BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10. Grenzwert (GW) ist die höchstzulässige Konzentration eines Schadstoffes in der<br />
Umgebungsatmosphäre.<br />
11. Luftgetragene biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen (Bakterien,<br />
Pilze und deren Sporen, Viren), die als freie Erreger oder an Staub oder Töpfchen<br />
gebunden durch den Atemtrakt aufgenommen werden und Krankheiten<br />
verursachen können.<br />
12. Schadstoffe sind Gefahrstoffe laut Gefahrstoffverordnung, radioaktive Stoffe,<br />
biologische Arbeitsstoffe und Enzyme, soweit sie als Gase, Dämpfe oder<br />
luftgetragene Partikel vorliegen.<br />
13. Schutzanzüge ohne Wärmeaustausch sind gas- und flüssigkeitsdichte<br />
persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vollständig <strong>von</strong> der<br />
Umgebungsatmosphäre trennen und dadurch auch den Wärmetransport vom<br />
Körper verhindern, z.B. schwere Chemikalienschutzanzüge.<br />
14. Schutzanzüge mit Wärmeaustausch sind gas- und wasserdampfdurchlässige<br />
oder zwangsbelüftete persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor der<br />
Einwirkung flüssiger und fester Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre<br />
schützen und dabei den Wärmetransport vom Körper einschränken.<br />
15. Selbstretter (Fluchtfiltergeräte) sind Atemschutzgeräte, die im Gefahrfall<br />
ausschließlich zur Selbstrettung eingesetzt werden. Sie dürfen nicht zur Arbeit<br />
benutzt werden.<br />
16. Totraum ist der Bereich <strong>von</strong> Atemanschlüssen, in dem sich durch Ausatmen die<br />
Atemluft mit Kohlenstoffdioxid anreichert und wieder eingeatmet wird.<br />
17. Tragedauer ist der Zeitraum fortwährender <strong>Benutzung</strong> persönlicher<br />
Schutzausrüstungen.<br />
18. Umgebungsatmosphäre ist die Atmosphäre, die den Menschen umgibt.<br />
3 Maßnahmen zur Verhütung <strong>von</strong> Gefahren für Leben und<br />
Gesundheit bei Arbeit und Rettung sowie Flucht<br />
3.1 Bereitstellung<br />
3.1.1 Gefährdungsbeurteilung<br />
Vor Auswahl und Einsatz <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> hat der Unternehmer eine<br />
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Gefährdungsbeurteilung ist eine<br />
Kurzbezeichnung für die Ermittlung <strong>von</strong> Gefährdungen und Belastungen <strong>von</strong><br />
Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, deren Beurteilung und die Ableitung entsprechender<br />
Maßnahmen.<br />
3.1.1.1 Gefährdungsermittlung<br />
Bei der Gefährdungsermittlung werden Gefährdungen und Belastungen an einem<br />
bestimmten Arbeitsplatz, in einem Arbeitsbereich oder für eine Person(engruppe)<br />
systematisch und umfassend untersucht. Sie soll sich an der Tätigkeit der Mitarbeiter<br />
orientieren.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.