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DBS-Lehrgangsplan 2014 PDF - Deutscher Behindertensportverband

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Spezielle Hinweise – Rheinland-Pfalz / Saarland<br />

Behinderten-und Rehabilitationssport-Verband<br />

Rheinland-Pfalz e.V.<br />

Parkstr. 7<br />

56075 Koblenz<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Telefon: 0261-97387853 (Frau Heil)<br />

Fax: 0261-97387859<br />

Mail: monika.heil@bsv-rlp.de<br />

Internet: www.bsv-rlp.de<br />

1.1. Zusätzlich zu den Allgemeinen Hinweisen zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgängen des <strong>DBS</strong> gemäß den „Rahmenrichtlinien<br />

zur Qualifizierung im DOSB“ gelten bei uns die nachfolgend aufgeführten Regelungen.<br />

1.2. Teilnehmer/Innen aus Mitgliedsvereinen des BSV Rheinland-Pfalz erhalten bei einer Buchung 4 Monate vor Lehrgangsbeginn einen<br />

Frühbucherrabatt in Höhe von 10 % auf die Lehrgangsgebühr. Bei den Lehrgängen von Januar bis März <strong>2014</strong> wird der<br />

Frühbucherrabatt bei einer Anmeldung bis zum 01.12.2013 gewährt. Maßnahmen, die von anderen Landesverbänden in<br />

Kooperation ausgerichtet werden sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />

1.3. Die Lehrgangsgebühr versteht sich grundsätzlich incl. Übernachtung (im Mehrbettzimmer) und Verpflegung (Frühstück, Mittag und<br />

Abendessen) bei mehrtägigen Veranstaltungen bzw. incl. Mittagessen bei Tagesveranstaltungen. Eine Teilerstattung der Gebühr bei<br />

Nichtinanspruchnahme der Übernachtung oder Verpflegung ist ausgeschlossen. Tagungsgetränke sind nicht enthalten. Die<br />

Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern (in der Regel Zweibettzimmer). Bei Veranstaltungen, die von anderen Landesverbänden<br />

als Kooperationsveranstaltung ausgeführt werden, gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden Landesverbandes.<br />

1.4. Qualischecks; Prämiengutscheine etc. werden grundsätzlich nicht akzeptiert.<br />

1.5. Teilnehmer aus anderen Landesverbänden können nur berücksichtigt werden, wenn bei Meldeschluss noch Lehrgangsplätze frei sind.<br />

1.6. Für Nichtmitglieder bzw. Teilnehmer aus sonstigen Vereinen (kein Mitglied im BSV, Kooperationspartner oder <strong>DBS</strong>-Mitgliedsvereine)<br />

ist eine Teilnahme nur möglich, wenn die Plätze nicht von Kooperationspartnern bzw. <strong>DBS</strong>- Mitgliedsvereinen besetzt werden.<br />

1.7. Die Lehrgangsgebühren sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 4 Wochen unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen. Ist<br />

die Zahlung aufgrund der fehlenden Rechnungsnummer nicht zuzuordnen oder erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen<br />

Frist, so behält sich der BSV das Recht vor, den Teilnehmerplatz an einen anderen Teilnehmer auf der Warteliste zu vergeben.<br />

1.8. Teilnehmer, die unentschuldigt nicht zum Lehrgang erscheinen können bei zukünftigen Anmeldungen abgelehnt werden.<br />

1.9. Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr erhoben. Sollten außerdem<br />

Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn<br />

ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich.<br />

1.10. Der BSV behält sich vor, den Lehrgangsort/Termin aus organisatorischen Gründen zu ändern.<br />

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband<br />

Saarland e.V.<br />

Frau Sonnenschein<br />

Hermann Neuberger Sportschule 4<br />

66123 Saarbrücken<br />

Saarland<br />

Telefon: 0681-3879 - 444<br />

Fax: 0681-3879 - 220<br />

Mail: sonnenschein@brs-saarland.de<br />

Internet: www.brs-saarland.de<br />

Sie sind an einer Aus- und Fortbildung interessiert?<br />

Alle Lehrgangsinformationen mit den aktuellen Teilnehmerzahlen finden Sie auch auf unserer Homepage www.brs-saarland.de<br />

(Lehrwesen). Alle Anmeldungen müssen in schriftlicher Form auf unserem Anmeldeformular, siehe Homepage (Lehrwesen) eingereicht<br />

werden.<br />

Übernachtungsmöglichkeiten<br />

Die Übernachtungskosten sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten. Auf unserer Homepage (Lehrwesen/wichtige Downloads) finden<br />

Sie eine Liste aller nahe gelegenen Hotels.<br />

Gebührenordnung<br />

(1) Saarland (die vom BRS Saarland zugelassenen Einrichtung muss bestätigen, dass der Teilnehmer/Übungsleiter für die Einrichtung tätig<br />

ist/wird - nur für Lizenzinhaber vom BRS Saarland<br />

(2) anderes Bundesland (die Anmeldung sollte über Ihren Landesverband, mit Bestätigung der Mitgliedschaft, an den BRS Saarland<br />

weitergeleitet werden)<br />

(3) Privatzahler (Teilnehmer, die nicht einer vom BRS Saarland oder einem anderen <strong>DBS</strong> Landesverband zugelassenen Einrichtung<br />

angehören)<br />

Sonderregelung für die Kurse-Nr. SL 1403/… und SL 1404/….<br />

(1) Teilnehmer mit Bestätigung, dass die genannte Einrichtung Mitglied in einem <strong>DBS</strong>-Landesverband ist<br />

(2) Teilnehmer ohne Bestätigung (Nichtglieder)<br />

Die Überweisung der Lehrgangsgebühren ist bei Zahlungsaufforderung, mit Einhaltung der Zahlungsfrist, an den BRS zu entrichten.<br />

*Stornogebühren<br />

Bei Absagen nach Meldeschluss (siehe Ausschreibung) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr erhoben.<br />

Sollten außerdem Ausfallkosten entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.<br />

Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich. Sollte zu diesem<br />

Zeitpunkt die Lehrgangsgebühr noch nicht auf das Konto des BRS erfolgt sein, ist die Zahlung trotzdem zu leisten.<br />

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