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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des<br />

Atemanschlusses in die Umgebungsatmosphäre abgegeben oder strömt über ein<br />

oder mehrere Überschussventile ab.<br />

Atembeutel entfallen für diese Geräteart.<br />

Durch den "offenen" Atemanschluss und bei Ausfall oder Schwächerwerden der<br />

Luftversorgung besteht die Gefahr des "Überatmens", d.h. die Einatemspitzen<br />

liegen über dem vom Gerät gelieferten Luftvolumenstrom. Bei Geräten mit<br />

Regelventil kann bei größerem Luftbedarf der Luftvolumenstrom nachgeregelt<br />

werden. Deshalb haben diese Geräte eine Warneinrichtung, die den Gerätträger<br />

warnt, wenn der Mindestvolumenstrom unterschritten wird.<br />

Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 270 besitzen eine Einrichtung zur<br />

Kontrolle des Mindestvolumenstroms. Der Einsatz gegen krebserzeugende, sehr<br />

giftige und radioaktive Stoffe, Mikroorganismen und biochemisch wirksame Stoffe<br />

ist nur zulässig, wenn eine Warneinrichtung gegen den Ausfall oder das<br />

Schwächerwerden der Luftversorgung vorhanden ist.<br />

Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 1835 unterscheiden sich <strong>von</strong> denen nach<br />

DIN EN 270 hauptsächlich durch die geringere mechanische Belastbarkeit. Als<br />

Druckluft-Zuführungsschläuche werden leichtere, flexiblere Schläuche, z.B.<br />

Spiralschläuche, verwendet. Diese Geräte werden vorwiegend bei<br />

Farbspritzarbeiten eingesetzt.<br />

Leichtschlauchgeräte werden entsprechend der durch den jeweiligen<br />

Atemanschluss bedingten Gesamtleckage in drei Klassen eingeteilt. Die<br />

Bezeichnung LDH ist aus dem Kurzbegriff Leichtes Druckluftschlauchgerät mit<br />

Haube oder Helm entstanden.<br />

Für die Geräte der Klasse 3 ist eine Warneinrichtung vorgeschrieben, die den<br />

Gerätträger bei Unterschreitung des Mindestvolumenstroms warnt.<br />

Geräte der Klassen LDH 1 und LDH 2 benötigen die Warneinrichtung nur, wenn<br />

bei Ausfall der Luftversorgung die Kohlendioxid-Konzentration im Atemanschluss<br />

auf mehr als 3 Vol.-% steigt.<br />

Geräte nach DIN EN 1835 besitzen eine Einrichtung zur Kontrolle des<br />

Mindestvolumenstroms, z.B. ein Manometer.<br />

Tabelle 24:<br />

Klasseneinteilung der Leichtschlauchgeräte in Verbindung mit<br />

Haube oder Helm<br />

Klasse<br />

Vielfaches des Grenzwertes<br />

(VdGW)<br />

LDH 1 5<br />

LDH 2 20<br />

LDH 3 100<br />

Ein störungsfreier Betrieb der Druckluft-Schlauchgeräte kann bei<br />

Umgebungstemperaturen zwischen -30 °C und +60 °C erwartet werden. Geräte,<br />

die außerhalb dieser Grenzen eingesetzt werden können, müssen entsprechend<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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