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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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Tabelle 19:<br />

Anwendung <strong>von</strong> Helmen/Hauben mit Gebläse und<br />

Partikelfiltern<br />

Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen<br />

Helme/Hauben mit Gebläse<br />

und Partikelfiltern<br />

TH1P 5<br />

TH2P 20<br />

TH3P 100<br />

Die ”offenen” Atemanschlüsse (Helm<br />

oder Haube) bieten bei Ausfall oder<br />

Schwächerwerden des Gebläses keinen<br />

ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen<br />

Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung<br />

und Geräte der Klasse TH1P<br />

nicht gegen krebserzeugende, sehr<br />

giftige und radioaktive Stoffe sowie<br />

luftgetragene biologische Arbeitsstoffe<br />

der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme<br />

eingesetzt werden.<br />

Bild 19:<br />

Gebläsefilter mit Helm<br />

A 1.3.4.2.3.2 Gas- oder Kombinationsfiltergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube<br />

Diese Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen<br />

eingeteilt.<br />

Die Angaben in dieser Tabelle gelten sinngemäß auch für Kombinationsfilter.<br />

Beispiel: TH3 HgP für Helm oder Haube mit Gebläse und Kombinationsfilter<br />

gegen Quecksilberdampf und Partikeln zum Einsatz bis zum 100fachen des<br />

Grenzwertes.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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