BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tabelle 19:<br />
Anwendung <strong>von</strong> Helmen/Hauben mit Gebläse und<br />
Partikelfiltern<br />
Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen<br />
Helme/Hauben mit Gebläse<br />
und Partikelfiltern<br />
TH1P 5<br />
TH2P 20<br />
TH3P 100<br />
Die ”offenen” Atemanschlüsse (Helm<br />
oder Haube) bieten bei Ausfall oder<br />
Schwächerwerden des Gebläses keinen<br />
ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen<br />
Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung<br />
und Geräte der Klasse TH1P<br />
nicht gegen krebserzeugende, sehr<br />
giftige und radioaktive Stoffe sowie<br />
luftgetragene biologische Arbeitsstoffe<br />
der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme<br />
eingesetzt werden.<br />
Bild 19:<br />
Gebläsefilter mit Helm<br />
A 1.3.4.2.3.2 Gas- oder Kombinationsfiltergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube<br />
Diese Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen<br />
eingeteilt.<br />
Die Angaben in dieser Tabelle gelten sinngemäß auch für Kombinationsfilter.<br />
Beispiel: TH3 HgP für Helm oder Haube mit Gebläse und Kombinationsfilter<br />
gegen Quecksilberdampf und Partikeln zum Einsatz bis zum 100fachen des<br />
Grenzwertes.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.