23.11.2013 Aufrufe

BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3.2.8.4 Verwendungsdauer und Wiederverwendung <strong>von</strong> Filtern und filtrierenden<br />

Halbmasken<br />

3.2.8.4.1Partikelfilter und partikelfiltrierende Halbmasken<br />

Partikelfilter und partikelfiltrierende Halbmasken sollen aus hygienischen Gründen<br />

grundsätzlich nicht länger als eine Arbeitsschicht lang benutzt werden und sind<br />

anschließend in Abhängigkeit <strong>von</strong> den eingelagerten Stoffen, gegebenenfalls als<br />

Sondermüll, zu entsorgen. Bei einer <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> weniger als 30 Minuten in einer<br />

Arbeitsschicht können sie wieder verwendet werden, wenn sie in einem schadstoffund<br />

schmutzfreien Bereich aufbewahrt werden. Spätestens bei einer spürbaren<br />

Erhöhung des Atemwiderstandes sind sie aber ebenfalls zu entsorgen.<br />

3.2.8.4.2Gasfilter und gasfiltrierende Halbmasken<br />

Gasfilter und gasfiltrierende Halbmasken haben eine begrenzte Lagerfähigkeit, die<br />

vom Hersteller angegeben ist. Sie sind nach Ablauf der Lagerfrist der Verwendung zu<br />

entziehen, auch wenn sie noch ungebraucht sind.<br />

Gasfilter und gasfiltrierende Halbmasken müssen spätestens dann ausgetauscht<br />

werden, wenn der Gerätträger den Durchbruch feststellt; dies kann unter ungünstigen<br />

Bedingungen bereits nach wenigen Minuten der Fall sein. Bei nicht feststellbarem<br />

Durchbruch sind die betriebsspezifischen Einsatzregeln zu befolgen. Allgemein<br />

gültige Richtwerte für die Gebrauchsdauer <strong>von</strong> Gasfiltern können nicht angegeben<br />

werden, weil sie stark <strong>von</strong> den äußeren Bedingungen abhängen.<br />

Neben Größe und Typ des Filters wird die Gebrauchsdauer hauptsächlich <strong>von</strong> der Art<br />

und Konzentration der Luftverunreinigungen, dem Luftbedarf des Gerätträgers in<br />

Abhängigkeit <strong>von</strong> der Schwere der Arbeit und der persönlichen Disposition sowie <strong>von</strong><br />

der Luftfeuchte und Lufttemperatur beeinflusst.<br />

Die Wiederverwendung <strong>von</strong> Gasfiltern kann nur für kaum oder wenig belastete Filter<br />

akzeptiert werden. Dabei ist zu beachten, dass für die Filter, insbesondere die des<br />

Typs A, auch die Luftfeuchte zur Filterbelastung beiträgt, da Wasserdampf gut an<br />

Aktivkohle gebunden wird. In Filtern, die zur Wiederverwendung aufbewahrt werden,<br />

besteht die Möglichkeit, dass Mikroorganismen durchwachsen und bei der<br />

Wiederverwendung zu einer Infektionsgefahr führen. Bei Auftreten <strong>von</strong> Geruch oder<br />

Geschmack ist <strong>von</strong> der Wiederverwendung abzusehen.<br />

Sollen Gasfilter wieder verwendet werden, müssen sie gasdicht verschlossen bis zur<br />

Wiederverwendung aufbewahrt werden (höchstens 6 Monate) und Aufzeichnungen<br />

über den Einsatzzeitpunkt, den Schadstoff und die übrigen Einsatzbedingungen<br />

beigelegt werden. Ein bereits gebrauchtes Gasfilter darf nicht gegen einen anderen<br />

Stoff wieder verwendet werden.<br />

SX-Filter sind im Rahmen betriebsspezifischer Einsatzregeln wieder verwendbar,<br />

wenn sie bis zur Wiederverwendung gasdicht verschlossen aufbewahrt werden.<br />

Abweichend da<strong>von</strong>, dürfen<br />

– SX-Filter gegen organische Niedrigsieder nicht wieder verwendet und<br />

– NO-P3-Filter gegen nitrose Gase nur einmal gebraucht werden.<br />

AX-Filter gegen organische Niedrigsieder sind zur Wiederverwendung nicht<br />

vorgesehen. Für Ausnahmefälle können jedoch in Absprache mit dem Hersteller<br />

spezifische Einsatzregeln aufgestellt werden.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!