23.11.2013 Aufrufe

BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem<br />

berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 dürfen ausschließlich durch hierfür<br />

ermächtigte Ärzte durchgeführt werden!<br />

Diese Untersuchungen können unterbleiben bei Verwendung <strong>von</strong>:<br />

– <strong>Atemschutzgeräten</strong>, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen.<br />

Sie belasten den Träger so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung<br />

nicht zu befürchten ist.<br />

Beispiele: Schlauchgeräte oder gebläseunterstütze Filtergeräte mit Haube oder<br />

Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann.<br />

– <strong>Atemschutzgeräten</strong> der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag benutzt<br />

werden.<br />

Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung <strong>von</strong> Fluchtgeräten und<br />

Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!