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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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und Partikelfilter oder Kombinationsfilter bei; Gasfilter besitzen nach Definition keine<br />

Leckage. Dem Hersteller ist dabei überlassen, wie er die Leckage anteilig zwischen<br />

Partikelfilter bzw. Kombinationsfilter und Atemanschluss aufteilt, wenn er nur die<br />

Gesamtleckage einhält.<br />

Beispielsweise muss ein Partikelfiltergerät der Klasse TM2P weder ein P2-Filter<br />

enthalten, noch entspricht die Gesamtleckage und damit auch die Schutzleistung des<br />

Gerätes einem Atemschutzgerät mit Maske und P2-Filter ohne Gebläse. Maßgebend<br />

für die Schutzleistung ist die Gesamtleckage des Gerätes und nicht das<br />

Abscheidevermögen des Partikelfilters.<br />

Bei einem Gebläsefiltergerät der Klasse TH3A2P handelt es sich z.B. um ein Gerät<br />

mit hoher Schutzleistung und geringer Leckage. Der Gasfilterteil trägt nicht zur<br />

Leckage bei.<br />

Die Leistungsdaten der Baugruppen <strong>von</strong> Filtergeräten mit Gebläse, wie<br />

Luftlieferleistung des Gebläses, Leckage des Atemanschlusses, Partikelabscheidebzw.<br />

Gasaufnahmevermögen sowie Anzahl der Filter, sind vom Hersteller<br />

aufeinander abgestimmt. Deshalb ist nicht jede beliebige Kombination der<br />

Baugruppen sinnvoll oder zulässig, insbesondere dürfen nur die vom Hersteller<br />

angegebenen Filterfabrikate verwendet werden.<br />

Die möglichen Kombinationen der Baugruppen <strong>von</strong> Gebläsefiltergeräten und die<br />

damit erreichbare Schutzleistung werden in der Benutzerinformation<br />

(Gebrauchsanleitung) des Herstellers genannt.<br />

3.2.9.3.1Filtergeräte mit Gebläse; Maske und Filter<br />

Diese Geräte besitzen eine Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske als<br />

Atemanschluss. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile<br />

in die Umgebungsatmosphäre ab.<br />

Ein Nachlassen der Gebläseleistung wie auch eine hohe Staubeinspeicherung<br />

machen sich bei Geräten mit Masken durch ansteigenden Einatemwiderstand<br />

bemerkbar. Ohne Gebläseunterstützung kann die Atemschutzleistung des Gerätes<br />

reduziert sein, sie reicht aber aus, um sich aus der Gefahrenzone zurückziehen zu<br />

können.<br />

3.2.9.3.2Filtergeräte mit Gebläse; Helm oder Haube und Filter<br />

Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube besitzen einen Helm oder eine Haube<br />

als Atemanschluss. Die Ausatemluft und die überschüssige Luft strömen durch<br />

Ausatemventile oder andere Vorrichtungen direkt in die Umgebungsatmosphäre ab.<br />

Der Atemanschluss darf bei diesen Geräten nur dann als Helm bezeichnet werden,<br />

wenn über die Anforderungen als Atemschutzgerät hinaus auch die<br />

sicherheitstechnischen Anforderungen an die Kopfschutzfunktionen (DIN EN 397)<br />

erfüllt werden.<br />

Helme oder Hauben sind als "offene" Atemanschlüsse nicht für die Verwendung mit<br />

Filtern ohne Gebläse geeignet. Hauben oder Helme mit Rundgewindeanschlüssen<br />

dürfen deshalb nicht mit Schraubfiltern eingesetzt werden, wenn kein Gebläse<br />

verwendet wird.<br />

Hauben/Helme mit Filtern und Gebläse schließen in der Regel am Gesicht nicht so<br />

dicht wie Masken ab, so dass solche Systeme empfindlich sind gegen stärkere<br />

Umgebungsluftbewegungen sowie gegen Überatmen, d.h. die Einatemspitzen liegen<br />

über dem vom Gebläse zur Verfügung gestellten Luftvolumenstrom, besonders bei<br />

sehr schwerer Arbeit. Kommen solche Geräte bei sehr hoher Arbeitsleistung, bei<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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