BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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3.1.3.3 Atemanschlüsse<br />
Es werden folgende Atemanschlüsse unterschieden:<br />
– Vollmasken,<br />
– Halbmasken,<br />
– Viertelmasken,<br />
– Mundstückgarnituren,<br />
– Atemschutzhauben,<br />
– Atemschutzhelme und Atemschutzanzüge.<br />
3.1.4 Kennzeichnung<br />
3.1.4.1 CE- Kennzeichnung<br />
Die Benennung der Einzelteile verschiedener Atemanschlüsse ist in DIN EN 134<br />
festgelegt.<br />
Atemschutzgeräte gelten als komplexe persönliche Schutzausrüstungen, die gegen<br />
tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen<br />
(Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz). Für diese persönlichen<br />
Schutzausrüstungen besteht eine Prüfpflicht. Ferner sind die EG-<br />
Baumusterprüfbescheinigung einer notifizierten Stelle und regelmäßige<br />
Kontrollmaßnahmen erforderlich.<br />
Dies ist Voraussetzung für die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung<br />
durch den Hersteller.<br />
Zur <strong>Benutzung</strong> dürfen nur zertifizierte, d.h. mit CE-Kennzeichnung versehene<br />
Atemschutzgeräte, beschafft werden, die neben dem CE-Zeichen die vierstellige<br />
Nummer der notifizierten Stelle enthält.<br />
3.1.4.2 Weitere Kennzeichnungen<br />
Zu den weiteren Kennzeichnungen gehören z.B.:<br />
– Informationen über Hersteller/Lieferanten,<br />
– Typidentische Kennzeichnung des Produktes,<br />
– Angabe der Prüfnorm.<br />
Die Kennzeichnungen <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> werden in den entsprechenden<br />
Kapiteln behandelt.<br />
3.1.5 Auswahl <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong><br />
Vor der Auswahl hat der Unternehmer nach § 2 PSA-<strong>Benutzung</strong>sverordnung das <strong>von</strong><br />
ihm vorgesehene Atemschutzgerät zu bewerten, um festzustellen, ob es<br />
1. Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere<br />
Gefahr mit sich zu bringen,<br />
2. für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet ist, z.B. beengte<br />
Raumverhältnisse, klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen<br />
persönlichen Schutzausrüstungen,<br />
3. den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der<br />
Versicherten genügt.<br />
Dabei ist insbesondere die vorgesehene Tragezeit zu berücksichtigen.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
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