BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Druckluftschlauchgeräte muss einen Taupunkt haben, der wenigstens 5 °C unter der<br />
vermutlichen niedrigsten Lager- bzw. Gebrauchstemperatur der Geräte liegt, um<br />
Kondensation und Einfrieren zu verhüten.<br />
Bei Einsatz <strong>von</strong> Druckluft-Schlauchgeräten mit Versorgung aus Druckluft-Netzen bei<br />
Temperaturen unterhalb <strong>von</strong> 0 °C besteht die Gefahr des Einfrierens und der<br />
Blockierung der Luftzufuhr.<br />
Es ist sicherzustellen, dass in das für die Atemluftversorgung vorgesehene<br />
Druckluftnetz keine anderen Gase eindringen können (z.B. Stickstoff). Sind am<br />
Verwendungsort neben einem Druckluftnetz auch andere Druckgasnetze vorhanden,<br />
z.B. für Stickstoff, ist sicherzustellen, dass sich der Druckluftzuführungsschlauch für<br />
das Schlauchgerät nicht an den Anschluss anderer Druckgasnetze anschließen lässt.<br />
Dies wird z.B. durch unterschiedliche konstruktive Gestaltung der<br />
Anschlussarmaturen erreicht.<br />
Wird die Atemluft Druckluftflaschen entnommen, ist eine akustische Warneinrichtung<br />
zu verwenden, die spätestens bei einem Restdruck <strong>von</strong> 30 bar wirksam wird und<br />
unmissverständlich das zu Ende gehen des Atemluftvorrates anzeigt.<br />
3.2.10.1.3 Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten (Strahlerschutzgeräte)<br />
Strahlerschutzgeräte nach DIN EN 271 sind eine Sonderausführung <strong>von</strong> Frischluft-<br />
Druckschlauchgeräten bzw. Druckluft-Schlauchgeräten, die speziell für den rauen<br />
Betrieb bei Strahlarbeiten hergestellt werden. Zusätzlich zu ihrer Atemschutzfunktion<br />
schützen sie mindestens Kopf, Hals und Schultern des Gerätträgers vor den<br />
Auswirkungen des zurückprallenden Strahlmittels.<br />
Geeignete Strahlerschutzanzüge entsprechen den einschlägigen Normen, z.B. DIN<br />
EN ISO 14877.<br />
Sind diese ortsgebundenen Geräte für den Einsatz an Arbeitsstellen vorgesehen, bei<br />
denen An- und Abmarsch durch gefährliche, schadstoffhaltige Atmosphäre ohne<br />
Anschluss an die Atemluftversorgung erfolgt, ist ein zusätzliches geeignetes<br />
Atemschutzgerät zur Verfügung zu stellen.<br />
3.2.10.2 <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> frei tragbaren Isoliergeräten<br />
Frei tragbare Isoliergeräte versorgen den Gerätträger mit Atemgas, das im Gerät<br />
mitgeführt wird. Die Einsatzdauer der Geräte ist unterschiedlich und wird u.a. durch<br />
die Menge des mitgeführten Atemgases begrenzt. Das Atemgas kann als Druckluft<br />
gespeichert sein bzw. durch Regenerieren der Ausatemluft und Ergänzen mit<br />
Mischgas bzw. Druck- oder Chemikalsauerstoff rückgewonnen werden.<br />
Damit für jeden Einsatz die höchstmögliche Luft- oder Sauerstoffmenge zur Verfügung<br />
steht, dürfen nur ausreichend gefüllte Druckgasflaschen (mindestens 90 % des<br />
Nennfülldrucks bei einer Bezugstemperatur <strong>von</strong> 20 °C) und ungebrauchte<br />
Regenerationspatronen verwendet werden.<br />
Bei truppweisem Vorgehen richtet sich der Antritt des Rückweges nach dem Gerät<br />
mit dem geringsten Druckluft- oder Sauerstoff-Vorrat. Äußert ein Truppmitglied<br />
während des Einsatzes Beschwerden, hat der Trupp sofort geschlossen<br />
zurückzugehen. In einem Trupp sollen nur frei tragbare Isoliergeräte des gleichen<br />
Typs und der gleichen Klasse eingesetzt werden.<br />
Können Isoliergeräte nach dem Einsatz nicht unverzüglich instand gesetzt werden,<br />
sind die Geräte eindeutig als nicht einsatzbereit zu kennzeichnen.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.