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DBS-Lehrgangsplan 2014 PDF - Deutscher Behindertensportverband

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Spezielle Hinweise – Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen<br />

Niedersachsen<br />

Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V.<br />

Harald Will<br />

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10<br />

30169 Hannover<br />

Telefon: 0511-12685104<br />

Fax: 0511-126845100<br />

Mail: will@bsn-ev.de<br />

Internet: www.bsn-ev.de<br />

1. Ausbildungslehrgänge<br />

Der Block 10 teilt sich in Niedersachsen in drei Teile auf (Teil „A“, Teil „B“ und Teil „C“):<br />

2 Wochenenden und 1 Woche. Sportlehrer, Gymnastiklehrer und Lizenzinhaber anderer Verbände müssen am ersten Wochenendtermin (Teil „A“) teilnehmen,<br />

die beiden anderen Lehrgangsteile werden erlassen. Physiotherapeuten bekommen das zweite Wochenende (Teil „B“) erlassen.<br />

2. Lehrgangsgebühren<br />

Es werden unterschiedliche Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Homepage (www.bsnev.de/Downloads/Bildung)<br />

sowie die unten stehende Anlage.<br />

Der BSN erhebt folgende Ausfallgebühren (auch bei Vorliegen eines Attestes): Für Lehrgangsabsagen, die nicht 21 Tage vor Lehrgangsbeginn der BSN-<br />

Geschäftsstelle mitgeteilt werden, sind Ausfallgebühren in Höhe der Lehrgangsgebühren zu zahlen.<br />

3. Bildungsurlaub/Sonderurlaub<br />

Alle Ausbildungslehrgänge liegen zur Genehmigung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubs-gesetz (NBildUG) beim Nieders. Minister für Wissenschaft<br />

und Kultur vor und wurden bisher ausnahmslos anerkannt. Offizielle Teilnahmebescheinigungen werden jeweils am Ende der Lehrgänge ausgehändigt. Falls<br />

erforderlich, kann eine Kopie des Genehmigungsschreibens mit Bezug auf das Aktenzeichen über die Geschäftsstelle des BSN angefordert werden.<br />

Wochenendveranstaltungen sind grundsätzlich nicht anerkannt.<br />

Die ausführliche Broschüre zu dem Thema "Bildungsurlaub - ein soziales Grundrecht" ist kostenlos zu beziehen beim Niedersächsischen Ministerium für<br />

Wissenschaft und Kultur, Postfach 261, 30002 Hannover, Tel.: 0511/120-2599.<br />

Weitere Informationen zu diesen Ausbildungen erhalten Sie unter der oben genannten Adresse.<br />

Auszug aus der Finanzordnung des BSN - 6.5 Beitrags- und Gebührenordnung - 2. Gebühren: Aus- und Fortbildungslehrgänge<br />

2. a) ordentliche Mitglieder<br />

Tages- Wochenend- Wochen- kombinierte Lehrgänge Kompaktkurse<br />

lehrgänge lehrgänge lehrgänge (Woche und Wochenende)<br />

Teilnehmer aus BSN-Mitgliedsvereinen 30,00 € 60,00 € 120,00 € 180,00 € 180,00 €<br />

Teilnehmer aus anderen <strong>DBS</strong>-Landesverbänden, NTB-Vereine und Teilnehmer aus BSN<br />

-Mitgliedsvereinen, die Mitglied mit besonderem Status beim LSB sind 75,00 € 150,00 € 350,00 € 500,00 € 430,00 €<br />

Teilnehmer, die keinem <strong>DBS</strong>-Mitgliedsverein angehören (privat) 150,00 € 300,00 € 600,00 € 900,00 € 800,00 €<br />

2.b) außerordentliche Mitglieder<br />

Für Teilnehmer aus dem Kreis der außerordentlichen Mitglieder gelten dieselben Gebühren wie für Teilnehmer aus anderen <strong>DBS</strong>-Landesverbänden.<br />

