BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Die Abmessungen des Frischluft-Zuführungsschlauches (Innendurchmesser und<br />
Länge) sowie die Lieferleistung der dazugehörigen Atemluftversorgung sind so<br />
ausgelegt, dass der maximal zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes<br />
(einschließlich Atemanschluss) nicht überschritten wird. Bei der Verwendung <strong>von</strong><br />
Frischluft-Zuführungsschläuchen mit einem Innendurchmesser <strong>von</strong> ca. 25 mm werden<br />
Schlauchlängen <strong>von</strong> etwa 50 m erreicht.<br />
Bei Geräten ohne Atembeutel ist das Regelventil – sofern vorhanden – so ausgelegt,<br />
dass es in geschlossener Stellung einen Volumenstrom <strong>von</strong> mindestens 120 l/min und<br />
in offener Stellung einen Volumenstrom <strong>von</strong> mindestens 300 l/min liefert.<br />
Handgebläse und Handblasebalg sind so ausgelegt, dass sie <strong>von</strong> einer Person bei<br />
der vom Hersteller festgelegten Mindestluftmenge kontinuierlich für eine Zeit <strong>von</strong> 30<br />
min bedient werden können. Die dem Gerätträger zugeführte Luft muss<br />
Atemluftqualität besitzen.<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte werden entsprechend der mechanischen Belastbarkeit<br />
der Schläuche und ihrer Verbindungen in folgende Klassen eingeteilt:<br />
– Klasse 1: Geräte in leichter Bauart,<br />
– Klasse 2: Geräte in schwerer Bauart.<br />
Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Vollmaske und Regelventil dürfen bis zum<br />
1000fachen des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Halbmaske und Regelventil dürfen bis zum<br />
100fachen des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.<br />
A 1.4.1.2.2Geräte mit Atemschutzhaube, Atemschutzhelm oder Atemschutzanzug<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach<br />
DIN EN 269 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Frischluft-<br />
Druckschlauchgeräten mit Voll-, Halbmasken oder Mundstückgarnituren. Der dem<br />
Gerät zuzuführende Volumenstrom ist abhängig <strong>von</strong> der Konstruktion der<br />
Atemschutzhaube bzw. des Atemschutzhelmes. Er ist vom Hersteller so<br />
ausgelegt, dass der Träger auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft<br />
versorgt wird und sich keine gefährliche Anreicherung <strong>von</strong> Kohlenstoffdioxid in der<br />
Einatemluft im Haubeninneren bilden kann.<br />
Für Geräte mit Atemschutzhaube oder -helm gibt es eine Anzeigevorrichtung, mit<br />
der vor dem Einsatz überprüft werden kann, ob der vom Hersteller vorgesehene<br />
Mindestvolumenstrom während des Gebrauchs erreicht oder überschritten wird.<br />
Ferner besitzen diese Geräte eine Einrichtung, die den Gerätträger bei<br />
Unterschreiten des Mindestvolumenstromes warnt.<br />
Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des<br />
Atemanschlusses oder über ein oder mehrere Überschussventile abgegeben.<br />
Diese Geräte werden entsprechend ihrer mechanischen Belastbarkeit in folgende<br />
Klassen eingeteilt:<br />
– Klasse 1: Geräte in leichter Bauart,<br />
– Klasse 2: Geräte in schwerer Bauart.<br />
Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Haube oder Helm dürfen bis zum 100fachen<br />
des Grenzwertes eingesetzt werden.<br />
Die beschriebenen Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung gemäß Tabelle<br />
21 unterschieden.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
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