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BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH

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Tabelle 20:<br />

Anwendung <strong>von</strong> Helmen/Hauben mit Gebläse und Gasfiltern<br />

Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen<br />

Helme/Hauben mit<br />

Gebläse und Gasfiltern 11<br />

TH1 Gasfilterklasse 1 12<br />

TH1 Gasfilterklasse 2<br />

TH1 Gasfilterklasse 3<br />

TH2 Gasfilterklasse 1<br />

TH2 Gasfilterklasse 2<br />

TH2 Gasfilterklasse 3<br />

TH3 Gasfilterklasse 1<br />

TH3 Gasfilterklasse 2<br />

TH3 Gasfilterklasse 3<br />

5<br />

20<br />

100<br />

”Offene” Atemanschlüsse (Helm oder<br />

Haube) bieten bei Ausfall oder<br />

Schwächerwerden des Gebläses keinen<br />

ausreichenden Schutz. Geräte ohne<br />

Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1<br />

dürfen nicht gegen krebserzeugende, sehr<br />

giftige oder radioaktive Gase und Dämpfe,<br />

luftgetragene biologische Arbeitsstoffe oder<br />

Risikogruppen 2 und 3 sowie Enzyme<br />

eingesetzt werden. Bei Geräten mit<br />

Kombinationsfilter gelten die jeweiligen<br />

Einschränkungen für die Gas- und<br />

Partikelfilter.<br />

A 1.4<br />

Isoliergeräte<br />

Isoliergeräte wirken unabhängig <strong>von</strong> der Umgebungsatmosphäre und bieten<br />

Schutz gegen Sauerstoffmangel und schadstoffhaltige Atmosphäre.<br />

Sie werden in folgende Haupttypen unterteilt:<br />

11 Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen<br />

Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Gebläsefiltergeräten <strong>von</strong> 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,1<br />

Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.<br />

12 Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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