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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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3.1.3.3 Atemanschlüsse<br />

Es werden folgende Atemanschlüsse unterschieden:<br />

– Vollmasken,<br />

– Halbmasken,<br />

– Viertelmasken,<br />

– Mundstückgarnituren,<br />

– Atemschutzhauben,<br />

– Atemschutzhelme und Atemschutzanzüge.<br />

3.1.4 Kennzeichnung<br />

3.1.4.1 CE- Kennzeichnung<br />

Die Benennung der Einzelteile verschiedener Atemanschlüsse ist in DIN EN 134<br />

festgelegt.<br />

Atemschutzgeräte gelten als komplexe persönliche Schutzausrüstungen, die gegen<br />

tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen<br />

(Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz). Für diese persönlichen<br />

Schutzausrüstungen besteht eine Prüfpflicht. Ferner sind die EG-<br />

Baumusterprüfbescheinigung einer notifizierten Stelle und regelmäßige<br />

Kontrollmaßnahmen erforderlich.<br />

Dies ist Voraussetzung für die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung<br />

durch den Hersteller.<br />

Zur <strong>Benutzung</strong> dürfen nur zertifizierte, d.h. mit CE-Kennzeichnung versehene<br />

Atemschutzgeräte, beschafft werden, die neben dem CE-Zeichen die vierstellige<br />

Nummer der notifizierten Stelle enthält.<br />

3.1.4.2 Weitere Kennzeichnungen<br />

Zu den weiteren Kennzeichnungen gehören z.B.:<br />

– Informationen über Hersteller/Lieferanten,<br />

– Typidentische Kennzeichnung des Produktes,<br />

– Angabe der Prüfnorm.<br />

Die Kennzeichnungen <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> werden in den entsprechenden<br />

Kapiteln behandelt.<br />

3.1.5 Auswahl <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong><br />

Vor der Auswahl hat der Unternehmer nach § 2 PSA-<strong>Benutzung</strong>sverordnung das <strong>von</strong><br />

ihm vorgesehene Atemschutzgerät zu bewerten, um festzustellen, ob es<br />

1. Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere<br />

Gefahr mit sich zu bringen,<br />

2. für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet ist, z.B. beengte<br />

Raumverhältnisse, klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen<br />

persönlichen Schutzausrüstungen,<br />

3. den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der<br />

Versicherten genügt.<br />

Dabei ist insbesondere die vorgesehene Tragezeit zu berücksichtigen.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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