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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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Luftüberschuss entweichen durch ein oder mehrere Ausatemventile bzw. über<br />

ein gesondertes Überschussventil, das am Atemschlauch angebracht sein<br />

kann. Geräte mit Regelventilen können zusätzlich mit einem Atembeutel<br />

ausgerüstet sein.<br />

2. Durch eine atemgesteuerte Dosiereinrichtung (Lungenautomat in Normaloder<br />

Überdruckausführung) wird die Atemluftzufuhr automatisch dem Bedarf<br />

angepasst, d.h., die Atemluft strömt nur während der Dauer der Einatmung in<br />

den Atemanschluss. Die Ausatemluft entweicht über ein Ausatemventil. Der<br />

Lungenautomat kann sich am Gürtel oder direkt am Atemanschluss befinden.<br />

Der Luftverbrauch ist sparsam, da nur die tatsächlich eingeatmete Luft verbraucht<br />

wird.<br />

Für Druckluft-Schlauchgeräte mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur und<br />

Lungenautomat kann keine obere Einsatzgrenze angegeben werden.<br />

Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 12419 unterscheiden sich <strong>von</strong> denen<br />

nach DIN EN 139 durch die geringere mechanische Belastbarkeit. So werden<br />

beispielsweise leichtere flexiblere Druckluft-Zuführungsschläuche, z.B.<br />

Spiralschläuche, verwendet.<br />

Solche Geräte werden vorwiegend an stationären Arbeitsplätzen bei geringer<br />

mechanischer Beanspruchung eingesetzt.<br />

Sie werden entsprechend der durch den jeweiligen Atemanschluss bedingten<br />

Gesamtleckage in drei Klassen eingeteilt. Die Bezeichnung LDM ist aus dem<br />

Kurzbegriff Leichtes Druckschlauchgerät mit Maske entstanden.<br />

Tabelle 23:<br />

Klasseneinteilung der Leichtschlauchgeräte in Verbindung mit<br />

Vollmaske, Halbmaske oder Mundstückgarnitur<br />

Klasse<br />

Vielfaches des Grenzwertes<br />

(VdGW)<br />

LDM 1 20<br />

LDM 2 100<br />

LDM 3 1000<br />

Geräte mit Halb- oder Viertelmasken mit Anschlüssen nach DIN EN 148-1 dürfen<br />

nur als LDM 1 klassifiziert werden. Geräte mit Halb- oder Viertelmasken ohne<br />

Rundgewindeanschluss müssen als LDM 1 oder LDM 2 klassifiziert werden. Nur<br />

Geräte mit Vollmaske dürfen als LDM 3 klassifiziert werden.<br />

Leichtschlauchgeräte nach DIN EN 12419 müssen eine Einrichtung zur Kontrolle<br />

des Mindestvolumenstroms besitzen. Leichtschlauchgeräte nach DIN EN 12419<br />

der Klassen LDM 2 und LDM 3 jeweils ohne Rundgewindeanschluss müssen eine<br />

Warneinrichtung besitzen, die den Träger aufmerksam macht, dass der<br />

Mindestvolumenstrom nicht erreicht ist.<br />

A 1.4.1.3.2Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzhaube oder -helm<br />

Druckluft-Schlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN<br />

EN 270 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Druckluft-Schlauchgeräten<br />

mit Vollmasken, Halbmasken oder Mundstückgarnituren jeweils mit Regelventil<br />

oder konstanter Luftzufuhr.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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