BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten - DeCon GmbH
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Tabelle 20:<br />
Anwendung <strong>von</strong> Helmen/Hauben mit Gebläse und Gasfiltern<br />
Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen<br />
Helme/Hauben mit<br />
Gebläse und Gasfiltern 11<br />
TH1 Gasfilterklasse 1 12<br />
TH1 Gasfilterklasse 2<br />
TH1 Gasfilterklasse 3<br />
TH2 Gasfilterklasse 1<br />
TH2 Gasfilterklasse 2<br />
TH2 Gasfilterklasse 3<br />
TH3 Gasfilterklasse 1<br />
TH3 Gasfilterklasse 2<br />
TH3 Gasfilterklasse 3<br />
5<br />
20<br />
100<br />
”Offene” Atemanschlüsse (Helm oder<br />
Haube) bieten bei Ausfall oder<br />
Schwächerwerden des Gebläses keinen<br />
ausreichenden Schutz. Geräte ohne<br />
Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1<br />
dürfen nicht gegen krebserzeugende, sehr<br />
giftige oder radioaktive Gase und Dämpfe,<br />
luftgetragene biologische Arbeitsstoffe oder<br />
Risikogruppen 2 und 3 sowie Enzyme<br />
eingesetzt werden. Bei Geräten mit<br />
Kombinationsfilter gelten die jeweiligen<br />
Einschränkungen für die Gas- und<br />
Partikelfilter.<br />
A 1.4<br />
Isoliergeräte<br />
Isoliergeräte wirken unabhängig <strong>von</strong> der Umgebungsatmosphäre und bieten<br />
Schutz gegen Sauerstoffmangel und schadstoffhaltige Atmosphäre.<br />
Sie werden in folgende Haupttypen unterteilt:<br />
11 Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen<br />
Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Gebläsefiltergeräten <strong>von</strong> 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,1<br />
Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.<br />
12 Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.