BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Bild 14:<br />
Halbmaske mit Filter(n)<br />
A 1.3.2.2<br />
Partikelfiltrierende Halbmasken<br />
Die partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz<br />
oder überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht. Sie schützt<br />
gegen Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln.<br />
Es gibt partikelfiltrierende Halbmasken, die über ein Ausatemventil verfügen. Das<br />
Ausatemventil verringert hier den Ausatemwiderstand. Geräte mit Ausatemventil<br />
sind bevorzugt zu benutzen, da die Gerätträger geringer belastet werden.<br />
Partikelfiltrierende Halbmasken älterer Bauart (ohne Erscheinungsjahr der Norm<br />
in der Kennzeichnung) dürfen nur dann auch gegen flüssige Aerosole eingesetzt<br />
werden, wenn sie mit "SL" gekennzeichnet sind.<br />
Partikelfiltrierende Halbmasken der Klassen FFP2 und FFP3 dürfen gegen<br />
krebserzeugende Stoffe eingesetzt werden. Für luftgetragene biologische<br />
Arbeitsstoffe die in Risikogruppe 2 eingestuft oder für die Werte festgelegt sind, ist<br />
mindestens ein Atemschutzgerät der Klasse FFP2 zu benutzen. Biologische<br />
Arbeitsstoffe, die der Risikogruppe 3 zugeordnet sind, erfordern eine solches der<br />
Klasse FFP3.<br />
Partikelfiltrierende Halbmasken sollten bei unzumutbar hohem Atemwiderstand<br />
oder spätestens nach einer Schicht ausgetauscht werden. Beim Umgang mit<br />
luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen sind diese Atemschutzgeräte in die<br />
erforderlichen Hygienemaßnahmen einzubeziehen. Da eine Desinfektion und<br />
Dekontamination für solche Geräte nicht vorgesehen ist, sollten diese beim<br />
Verlassen des Arbeitsplatzes entsorgt werden.<br />
Partikelfiltrierende Halbmasken werden wie folgt bezeichnet:<br />
z.B. FFP1 EN 149:2001<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt Hinweise zum Einsatz der beschriebenen<br />
Atemschutzgeräte.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.