DBS-Lehrgangsplan 2014 PDF - Deutscher Behindertensportverband
DBS-Lehrgangsplan 2014 PDF - Deutscher Behindertensportverband
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Spezielle Hinweise – Rheinland-Pfalz / Saarland<br />
Behinderten-und Rehabilitationssport-Verband<br />
Rheinland-Pfalz e.V.<br />
Parkstr. 7<br />
56075 Koblenz<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Telefon: 0261-97387853 (Frau Heil)<br />
Fax: 0261-97387859<br />
Mail: monika.heil@bsv-rlp.de<br />
Internet: www.bsv-rlp.de<br />
1.1. Zusätzlich zu den Allgemeinen Hinweisen zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgängen des <strong>DBS</strong> gemäß den „Rahmenrichtlinien<br />
zur Qualifizierung im DOSB“ gelten bei uns die nachfolgend aufgeführten Regelungen.<br />
1.2. Teilnehmer/Innen aus Mitgliedsvereinen des BSV Rheinland-Pfalz erhalten bei einer Buchung 4 Monate vor Lehrgangsbeginn einen<br />
Frühbucherrabatt in Höhe von 10 % auf die Lehrgangsgebühr. Bei den Lehrgängen von Januar bis März <strong>2014</strong> wird der<br />
Frühbucherrabatt bei einer Anmeldung bis zum 01.12.2013 gewährt. Maßnahmen, die von anderen Landesverbänden in<br />
Kooperation ausgerichtet werden sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />
1.3. Die Lehrgangsgebühr versteht sich grundsätzlich incl. Übernachtung (im Mehrbettzimmer) und Verpflegung (Frühstück, Mittag und<br />
Abendessen) bei mehrtägigen Veranstaltungen bzw. incl. Mittagessen bei Tagesveranstaltungen. Eine Teilerstattung der Gebühr bei<br />
Nichtinanspruchnahme der Übernachtung oder Verpflegung ist ausgeschlossen. Tagungsgetränke sind nicht enthalten. Die<br />
Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern (in der Regel Zweibettzimmer). Bei Veranstaltungen, die von anderen Landesverbänden<br />
als Kooperationsveranstaltung ausgeführt werden, gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden Landesverbandes.<br />
1.4. Qualischecks; Prämiengutscheine etc. werden grundsätzlich nicht akzeptiert.<br />
1.5. Teilnehmer aus anderen Landesverbänden können nur berücksichtigt werden, wenn bei Meldeschluss noch Lehrgangsplätze frei sind.<br />
1.6. Für Nichtmitglieder bzw. Teilnehmer aus sonstigen Vereinen (kein Mitglied im BSV, Kooperationspartner oder <strong>DBS</strong>-Mitgliedsvereine)<br />
ist eine Teilnahme nur möglich, wenn die Plätze nicht von Kooperationspartnern bzw. <strong>DBS</strong>- Mitgliedsvereinen besetzt werden.<br />
1.7. Die Lehrgangsgebühren sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 4 Wochen unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen. Ist<br />
die Zahlung aufgrund der fehlenden Rechnungsnummer nicht zuzuordnen oder erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen<br />
Frist, so behält sich der BSV das Recht vor, den Teilnehmerplatz an einen anderen Teilnehmer auf der Warteliste zu vergeben.<br />
1.8. Teilnehmer, die unentschuldigt nicht zum Lehrgang erscheinen können bei zukünftigen Anmeldungen abgelehnt werden.<br />
1.9. Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr erhoben. Sollten außerdem<br />
Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn<br />
ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich.<br />
1.10. Der BSV behält sich vor, den Lehrgangsort/Termin aus organisatorischen Gründen zu ändern.<br />
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband<br />
Saarland e.V.<br />
Frau Sonnenschein<br />
Hermann Neuberger Sportschule 4<br />
66123 Saarbrücken<br />
Saarland<br />
Telefon: 0681-3879 - 444<br />
Fax: 0681-3879 - 220<br />
Mail: sonnenschein@brs-saarland.de<br />
Internet: www.brs-saarland.de<br />
Sie sind an einer Aus- und Fortbildung interessiert?<br />
Alle Lehrgangsinformationen mit den aktuellen Teilnehmerzahlen finden Sie auch auf unserer Homepage www.brs-saarland.de<br />
(Lehrwesen). Alle Anmeldungen müssen in schriftlicher Form auf unserem Anmeldeformular, siehe Homepage (Lehrwesen) eingereicht<br />
werden.<br />
Übernachtungsmöglichkeiten<br />
Die Übernachtungskosten sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten. Auf unserer Homepage (Lehrwesen/wichtige Downloads) finden<br />
Sie eine Liste aller nahe gelegenen Hotels.<br />
Gebührenordnung<br />
(1) Saarland (die vom BRS Saarland zugelassenen Einrichtung muss bestätigen, dass der Teilnehmer/Übungsleiter für die Einrichtung tätig<br />
ist/wird - nur für Lizenzinhaber vom BRS Saarland<br />
(2) anderes Bundesland (die Anmeldung sollte über Ihren Landesverband, mit Bestätigung der Mitgliedschaft, an den BRS Saarland<br />
weitergeleitet werden)<br />
(3) Privatzahler (Teilnehmer, die nicht einer vom BRS Saarland oder einem anderen <strong>DBS</strong> Landesverband zugelassenen Einrichtung<br />
angehören)<br />
Sonderregelung für die Kurse-Nr. SL 1403/… und SL 1404/….<br />
(1) Teilnehmer mit Bestätigung, dass die genannte Einrichtung Mitglied in einem <strong>DBS</strong>-Landesverband ist<br />
(2) Teilnehmer ohne Bestätigung (Nichtglieder)<br />
Die Überweisung der Lehrgangsgebühren ist bei Zahlungsaufforderung, mit Einhaltung der Zahlungsfrist, an den BRS zu entrichten.<br />
*Stornogebühren<br />
Bei Absagen nach Meldeschluss (siehe Ausschreibung) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr erhoben.<br />
Sollten außerdem Ausfallkosten entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.<br />
Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich. Sollte zu diesem<br />
Zeitpunkt die Lehrgangsgebühr noch nicht auf das Konto des BRS erfolgt sein, ist die Zahlung trotzdem zu leisten.<br />
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