2.c) NTB-Vereine<br />

Für Teilnehmer aus NTB-Vereinen, die nicht Mitglied im BSN sind, gelten dieselben Gebühren wie für Teilnehmer aus anderen <strong>DBS</strong>-Landesverbänden. Dies gilt jedoch nur für Lehrgänge im<br />

Bereich „Herzsport“ bzw. „Innere Medizin“. Für alle anderen Lehrgänge werden die Gebühren wie für die „Teilnehmer, die keinem <strong>DBS</strong>-Mitgliedsverein angehören (privat)“ erhoben.<br />

3.) Ausfallgebühren<br />

Die Sportschulen berechnen grundsätzlich für Teilnehmer an Aus- und Fortbildungslehrgängen, die nicht fristgerecht 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn absagen, den vollen Tagessatz, so dass<br />

der BSN aufgrund dieser Regelungen folgende Ausfallgebühren in Rechnung stellt: Für Lehrgangsabsagen (auch mit Attest), die nicht 21 Tage vor Lehrgangsbeginn der BSN-Geschäftsstelle<br />

mitgeteilt werden, sind Ausfallgebühren in Höhe der Lehrgangsgebühren zu zahlen.<br />

Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MWSt. Die Zahlung der Lehrgangsgebühr muss direkt nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Grundlage für die Zahlung ist die Lehrgangseinladung,<br />

die ca. 3-4 Wochen vor Lehrgangsbeginn versandt wird.<br />

Behinderten-Sportverband NRW e.V.<br />

Friedrich-Alfred-Str. 10<br />

47055 Duisburg<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Telefon: 0203-7174-157<br />

Fax: 0203-7174-257<br />

Mail: bsnw@bsnw.de<br />

Internet: www.bsnw.de<br />

Kosten<br />

Die Lehrgangsgebühren gelten nur für über Mitgliedsvereine des BSNW gemeldete Teilnehmer/innen. Die Überweisung der<br />

Lehrgangsgebühren ist bei Zahlungsaufforderung unter Angabe der Lehrgangsnummer und der teilnehmenden Person für alle Lehrgänge<br />

an den BSNW zu entrichten. Bei Lehrgängen anderer Landesverbände sind die Lehrgangsgebühren an den ausrichtenden Landesverband<br />

zu entrichten.<br />

Die Lehrgangsgebühren für Tages-, Wochenend- und Wochenveranstaltungen entnehmen Sie bitte den Lehrgangsausschreibungen.<br />

Teilnehmer aus beteiligten Landesverbänden und Teilnehmer dritter Verbände oder ohne Mitgliedsverein entnehmen die für Sie geltenden<br />

erhöhten Teilnahmegebühren bitte unserer Homepage unter www.bsnw.de.<br />

Für Nichtmitglieder der beteiligten Landesverbände und für externe Teilnehmer/innen ist kein Zuschuss möglich. Daher sind hier höhere<br />

Gebühren erforderlich. Sie betragen z. Z. 300,00 € pro Tag. Außerdem ist eine Teilnahme nur möglich, wenn Plätze von Teilnehmer/innen<br />

der Mitgliedsvereine nicht besetzt werden.<br />

Eine Anrechnung oder Teilfinanzierung der Lehrgangsgebühren durch Bildungsschecks, Bildungsprämien und Prämiengutscheinen jeglicher<br />

Art ist leider nicht möglich.<br />

Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 40,- € erhoben.<br />

Der Grund der Absage ist dabei unerheblich. Sollten außerdem Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.<br />

Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich.<br />

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer/innen, die keinem Sportverein angehören, nicht sporthilfeversichert sind. Der<br />

Veranstalter und Ausrichter haftet für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des über die Sporthilfe Lüdenscheid zur Verfügung<br />

stehenden Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso besteht<br />

keine Haftung für Sport- und Wegeunfälle. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde / des <strong>DBS</strong><br />

werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt.<br />

NW NDS MVP H<br />

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