BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Die in der Tabelle 2 genannten Vielfachen des Grenzwertes (VdGW) gelten nur<br />
bei bestimmungsgemäß funktionierendem Gerät (Gebläse eingeschaltet) für die<br />
vom Gerätehersteller in der Benutzerinformation (Gebrauchsanleitung)<br />
vorgegebenen Kombinationen <strong>von</strong> Atemanschluss, Gebläse und Filtertyp<br />
einschließlich der vorgegebenen Anzahl <strong>von</strong> gleichzeitig einzusetzenden Filtern.<br />
Filtergeräte mit Gebläse besitzen im Allgemeinen einen geringen<br />
Einatemwiderstand und weisen bei normalen wie auch erhöhten<br />
Umgebungslufttemperaturen ein besonders günstiges Mikroklima im<br />
Atemanschluss auf. Bei Temperaturen der Umgebungsluft unter etwa 10 °C sind<br />
jedoch Beeinträchtigungen des Gerätträgers durch Zugluft nicht auszuschließen<br />
(Reizung der Augen und Schleimhäute).<br />
Beim Filterwechsel ist immer der gesamte Satz Filter zu wechseln, wobei die vom<br />
Hersteller gegebenen Empfehlungen unbedingt zu berücksichtigen sind (Filtertyp,<br />
Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).<br />
A 1.3.4.1.1Bezeichnung und Schutzleistung<br />
Zur Bezeichnung <strong>von</strong> Gebläsefiltergeräten werden in den europäischen Normen<br />
die Buchstaben und Ziffern TM1 bis TM3 und TH1 bis TH3 in Verbindung mit den<br />
jeweiligen Filterbezeichnungen benutzt. Dabei steht T für "Turbo", eine<br />
europaweit verständliche Kurzbezeichnung für Gebläse, M für "Maske" und H für<br />
"Haube" oder "Helm"; siehe auch Tabelle 2.<br />
Die Gebläsefiltergeräte werden nach ihrer Schutzleistung in jeweils drei Klassen<br />
eingeteilt. Die Schutzleistung wird durch die Gesamtleckage des Gerätes<br />
bestimmt. Zur Gesamtleckage tragen Atemanschluss und Partikelfilter oder<br />
Kombinationsfilter bei; Gasfilter besitzen nach Definition keine Leckage. Dem<br />
Hersteller ist dabei überlassen, wie er die Leckage anteilig zwischen Partikelfilter<br />
bzw. Kombinationsfilter und Atemanschluss aufteilt, wenn er nur die<br />
Gesamtleckage einhält.<br />
Beispielsweise muss ein Partikelfiltergerät der Klasse TM2P weder ein P2-Filter<br />
enthalten, noch entspricht die Gesamtleckage und damit auch die Schutzleistung<br />
des Gerätes einem Atemschutzgerät mit Maske und P2-Filter ohne Gebläse.<br />
Maßgebend für die Schutzleistung ist vielmehr die für das Partikelfiltergerät mit<br />
Gebläse der Klasse TM2P in der Norm festgelegte Gesamtleckage.<br />
Bei einem Gebläsefiltergerät der Klasse TH3A2P handelt es sich z.B. um ein<br />
Gerät mit hoher Schutzleistung und geringer Leckage. Der Gasfilterteil A2 trägt<br />
nicht zur Leckage bei, seine Gebrauchsdauer entspricht derjenigen eines A2-<br />
Filters für Geräte ohne Gebläse. Die höchstzulässige Schadgaskonzentration in<br />
der Umgebungsatmosphäre darf aber für dieses Filter nur 0,1 Vol.-% betragen.<br />
A 1.3.4.1.2Kombinierbarkeit <strong>von</strong> Baugruppen<br />
Die Leistungsdaten der Baugruppen <strong>von</strong> Filtergeräten mit Gebläse, wie<br />
Luftlieferleistung des Gebläses, Leckage des Atemanschlusses,<br />
Partikelabscheide- bzw. Gasaufnahmevermögen sowie Anzahl der Filter sind vom<br />
Hersteller aufeinander abgestimmt. Deshalb ist nicht jede beliebige Kombination<br />
der Baugruppen sinnvoll oder zulässig, insbesondere dürfen nur die vom<br />
Hersteller angegebenen Filterfabrikate verwendet werden.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.