BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Helme oder Hauben sind als "offene" Atemanschlüsse nicht für die Verwendung mit<br />
Filtern ohne Gebläse geeignet. Hauben oder Helme mit Rundgewindeanschlüssen<br />
dürfen deshalb nicht mit Schraubfiltern eingesetzt werden, wenn kein Gebläse<br />
verwendet wird.<br />
Hauben/Helme mit Filtern und Gebläse schließen am Gesicht nicht so dicht wie<br />
Masken ab, so dass solche Systeme empfindlich sind gegen stärkere<br />
Umgebungsluftbewegungen sowie gegen Überatmen, d.h. das Einatemvolumen ist<br />
zeitweise höher als das vom Gebläse zur Verfügung gestellte Luftvolumen, besonders<br />
bei sehr schwerer Arbeit. Kommen solche Geräte bei sehr hoher Arbeitsleistung, bei<br />
Arbeiten im Freien, in Bereichen mit starker Thermik oder in Bereichen mit hohen<br />
Luftgeschwindigkeiten zum Einsatz, beispielsweise auf offenen Fahrzeugen oder im<br />
Freien, ist die ausreichende Schutzwirkung im Einzelfall zu überprüfen.<br />
Ein Nachlassen der Gebläseleistung ist vom Gerätträger bei Geräten mit Helm oder<br />
Haube ohne Warneinrichtung im Allgemeinen nicht zu bemerken. Bei deutlich<br />
reduzierter Gebläseleistung oder Totalausfall des Gebläses ist eine nennenswerte<br />
Atemschutzfunktion nicht mehr zu erwarten. Die Kohlenstoffdioxidanreicherung unter<br />
dem Helm/Haube kann schnell so bedrohlich hoch werden und der Sauerstoffgehalt<br />
so stark absinken, dass Erstickungsgefahr entstehen kann. Bei Geräten der<br />
Geräteklasse TH3 ist grundsätzlich eine Warneinrichtung vorgeschrieben. Der Einsatz<br />
<strong>von</strong> Geräten der Geräteklassen TH1 und TH2 ohne Warneinrichtung wird nicht mehr<br />
empfohlen.<br />
Siehe Bilder 18 und 19.<br />
Bild 18:<br />
Filtergerät mit Gebläse und Haube oder Helm und einem<br />
Hauptfilter<br />
A 1.3.4.2.3.1 Partikelfiltergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube<br />
Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt:<br />
TH1P, TH2P, TH3P.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
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