BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Luftüberschuss entweichen durch ein oder mehrere Ausatemventile bzw. über<br />
ein gesondertes Überschussventil, das am Atemschlauch angebracht sein<br />
kann. Geräte mit Regelventilen können zusätzlich mit einem Atembeutel<br />
ausgerüstet sein.<br />
2. Durch eine atemgesteuerte Dosiereinrichtung (Lungenautomat in Normaloder<br />
Überdruckausführung) wird die Atemluftzufuhr automatisch dem Bedarf<br />
angepasst, d.h., die Atemluft strömt nur während der Dauer der Einatmung in<br />
den Atemanschluss. Die Ausatemluft entweicht über ein Ausatemventil. Der<br />
Lungenautomat kann sich am Gürtel oder direkt am Atemanschluss befinden.<br />
Der Luftverbrauch ist sparsam, da nur die tatsächlich eingeatmete Luft verbraucht<br />
wird.<br />
Für Druckluft-Schlauchgeräte mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur und<br />
Lungenautomat kann keine obere Einsatzgrenze angegeben werden.<br />
Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 12419 unterscheiden sich <strong>von</strong> denen<br />
nach DIN EN 139 durch die geringere mechanische Belastbarkeit. So werden<br />
beispielsweise leichtere flexiblere Druckluft-Zuführungsschläuche, z.B.<br />
Spiralschläuche, verwendet.<br />
Solche Geräte werden vorwiegend an stationären Arbeitsplätzen bei geringer<br />
mechanischer Beanspruchung eingesetzt.<br />
Sie werden entsprechend der durch den jeweiligen Atemanschluss bedingten<br />
Gesamtleckage in drei Klassen eingeteilt. Die Bezeichnung LDM ist aus dem<br />
Kurzbegriff Leichtes Druckschlauchgerät mit Maske entstanden.<br />
Tabelle 23:<br />
Klasseneinteilung der Leichtschlauchgeräte in Verbindung mit<br />
Vollmaske, Halbmaske oder Mundstückgarnitur<br />
Klasse<br />
Vielfaches des Grenzwertes<br />
(VdGW)<br />
LDM 1 20<br />
LDM 2 100<br />
LDM 3 1000<br />
Geräte mit Halb- oder Viertelmasken mit Anschlüssen nach DIN EN 148-1 dürfen<br />
nur als LDM 1 klassifiziert werden. Geräte mit Halb- oder Viertelmasken ohne<br />
Rundgewindeanschluss müssen als LDM 1 oder LDM 2 klassifiziert werden. Nur<br />
Geräte mit Vollmaske dürfen als LDM 3 klassifiziert werden.<br />
Leichtschlauchgeräte nach DIN EN 12419 müssen eine Einrichtung zur Kontrolle<br />
des Mindestvolumenstroms besitzen. Leichtschlauchgeräte nach DIN EN 12419<br />
der Klassen LDM 2 und LDM 3 jeweils ohne Rundgewindeanschluss müssen eine<br />
Warneinrichtung besitzen, die den Träger aufmerksam macht, dass der<br />
Mindestvolumenstrom nicht erreicht ist.<br />
A 1.4.1.3.2Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzhaube oder -helm<br />
Druckluft-Schlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN<br />
EN 270 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Druckluft-Schlauchgeräten<br />
mit Vollmasken, Halbmasken oder Mundstückgarnituren jeweils mit Regelventil<br />
oder konstanter Luftzufuhr.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
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