DBS-Lehrgangsplan 2014 PDF - Deutscher Behindertensportverband
DBS-Lehrgangsplan 2014 PDF - Deutscher Behindertensportverband
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Spezielle Hinweise – Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen<br />
Niedersachsen<br />
Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V.<br />
Harald Will<br />
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10<br />
30169 Hannover<br />
Telefon: 0511-12685104<br />
Fax: 0511-126845100<br />
Mail: will@bsn-ev.de<br />
Internet: www.bsn-ev.de<br />
1. Ausbildungslehrgänge<br />
Der Block 10 teilt sich in Niedersachsen in drei Teile auf (Teil „A“, Teil „B“ und Teil „C“):<br />
2 Wochenenden und 1 Woche. Sportlehrer, Gymnastiklehrer und Lizenzinhaber anderer Verbände müssen am ersten Wochenendtermin (Teil „A“) teilnehmen,<br />
die beiden anderen Lehrgangsteile werden erlassen. Physiotherapeuten bekommen das zweite Wochenende (Teil „B“) erlassen.<br />
2. Lehrgangsgebühren<br />
Es werden unterschiedliche Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Homepage (www.bsnev.de/Downloads/Bildung)<br />
sowie die unten stehende Anlage.<br />
Der BSN erhebt folgende Ausfallgebühren (auch bei Vorliegen eines Attestes): Für Lehrgangsabsagen, die nicht 21 Tage vor Lehrgangsbeginn der BSN-<br />
Geschäftsstelle mitgeteilt werden, sind Ausfallgebühren in Höhe der Lehrgangsgebühren zu zahlen.<br />
3. Bildungsurlaub/Sonderurlaub<br />
Alle Ausbildungslehrgänge liegen zur Genehmigung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubs-gesetz (NBildUG) beim Nieders. Minister für Wissenschaft<br />
und Kultur vor und wurden bisher ausnahmslos anerkannt. Offizielle Teilnahmebescheinigungen werden jeweils am Ende der Lehrgänge ausgehändigt. Falls<br />
erforderlich, kann eine Kopie des Genehmigungsschreibens mit Bezug auf das Aktenzeichen über die Geschäftsstelle des BSN angefordert werden.<br />
Wochenendveranstaltungen sind grundsätzlich nicht anerkannt.<br />
Die ausführliche Broschüre zu dem Thema "Bildungsurlaub - ein soziales Grundrecht" ist kostenlos zu beziehen beim Niedersächsischen Ministerium für<br />
Wissenschaft und Kultur, Postfach 261, 30002 Hannover, Tel.: 0511/120-2599.<br />
Weitere Informationen zu diesen Ausbildungen erhalten Sie unter der oben genannten Adresse.<br />
Auszug aus der Finanzordnung des BSN - 6.5 Beitrags- und Gebührenordnung - 2. Gebühren: Aus- und Fortbildungslehrgänge<br />
2. a) ordentliche Mitglieder<br />
Tages- Wochenend- Wochen- kombinierte Lehrgänge Kompaktkurse<br />
lehrgänge lehrgänge lehrgänge (Woche und Wochenende)<br />
Teilnehmer aus BSN-Mitgliedsvereinen 30,00 € 60,00 € 120,00 € 180,00 € 180,00 €<br />
Teilnehmer aus anderen <strong>DBS</strong>-Landesverbänden, NTB-Vereine und Teilnehmer aus BSN<br />
-Mitgliedsvereinen, die Mitglied mit besonderem Status beim LSB sind 75,00 € 150,00 € 350,00 € 500,00 € 430,00 €<br />
Teilnehmer, die keinem <strong>DBS</strong>-Mitgliedsverein angehören (privat) 150,00 € 300,00 € 600,00 € 900,00 € 800,00 €<br />
2.b) außerordentliche Mitglieder<br />
Für Teilnehmer aus dem Kreis der außerordentlichen Mitglieder gelten dieselben Gebühren wie für Teilnehmer aus anderen <strong>DBS</strong>-Landesverbänden.<br />
2.c) NTB-Vereine<br />
Für Teilnehmer aus NTB-Vereinen, die nicht Mitglied im BSN sind, gelten dieselben Gebühren wie für Teilnehmer aus anderen <strong>DBS</strong>-Landesverbänden. Dies gilt jedoch nur für Lehrgänge im<br />
