrichtung, z.B. Batterien<br />

oder Sensoren,<br />

– die Prüffristen <strong>von</strong> Druckbehältern.<br />

Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Beachtung der in den folgenden<br />

Tabellen aufgeführten Arbeiten und Fristen eine einwandfreie Funktion gewährleistet<br />

ist.<br />

Gibt der Hersteller in der Benutzerinformation gegenüber den Vorgaben der Tabellen<br />

4 bis 11 strengere oder für Fluchtgeräte abweichende Vorgaben an, sind diese zu<br />

beachten.<br />

Werden Geräte unter extremen Einsatzbedingungen verwendet, z.B. in aggressiven<br />

Medien oder bei hohen Umgebungstemperaturen, kann ein Austausch <strong>von</strong><br />

Komponenten nach dem Einsatz erforderlich werden.<br />

Für die nicht in den Tabellen behandelten Atemschutzgeräte sind die<br />

Instandhaltungsarbeiten entsprechend der Angaben der Hersteller durchzuführen.<br />

Die in den folgenden Tabellen verwendete Symbolik bedeutet:<br />

durchzuführende Arbeiten und einzuhaltende Fristen,<br />

bei luftdicht verpackten Geräten, sonst halbjährlich<br />

bei luftdicht verpackten Geräten alle zwei Jahre<br />

nur Lungenautomaten, die nicht zur Reinigung und Desinfektion zerlegt<br />

werden können – sonst vier Jahre<br />

Geräte mit eingebauter Regenerationspatrone und verschlossenem<br />

Anschlussstück auf Fahrzeug und im Depot – sonst jährlich<br />

Geräte mit eingebauter Regenerationspatrone und verschlossenem<br />

Anschlussstück auf Fahrzeug und im Depot – sonst nach<br />

Herstellerangaben<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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