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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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Bild 23:<br />

Schlauchgeräte<br />

Nach ihrer Atemschutzleistung werden die Druckluft-Schlauchgeräte gemäß<br />

Tabelle 22 unterschieden.<br />

Tabelle 22:<br />

Auswahl <strong>von</strong> Druckluft-Schlauchgeräten<br />

Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen<br />

Druckluft-Schlauchgeräte mit<br />

Haube oder Helm (mit Regelventil<br />

oder Konstantdosierung)<br />

Druckluft-Schlauchgeräte mit<br />

Haube oder Helm (mit Regelventil<br />

oder Konstantdosierung) in leichter<br />

Ausführung<br />

(siehe A 1.4.1.3.2)<br />

Strahlerschutzgeräte mit Druckluft-<br />

Schlauchgerät<br />

100 Offener Atemanschluss mit Gefahr des<br />

”Überatmens”. Es muss eine Warneinrichtung<br />

vorhanden sein, wenn der<br />

vom Hersteller angegebene Mindestvolumenstrom<br />

unterschritten wird.<br />

5<br />

20<br />

100<br />

Offener Atemanschluss mit Gefahr des<br />

”Überatmens”. Warneinrichtung muss<br />

nur bei Klasse 3-Geräten vorhanden<br />

sein! Deshalb dürfen Geräte ohne<br />

entsprechende Warneinrichtung und<br />

Geräte der Klasse 1 nicht gegen<br />

krebserzeugende, sehr giftige und<br />

radioaktive Stoffe sowie luftgetragene<br />

biologische Arbeitsstoffe der<br />

Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme<br />

eingesetzt werden.<br />

500 Speziell für den rauen Betrieb bei<br />

Strahlarbeiten.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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