Bereich „Herzsport“ bzw. „Innere Medizin“. Für alle anderen Lehrgänge werden die Gebühren wie für die „Teilnehmer, die keinem <strong>DBS</strong>-Mitgliedsverein angehören (privat)“ erhoben.<br />
3.) Ausfallgebühren<br />
Die Sportschulen berechnen grundsätzlich für Teilnehmer an Aus- und Fortbildungslehrgängen, die nicht fristgerecht 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn absagen, den vollen Tagessatz, so dass<br />
der BSN aufgrund dieser Regelungen folgende Ausfallgebühren in Rechnung stellt: Für Lehrgangsabsagen (auch mit Attest), die nicht 21 Tage vor Lehrgangsbeginn der BSN-Geschäftsstelle<br />
mitgeteilt werden, sind Ausfallgebühren in Höhe der Lehrgangsgebühren zu zahlen.<br />
Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MWSt. Die Zahlung der Lehrgangsgebühr muss direkt nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Grundlage für die Zahlung ist die Lehrgangseinladung,<br />
die ca. 3-4 Wochen vor Lehrgangsbeginn versandt wird.<br />
Behinderten-Sportverband NRW e.V.<br />
Friedrich-Alfred-Str. 10<br />
47055 Duisburg<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Telefon: 0203-7174-157<br />
Fax: 0203-7174-257<br />
Mail: bsnw@bsnw.de<br />
Internet: www.bsnw.de<br />
Kosten<br />
Die Lehrgangsgebühren gelten nur für über Mitgliedsvereine des BSNW gemeldete Teilnehmer/innen. Die Überweisung der<br />
Lehrgangsgebühren ist bei Zahlungsaufforderung unter Angabe der Lehrgangsnummer und der teilnehmenden Person für alle Lehrgänge<br />
an den BSNW zu entrichten. Bei Lehrgängen anderer Landesverbände sind die Lehrgangsgebühren an den ausrichtenden Landesverband<br />
zu entrichten.<br />
Die Lehrgangsgebühren für Tages-, Wochenend- und Wochenveranstaltungen entnehmen Sie bitte den Lehrgangsausschreibungen.<br />
Teilnehmer aus beteiligten Landesverbänden und Teilnehmer dritter Verbände oder ohne Mitgliedsverein entnehmen die für Sie geltenden<br />
erhöhten Teilnahmegebühren bitte unserer Homepage unter www.bsnw.de.<br />
Für Nichtmitglieder der beteiligten Landesverbände und für externe Teilnehmer/innen ist kein Zuschuss möglich. Daher sind hier höhere<br />
Gebühren erforderlich. Sie betragen z. Z. 300,00 € pro Tag. Außerdem ist eine Teilnahme nur möglich, wenn Plätze von Teilnehmer/innen<br />
der Mitgliedsvereine nicht besetzt werden.<br />
Eine Anrechnung oder Teilfinanzierung der Lehrgangsgebühren durch Bildungsschecks, Bildungsprämien und Prämiengutscheinen jeglicher<br />
Art ist leider nicht möglich.<br />
Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 40,- € erhoben.<br />
Der Grund der Absage ist dabei unerheblich. Sollten außerdem Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.<br />
Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich.<br />
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer/innen, die keinem Sportverein angehören, nicht sporthilfeversichert sind. Der<br />
Veranstalter und Ausrichter haftet für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des über die Sporthilfe Lüdenscheid zur Verfügung<br />
stehenden Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso besteht<br />
keine Haftung für Sport- und Wegeunfälle. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde / des <strong>DBS</strong><br />
werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt.<br />
NW NDS MVP H<br />
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