BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des<br />
Atemanschlusses in die Umgebungsatmosphäre abgegeben oder strömt über ein<br />
oder mehrere Überschussventile ab.<br />
Atembeutel entfallen für diese Geräteart.<br />
Durch den "offenen" Atemanschluss und bei Ausfall oder Schwächerwerden der<br />
Luftversorgung besteht die Gefahr des "Überatmens", d.h. die Einatemspitzen<br />
liegen über dem vom Gerät gelieferten Luftvolumenstrom. Bei Geräten mit<br />
Regelventil kann bei größerem Luftbedarf der Luftvolumenstrom nachgeregelt<br />
werden. Deshalb haben diese Geräte eine Warneinrichtung, die den Gerätträger<br />
warnt, wenn der Mindestvolumenstrom unterschritten wird.<br />
Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 270 besitzen eine Einrichtung zur<br />
Kontrolle des Mindestvolumenstroms. Der Einsatz gegen krebserzeugende, sehr<br />
giftige und radioaktive Stoffe, Mikroorganismen und biochemisch wirksame Stoffe<br />
ist nur zulässig, wenn eine Warneinrichtung gegen den Ausfall oder das<br />
Schwächerwerden der Luftversorgung vorhanden ist.<br />
Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 1835 unterscheiden sich <strong>von</strong> denen nach<br />
DIN EN 270 hauptsächlich durch die geringere mechanische Belastbarkeit. Als<br />
Druckluft-Zuführungsschläuche werden leichtere, flexiblere Schläuche, z.B.<br />
Spiralschläuche, verwendet. Diese Geräte werden vorwiegend bei<br />
Farbspritzarbeiten eingesetzt.<br />
Leichtschlauchgeräte werden entsprechend der durch den jeweiligen<br />
Atemanschluss bedingten Gesamtleckage in drei Klassen eingeteilt. Die<br />
Bezeichnung LDH ist aus dem Kurzbegriff Leichtes Druckluftschlauchgerät mit<br />
Haube oder Helm entstanden.<br />
Für die Geräte der Klasse 3 ist eine Warneinrichtung vorgeschrieben, die den<br />
Gerätträger bei Unterschreitung des Mindestvolumenstroms warnt.<br />
Geräte der Klassen LDH 1 und LDH 2 benötigen die Warneinrichtung nur, wenn<br />
bei Ausfall der Luftversorgung die Kohlendioxid-Konzentration im Atemanschluss<br />
auf mehr als 3 Vol.-% steigt.<br />
Geräte nach DIN EN 1835 besitzen eine Einrichtung zur Kontrolle des<br />
Mindestvolumenstroms, z.B. ein Manometer.<br />
Tabelle 24:<br />
Klasseneinteilung der Leichtschlauchgeräte in Verbindung mit<br />
Haube oder Helm<br />
Klasse<br />
Vielfaches des Grenzwertes<br />
(VdGW)<br />
LDH 1 5<br />
LDH 2 20<br />
LDH 3 100<br />
Ein störungsfreier Betrieb der Druckluft-Schlauchgeräte kann bei<br />
Umgebungstemperaturen zwischen -30 °C und +60 °C erwartet werden. Geräte,<br />
die außerhalb dieser Grenzen eingesetzt werden können, müssen entsprechend<br />
gekennzeichnet sein.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
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